Haushaltshilfe nach Geburt

Hallo,
weiß jemand, bei welcher Krankheitsdiagnostik eine regelmäßige Haushaltshilfe von der Kasse übernommen wird?

Mein Arzt hat mir eine Haushaltshilfe verordnet, die seit ein paar Wochen 2x pro Woche hilft.

Nun will die Kasse die Kosten doch nicht übernehmen (wurden zuerst genehmigt!!!) , da die meinen, ich hätte nur 2 Wochen nach der Geburt Anspruch darauf gehabt, was aber aus der Genehmigung nicht hervorgeht. Ich muß nun einen neuen Antrag stellen.

Vielen Dank!

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Hallo,


Ich selber hab nie sowas beantragt - kenne das aber von einer Krabbelmama, die jetzt das zweite bekommen hat und deshalb ambulant entbunden hat.
Haushaltshilfen nach der Geburt kenne ich nur für die Zeit des "Wochenbettes" also max. die ersten sechs Wochen. Dann sollte man die Geburt "verpackt" haben und seinen Haushalt wieder selbst führen können (mit den üblichen Abstrichen wenn man Kinder hat).

Unsere Putzhilfe muss ich selber zahlen - ist schliesslich reine Bequemlichkeit.

LG, Andrea


LG, Andrea

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Alles was gesundheitsgefährdend unmittelbar mit der SS - und das gilt für die GANZE SS und nach der Geburt gilt ist für die KK bindend und MUSS bezahlt werden, vor allem wenn dein Arzt dich krank geschrieben hat.

Wenn du eine versierte und fitte Hebamme hast, sprich die mal drauf an- manche können den KK wunderbar die Hölle heiß machen und auch mit Pragraphen um sich schmeißen.

Hier geht es um eine Bescheinigung für eine Haushaltshilfe durch die Hebamme:

Laut § 199 RVO:
Eine Haushaltshilfe steht einer gesetzlich versicherten Frau zu, wenn
- sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung ihren Haushalt nicht weiterführen kann,
- und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt auch nicht führen kann.

Die Krankenkasse kann die Haushaltshilfe selbst stellen oder die Kosten in angemessener Höhe erstatten. Eine Haushaltshilfe muss von der Frau selbst bei der Kasse beantragt werden. Sie kann weder von einem Arzt noch von einer Hebamme ‘verordnet’ werden. Zur Bestätigung der beiden oben genannten Bedingungen kann eine begründete Bescheinigung von Ihnen als Hebamme hilfreich sein.
Die Krankenkassen ersetzen nur die notwendigsten Kosten. Beachten Sie also bei der Beurteilung der Betreuungsdauer, dass Sie den Umfang der Betreuung nicht zu hoch einschätzen.

Häufig sind die Sachbearbeiter der Kassen leider nur unzureichend informiert. §38 SGB V, Absatz 1 bis 3 ermöglicht eine Haushaltshilfe bei Krankheit. In diesem Fall muss die Notwendigkeit von einem Arzt bescheinigt werden. In diesem Fall auch Zuzahlungspflicht.

Schwangere Frauen sind jedoch nicht krank. In diesem Fall gilt als Basis für eine Haushaltshilfe § 199 RVO. Die RVO verweist zwar auf § 38 SGB V, aber nur auf Absatz 4, in dem die Kostenübernahme geregelt ist. Hier ist kein ärztliches Attest notwendig. Ist die schwangere Frau jedoch zusätzlich krank und ist die Haushaltshilfe wegen der Krankheit notwendig, trifft §199 RVO nicht zu, sondern Grundlage ist § 38 SGB.

Sonstiges:
- Hebamme kann Haushaltshilfe NICHT VERORDNEN.
- Die Haushaltshilfe kann NUR von der Betreuten BEANTRAGT werden.
- Die Hebamme UNTERSTÜTZT lediglich durch ihre Bescheinigung den Antrag der Betreuten.
- Hebammen sind befugt, die Notwendigkeit der Haushaltshilfe nach §199 RVO zu bescheinigen.
- Der Grund für eine Haushaltshilfe muss immer im Kompetenzbereich der Hebamme liegen.
- Als Haushaltshilfe §199 RVO kann nicht der eigene Ehemann eingesetzt werden.
- Die Haushaltshilfe nach §199 RVO ist zuzahlungsfrei.
- Stellt die Hebamme die Bescheinigung aus, ist sie verpflichtet, sich regelmäßig davon zu überzeugen, dass die Notwendigkeit für die Inanspruchnahme noch vorliegt (keine telefonische Nachfrage, sondern durch einen persönlichen Besuch).



Quelle Hebammenforum 6/2007 Seite 466
Sozialgericht München - AZ S 19 KR 435/01 vom 12.2.2003
Quelle und ausführliche Info: hebammen forum 4/2003, S.252
letzte Änderung: 19.06.07

LG

Gabi

PS: Sprich deinen Gyn drauf an - der soll mit der KK auch nochmal reden.


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Hallo Gabi,

Vielen Dank für die ausführliche Info! Ich werde auf jedenfall mit meinem GYN sprechen, damit er mir eine Bescheinigung für die Notwendigkeit ausstellt.

Liebe Grüße
Barbara