Was ist wichtig für den Zusatzschutz?

Zahnzusatzversicherungen für Familien

Die Kosten für kieferorthopädischen Behandlungen oder Zahnersatz können das Familienbudget ganz schön belasten. Was leistet heute die gesetzliche Krankenkasse überhaupt noch? Und ist es sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung für die Familie abzuschließen?

Autor: Oliver Mest

Zahnersatz: Wer übernimmt welche Leistungen?

Familien Zahnzusatz Versicherung
Foto: © Panthermedia.net/ Sergey Khakimullin

Seit rund acht Jahren ist Zahnersatz ein teures Vergnügen: Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur noch recht geringe Festsätze für den Zahnersatz - unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Abgedeckt sind damit nur die einfachsten Lösungen auf Kassenniveau – erhebliche Zuzahlungen sind die Folge, die vor allem Familien oftmals nur schwierig schultern können. Aus diesem Grund gehört die Zahnzusatzversicherung zu den Versicherungen, die in Familien besonders beliebt sind. Was Sie zum Thema Zahnzusatzversicherungen wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Welche Leistungen beim Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet im Bereich Zahnersatz nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass der Patient durch eine Behandlung schmerzfrei wird und darüber hinaus sein Gebiss oder andere Elemente beim Zahnersatz ohne funktionale Probleme nutzen kann. Finanziert wird immer nur eine Standardlösung, so dass man für eine bessere Krone oder bestimmte Implantate in vielen Fällen die Mehrkosten komplett selbst tragen muss. Die GKV hat einen Leistungskatalog veröffentlicht, in dem aufgeführt wird, in welchem Fall welcher Zahnersatz mit einem bestimmten Festzuschuss finanziert wird. Diese sogenannte Regelversorgung bekommt man immer, wenn eine entsprechende Notwendigkeit vorliegt.

Der Festzuschuss beträgt normalerweise 50 Prozent der Kosten für die Zahnersatzlösung im Leistungskatalog, kann jedoch auf 60 Prozent aufgestockt werden, wenn man in den letzten 5 Jahren vor der Behandlung eine lückenlose zahnärztliche Vorsorge vorweisen kann, die im sogenannten Bonusheft notiert wird. Diesbezüglich ist es notwendig, in den fünf Jahren mindestens einmal jährlich den Zahnarzt aufgesucht zu haben. Wer es schafft, diese lückenlose Vorsorge sogar über die letzten zehn Jahre vor der Behandlung nachzuweisen, kann den Zuschuss auf 65 Prozent aufstocken, was jedoch immer noch für eine Lücke von 35 Prozent der Kosten für eine sehr günstige und oftmals nicht sonderlich komfortable Lösung mit sich bringt.

Welche Leistungen werden von der Zahnzusatzversicherung übernommen?

Das Leistungsspektrum der privaten Zahnzusatzversicherung variiert je nach Tarif gewaltig. Auf der einen Seite gibt es Tarife, die lediglich die Regelversorgung der Kasse aufstocken und dafür sorgen, dass man für die günstigen Lösungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend weniger oder sogar gar nichts mehr dazu bezahlen muss. Auf der anderen Seite gibt es Tarife, die die Kosten auch bei höherwertigem Zahnersatz zu einem Großteil übernehmen. Einige sehr leistungsfähige Tarife der Zahnzusatzversicherung - wie beispielsweise der Tarif ZG der Barmenia (Testsieger bei Stiftung Warentest) - setzen hier an und bezahlen bis zu 85 Prozent des Rechnungsbetrages, wobei die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet werden. Bei knapp 1.500 Euro Kosten für ein Implantat sind 150 Euro (10 Prozent) Eigenbeteiligung allerdings wesentlich einfacher zu schultern, als wenn die Kasse lediglich eine geringe Zuzahlung leistet und Sie auf eigenen Kosten von über 1.000 Euro sitzen bleiben.

Wie teuer ist eine Zahnzusatzversicherung?

Die Kosten für einen bestimmten Tarif hängen im Normalfall vor allem vom Alter des potenziellen Kunden ab, denn da im Alter das Risiko steigt, bald Zahnersatz zu benötigen, steigen natürlich auch die Beiträge entsprechend. Wer also relativ früh beginnt, eine Zahnzusatzversicherung in Anspruch zu nehmen, kann mit recht niedrigen Beiträgen rechnen, die je nach Tarif von 4 Euro und 5 Euro bis 40 Euro monatlich betragen können, wobei die Obergrenze im Normalfall nur für wirklich leistungsstarke Tarife gilt, die einen Großteil der tatsächlichen Kosten tragen.

Ganz wichtig bei Vertragsabschluss: Die Leistungspflicht wird in den Verträgen oft beschränkt. Im Idealfall übernimmt der Versicherer nach einer Wartezeit von acht Monaten alle anfallenden Kosten. Andere Verträge sehen vor, dass erst nach einigen Jahren alle Rechnungen erstattet werden. Bis dahin gelten Übergangsregelungen, die pro Jahr eine Obergrenze festlegen, bis zu der der Zahnersatz erstattet wird. Auf jeden Fall sollten unfallbedingte Maßnahmen immer und ohne Wartezeit erstattet werden. Teilweise gibt es mittlerweile Tarife - wie den „Zahnersatz sofort" der Ergo Direkt -, die auch ohne Wartezeit zahlen – und das sogar für bereits angeratene Maßnahmen, die ansonsten immer ausgeschlossen sind. Hier müssen die Versicherten rechnen, ob die anstehenden Kosten im Verhältnis zu den recht hohen Beiträgen und der 2-jährigen Mindestvertragslaufzeit stehen.

Was ist von den Kassen-Angeboten zu halten?

Gesetzlich Versicherte bekommen übrigens oft über ihre gesetzliche Krankenkasse Zusatzversicherungen angeboten – und zwar mit einem Nachlass gegenüber dem normalen Preis. Aber Vorsicht: Eine durchschnittliche und teure Police wird mit Kassen-Rabatt nicht zu einer empfehlenswerten Versicherung. Lieber eine Versicherungsgesellschaft aussuchen, die ohnehin gute Leistungen zum fairen Preis anbietet.

Zahnzusatzversicherung auch für Kinder?

Teurer Zahnersatz ist bei Kindern erfahrungsgemäß kein Grund, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Anders sieht es bei kieferorthopädischen Behandlungen aus. Was die gesetzliche Kasse übernimmt, hängt davon ab, welche „kieferorthopädische Indikationsgruppe" (KIG) indiziert ist. In der Gruppe 1 wird nur eine minimale Fehlstellung festgestellt, die nur aus kosmetischen Gründen korrigiert werden muss. Dafür zahlen die Kassen genauso wenig wie für Fälle der Gruppe 2: Bei denen ist eine Behandlung zwar aus medizinischer Sicht notwendig, wird aber von den Kassen nicht getragen. Nur in den Gruppen 3 bis 5 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Allerdings nur für eine wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung. Wenn Sie für Ihr Kind „Sonderwünsche" haben und eine hochwertigere Versorgung wünschen, müssen Sie die Kosten selbst tragen – oder aber eine Versicherung abschließen.

Empfehlenswert sind Zusatzversicherungen, die für die kieferorthopädische Behandlung zum einen die reinen privatärztlichen Leistungen übernehmen, also alle „Extrawünsche" der Eltern außerhalb der kassenärztlichen Versorgung sowie alle Behandlungen der Gruppen 1 und 2, die gar nicht von den gesetzlichen Kassen gezahlt werden. Daneben sollte die Zusatzversicherung auch einspringen, wenn die Kasse Kosten nur zum Teil erstattet. Wichtig ist, dass Sie die Versicherung möglichst frühzeitig abschließen, denn ist die kieferorthopädische Behandlung erst einmal notwendig geworden, werden Sie keine Versicherung finden, die die Kosten kurzfristig übernimmt.

Zahnzusatzversicherung: Abschließen oder nicht?

Die Zahnzusatzversicherung sollte in Familien zum Versicherungs-Pflichtprogramm gehören. Bei Kindern schließt sie hohe Zuzahlungslücken, die durch kieferorthopädische Maßnahmen und „Klammern" entstehen. Bei Erwachsenen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, im Laufe des Lebens einen entsprechenden Bedarf an Zahnersatz zu haben - und von Seiten der GKV ist nicht mit ausreichender finanzieller Unterstützung zu rechnen.