Nach Elterngeld ALG 1 oder Bürgergeld?

Für den Fall, dass ich keinen Krippenplatz bekomme: folgt auf das Elterngeld das ALG 1 oder automatisch gleich das Bürgergeld? Weiß das jemand aus sicherer Quelle? Bei uns hat gerade eine Krippe mit Kita ohne Vorwarnung dicht gemacht. Das verschärft das Platzproblem zusätzlich. Danke.

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Ich befürchte wenn du keinen Betreuungsplatz hast bekommst du auf jeden Fall kein Alg 1. Dafür müsstest du ja dam Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das tust du ja dann nicht, weil du eben keine Betreuung hast. Je nachdem wie eure weitere finanzielle Situation könntet ihr vielleicht als niedrigschwellige Hilfe erstmal Wohngeld bekommen? Bezüglich Bürgergeld gibt es ja viele Faktoren die reinspielen, ob man einen Anspruch hat, das kann dir mit so wenig Infos glaube ich hier keiner beantworten.

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Wenn du einen Arbeitsplatz gehabt hättest, aber wegen mangelnder Betreuung nicht wahrnehmen kannst, kannst du den Staat auf deinen Verdienstausfall verklagen. Wenn man da ernst macht, kümmern sich Jugendamt oder Stadt oder wer bei euch zuständig ist aber meist schnell um einen anderen Betreuungsplatz.

ALG bekommst du wie bereits geschrieben wurde nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Mit dem neuen Bürgergeld kenne ich mich nicht aus.

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Das wäre meiner Meinung nach auch der richtige weg... Man hat einen Anspruch auf eine Betreuung. Leider klagen immer noch zu wenig Leute und dem nach tut sich auch nix, weil sich ja alle "zufrieden geben"...

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Anspruch hat man doch auf einen Kindergartenplatz, also ab 3 Jahre... Hier wird aber nach einem Krippenplatz gefragt. Da hat man keinen Anspruch ..

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Hast du denn eigentlich einen Arbeitsplatz?

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Darum geht's doch nicht,...was soll soeine Frage ?

Hast du einen Job ? Und einen Hund ? Wieviele Kinder hast du ? Und magst du deine schwimu ?

Zur TE :

Kümmere dich frühzeitig,und vor allem bespreche es mit deinem AG frühzeitig wenn da ein Problem kommen könnte.
Auch hier hat man halt Fristen :)
Evt ,solltet ihr keinen Platz bekommen,erstmal EZ verlängern und auf Hilfen wie Kinderzuschlag und Wohngeld gehen.
Und dann schauen,dass man eine Lösung findet

Bearbeitet von 3Kids87
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Habe ich schon, habe mich für 2 Krippen vormerken lassen aber das heißt ja im Endeffekt nix. Ich will einfach wissen, was ist wenn ich keinen Platz kriege

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Automatisch folgt darauf gar nichts. Wenn du einen Arbeitsplatz hast und keinen Betreuungsplatz bekommst, musst du den einklagen. Dann geht das plötzlich ganz schnell mit dem Kita-Platz. Wenn du das nicht tust, bleibt hur bürgergeld beantragen. Denn ALG 1 bekommst du auch nur wenn das Kind betreut ist.

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Stimmt nicht! Man kann keinen Platz einklagen, den es nicht gibt!
Es gibt auch eine aktuelle Rechtssprechung zum Verdienstausfall und die besagt, dass man nur einen Dienstausfall einklagen kann, wenn es ein Versäumnis der Behörden/Städte/Gemeinden gibt.
Wenn sie keine Plätze anbieten können, weil kein Personal vorhanden ist und sich die Behörde aber ausreichend um Personal bemüht hat, dann liegt kein Versäumnis vor. Dann können die Eltern keinen Verdienstausfall und auch keinen Platz einklagen. Wenn es keinen freien Platz gibt, dann kann man auch keinen einklagen.

Und es geht doch immer um fehlendes Personal.

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Danke, endlich schreibt das mal jemand. Bei uns in der Stadt stehen viele Gruppenräume leer, weil das Personal dafür nicht da ist. Teilweise sogar neu gebaute Einrichtungen. Die Stadt hat alles in ihrer Macht stehende getan und bemüht sich auch nachweislich um Personal. In dem Fall gibt es nix einzuklagen… 🤷🏻‍♀️

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ALG 1 ist eine Versicherungsleistung, heißt, du müsstest zum einen vorher in einem Arbeitsverhältnis gewesen sein und mindestens 1 Jahr eingezahlt haben und 2. dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen, das wäre aber nicht der Fall, wenn du keine Betreuung hast.
Solltest du also arbeitslos sein und keine Betreuung haben, können nur Sozialleistungen in Betracht. Je nachdem, ob du einen Partner hast oder nicht, wäre euer gemeinsames Einkommen dort ausschlaggebend. Zunächst wäre vorrangiger Anspruch Wohngeld und Kinderzuschlag. Sollte dies den grundbedarf nicht decken, käme Bürgergeld in Betracht, also ehemals Hartz IV. Im Internet findest du entsprechende Rechner für Wohngeld und auch Bürgergeld.
Grundsätzlich folgt aber nichts automatisch auf das Elterngeld.

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Natürlich habe ich eingezahlt und ja ich hab einen Job. Ich will einfach wissen, was passiert wenn ich keinen Krippenplatz kriege. Bin alleinerziehend.

Bearbeitet von Inaktiv
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Wenn du noch laufend in einem Angestelltenverhältnis bist, dann kannst du kein ALG1 bekommen, da Voraussetzung die Arbeitslosigkeit ist. Da du dann wahrscheinlich keinerlei Einkommen hast, außer Kindergeld, bliebe nur die Beantragung von Bürgergeld. Dies kann überbrückend gezahlt werden, auch wenn du nicht arbeitslos bist.

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Falls du nicht alleinerziehend bist wäre wohl die erste Option einen Job zu suchen den du dann ausüben kannst wenn dein Partner zuhause ist.
Die Gastro braucht ja z.B. dringend Leute.
Sowas muss man dann halt kurz-, oder mittelfristig mal aushalten.
Alles andere ist einfach Bequemlichkeit, sorry.

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Ich bin alleinerziehend und habe einen Job also kein Grund mich blöd anzumachen. Einfach ätzend hier.

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Les doch bitte nochmal genau…

„Falls du nicht alleinerziehend bist“

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Ich verstehe die Frage nicht. Du hast einen Arbeitgeber und bist in Elternzeit, oder? Wenn du keinen Krippenplatz bekommst müsstest du die Elternzeit verlängern, in dem Fall bekommst du tatsächlich außer Kindergeld nix. Oder hab ich was falsch verstanden? Ich würde mal beim
Jugendamt anrufen bezüglich Rechtsanspruch, manchmal zaubern die doch noch einen Platz oder eine Tagesmutter aus dem Hut. 🤷‍♀️

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Also erst einmal:

Du keinen Anspruch auf einen Kitaplatz sondern auf einen Betreuungsplatz. Das beinhaltet auch Tagesmutter.

Wie viele Tagesmütter hast du kontaktiert? Einklagen kannst du auch bzw meist reicht die schriftliche Androhung einer Klage. Es gibt nämlich überall Notplätze.

ALG I bekämst du nicht, da du ja keinen Betreuungsplatz hättest.

Bürgergeld läuft auch nicht automatisch, das müsstest du beantragen und hier kommt es darauf an, wieviel Einkommen insgesamt da sind.

Falls du doch keinen Betreuungsplatz bekommst solltest du auf jeden Fall deine Elternzeit verlängern!