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Altersbeschränkungen: Was darf mein Kind schon sehen?

Was steckt eigentlich hinter den Altersbeschränkungen für Filme, Computerspiele und Co? Handelt es sich bei Einstufungen wie der FSK-Freigabe um grobe Empfehlungen oder verbindliche Vorgaben? Kann ich mich auf Altersangaben verlassen? Ein Überblick.

Autor: Janine Meul

Filme

Mädchen fernsehen Altersfreigabe
Foto: © Fotolia

„Aber ich bin doch schon Fünfdreiviertel." Die Dame am Kinoschalter schüttelt den Kopf. Da helfen auch große Augen nichts: FSK 6! Und die Altersgrenzen gelten nicht nur beim Kinobesuch, sondern auch für den Verkauf von Datenträgern wie DVDs oder Blu-rays. Grundlage für die Prüfung und Zuordnung eines Films ist neben den Grundsätzen der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) nämlich das Jugendschutzgesetz. Es handelt sich also um verbindliche Altersbeschränkungen. Mit einer Ausnahme: Ist ein Film ab 12 Jahren freigegeben, dürfen auch Sechsjährige ins Kino, wenn sie in Begleitung ihrer Eltern sind.

Was viele nicht wissen: Die Prüfer der FSK sind Personen, die Erfahrungen in Fachgebieten wie Medienwissenschaft oder im Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben. Dennoch handelt es sich bei der FSK-Freigabe nicht um eine pädagogische Empfehlung. Es geht vielmehr darum, ob aus Sicht des Jugendschutzes eine Beeinträchtigung der jeweiligen Altersgruppe zu befürchten ist – etwa durch Gewaltdarstellungen. Aber: Ein Film mit dem Kennzeichen FSK ab 0, also ohne Altersbeschränkung, enthält vielleicht keine gefährdenden Inhalte, ist unter Umständen für ein zweijähriges Kind jedoch noch gar nicht verständlich. Konkrete Altersempfehlungen können Eltern sich an anderer Stelle einholen, zum Beispiel auf der Seite des Kinder- und Jugendfilmzentrums.

Die Freigabestufen im Überblick

FSK (bei Games USK) ab 0 freigegeben: Freigegeben ohne Altersbeschränkung
FSK (bei Games USK) ab 6 freigegeben: Freigegeben ab 6 Jahren
FSK (bei Games USK) ab 12 freigegeben: Freigegeben ab 12 Jahren
FSK (bei Games USK) ab 16 freigegeben: Freigegeben ab 16 Jahren
FSK (bei Games USK) ab 18 freigegeben: Keine Jugendfreigabe

Und was ist mit dem Fernsehprogramm?

Hier greift der Schutz durch Ausstrahlungsbeschränkungen der Sender. Zwischen 6 Uhr und 20 Uhr sollen die Inhalte für Zuschauer allen Alters geeignet sein, ab 20 Uhr dann für alle ab 12 Jahren, ab 22 Uhr für Über-16-Jährige und ab 23 Uhr für Volljährige. In der Realität möchten aber viele Eltern ihren Kindern auch so manches Nachmittagsprogramm keinesfalls zumuten. Da hilft nur, selber kritisch auszuwählen oder in einer Programmberatung für Eltern wie flimmo.de zu stöbern.

Computerspiele und Apps

Computerspiele dürfen ähnlich wie Filme nur an Erwachsene verkauft werden, wenn sie nicht über eine entsprechende Altersfreigabe verfügen. Hier gilt jedoch nicht das FSK-, sondern das USK-Kennzeichen (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle), das auf der Software-Verpackung zu finden ist. Auch dieses Kennzeichen trifft aber keine Aussage darüber, ob das Kind ein Spiel tatsächlich begreifen kann, sondern bezieht sich auf eine möglicherweise vom Spiel ausgehende Gefährdung nach dem Jugendschutzgesetz. Eine differenzierte Altersorientierung gibt zum Beispiel die Seite spielbar.de der Bundeszentrale für politische Bildung.

Online ist alles anders

Für ausschließlich onlinebasierte Spiele gibt es hingegen noch keine verbindlichen Alterskennzeichen. Hier helfen nur Empfehlungsportale und wachsame Eltern, die das Spiel auf ungeeignete Inhalte oder versteckte Kosten prüfen. Das gilt auch für Apps. Zum Teil bieten die Altersempfehlungen der App-Hersteller erste Orientierung. Einige Stores wie „Google Play" weisen auch eine durch die USK vergebene Alterskennzeichnung im Store aus. Sie basiert allerdings nicht auf dem Kennzeichnungsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz, sondern auf einer Selbsteinstufung der Anbieter. Konkrete App-Empfehlungen für Kinder gibt zum Beispiel das Deutsche Jugendinstitut.

Bücher und Musik

Das Mindestalter oder die empfohlene Altersspanne für Bücher, Hörbücher und Co werden in der Regel vom Verlag festgelegt und sind demnach Richtwerte und keine Vorgaben. Eine zentral gesteuerte Kennzeichnung gibt es nicht. Wichtig ist hier, wie beim Umgang mit allen Medienformen, das eigene Kind bei der Mediennutzung zu begleiten und sich mit dem individuellen Entwicklungsstand möglichst genau auseinanderzusetzen. Auch Kinder selbst haben meistens ein gutes Gespür dafür, was für sie geeignet ist und was (noch) nicht. Das heißt schlichtweg: Zeigt ein Kind keinerlei Interesse an einem neuen Buch, macht es manchmal Sinn, es erst ein paar Monate später wieder hervorzuholen.

 

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