Greift hier der Mutterschutz?

Thumbnail

Anbei die Kündigung welche ich heute erhalten habe

21

Als dritte Variante steht im Schreiben ganz am Anfang der Passus dass die Kündigung höchst hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft trete. Damit ist unter Umständen eine mögliche Schwangerschaft bereits miteinkalkuliert.

Das Schreiben strotzt vor Fehlern, und das in einer Anwaltskanzlei? Nicht schlecht.

Übrigens, wenn ich mich einem Arbeitgeber gegenüber so verhalten hätte, wie es hier passiert zu sein scheint, dann würde ich mich echt schämen und nicht irgendwelche Ansprüche erheben.

1

Teil 2

2
Thumbnail

Bild

3

Geh damit besser zu einem Anwalt, der kann dir wirklich helfen.

9

Da sie in einer Kanzlei arbeitet würde ich darauf nicht bauen.

Aber ohne gehts natürlich auch nicht.

4

Bist du schwanger? Wie lange im Unternehmen?

5

Anscheinend hast du, laut Brief, wohl auch eiiges selbstverschuldet.

7

In so einem Fall bist du vermutlich nicht durch das MuSchG geschützt, ich würde aber davon ausgehen, dass das nach einer Kündigungsschutzklage ein Gericht entscheidet.

Du arbeitest beim RA?

8

Und es wird ein kleines Unternehmen sein.

10

Hi,bitte geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, keiner der Kndigungsgründe rechtfertigt die Kündigung. Die Sache mit dem Urlaub ist eine reine Vermutung, noch hast du es tatsächlich nicht getan. Zum Thema Beleidigung ist die Kündigung viel zu spät. Das mit den Krankenmeldungen ist lächerlich.

Liebe Grüße Nicole (Personalsachbearbeiterin in einem Unternehmen mit weit über 1000 Personen...)

12

Naja, "letztes Jahr" ist relativ unbestimmt, könnte tatsächlich aber auch erst zwei Wochen her sein.

18

Danke! Einzig gescheite Antwort.

Dreist scheint da der AG zu denken "Wir sind ja vom Fach, da widerspricht uns die dumme Gans schon nicht."

11

Mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde kann auch Schwangeren gekündigt werden. Z.B. weil das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN nachhaltig zerstört wurde. Und genau das wirfst man Dir ja vor.
Hast Du allen Ernstes einem Mandaten gegenüber Deinen Chef 'blöd' genannt? Und angedroht, wenn Dein Urlaub nicht genehmigt wird, Du trotzdem eine Reise antrittst?
Wenn das Seitens des AGs belegbar ist, sind seine Chancen Dich loszuwerden nicht ganz schlecht. Mutterschutz hin oder her.

Grüsse
BiDi

17

Ist doch Quatsch!!

Wer will das denn bezeugen, dass sie ihren Chef "blöd" genannt hat und inw elchem Zusammenhagn konkret? Ist doch Hörensagen.

Und nur, weil sie angekündigt hat trotzdem in den Urlaub zu fahren, ist das doch auch vorher noch kein Grund für eine fristlose Kündigung. Wenn sie den Urlaub dann tatsächlich ungenehmigt angetreten und dadurch unentschuldigt gefehlt hätte.... ja dann vielleicht. Aber ich werde hier ja auch nicht verhaftet, weil ich darüber nachdenke wie ich wohl mal nen Bankraub starten könnte.

13

Wenn das alles so stimmt wie in dem Schreiben geschildert ( das kannst nur du wissen), dann ist es vermutlich eine gerechtfertigte fristlose Kündigung und wird dementsprechend nicht vom Kündigungsschutz aufgehoben.

Was soll denn eigentlich eine Krankschreibung wegen Kinderwunsch sein?

14

...Was soll denn eigentlich eine Krankschreibung wegen Kinderwunsch sein? ...

Also ich hatte auch KiWu-Behandlung und war immer am Tag der Punktion und am Folgetag krankgeschrieben. Allerdings wusste meine direkte Kollegin, warum ich "kurzfristig" ausfalle. Sie musste mich ja an diesen beiden Tagen vertreten, deshalb war sie eingeweiht (wir hatten aber auch ein gutes Arbeitsverhältnis). Die Krankmeldung selber ging an die Personalabteilung. Die haben zwar nie nachgefragt (dürfen sie ja auch nicht) aber konnten sich sicher 1 und 1 zusammenreimen, warum ich eine Krankmeldung abgebe von einem Gyn, der fast 100 km weg ist (in unmittelbarer Nähe gab es damals keine Praxis, die solche Behandlungen durchgeführt hat - ländliche Idylle hat nicht immer nur Vorteile ;-) ).

16

Das stimmt so nicht! Auch fristlose Kündigungen sind während des Mutterschutzes prinzipiell erstmal nicht zulässig und bedürfen einer besonderen Erlaubnis einer Behörde.

Und selbst wenn sie nicht schwanger wäre, ist das alles kein Grund für eine fristlose Kündigung. Wegen der Krankschreibungen hätte man sie mal abmahnen können. Alles andere ist Hörensagen. Das weiß die Kanzlei offenbar, sonst hätte sie sich nicht tausend "hilfsweise" Optionen noch aufgelistet.

weiteren Kommentar laden