Kann man Kinderwagen reklamieren / zurück geben und Geld zurück erhalten ?

Ihr lieben,

Mein Kinderwagen (Joolz) ist bereits zwei mal reklamiert worden, beim ersten Mal kam ein zerkratztes Gestell an, beim zweiten Mal was das Gestell kaputt gegangen und nun schon wieder…

Kann ich den Waagen komplett reklamieren und das Geld zurück verlangen ?

So viel Geld hat der Wagen gekostet und ständig geht was kaputt, das kann doch nicht sein..

Kennt sich jemand mit den Rechten einer Reklamation aus und kann mir da Tipps geben ?

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Bevor ich mich nach irgendwelchen Reklamationsrechten erkundigen würde, würde ich einfach das Telefon in die Hand nehmen, bei der Firma anrufen und die Situation schildern. Die meisten Firmen sind da kulant.
Die Rechtsmittelkeule kannst du danach immer noch versuchen.

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Keine Sorge, das habe ich bereits getan. Die Firma will den Wagen immer und immer reparieren… ich habe da keinen Nerv mehr drauf. Der Wagen ist grad mal 9 Monate alt und bereits drei mal hat er einen Fehler… irgendwann ist ja auch mal gut. Daher will ich mich über meine Rechte informieren bzw mal fragen ob jemand da Erfahrungen hat

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Ich kann mir vorstellen, dass man, nach 9 Monaten nicht mehr das komplette Geld zurückverlangen kann, solange die Firma bereit ist den Fehler immer wieder zu beheben. Es wäre sicher was anderes, wenn die Firma nicht bereit wäre da entgegen zu kommen.

Ich kenne das aber bei einigen Produkten, die man halt nicht über Amazon kauft, dass die einen prozentuellen Anteil davon abziehen wie lange man das Produkt benutzt hat. In deinem Fall halt 9 Monate.

Ich hatte das Problem mal mit einem Handy, und jede Reparatur bedeutete 6 Wochen drauf verzichten, nach der 3. haben sie mir ein neues zugeschickt....

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Rücktritt vom Kaufvertrag nach der 2. Erfolglosen Nachbesserung .... Anrechnung von Nutzungen möglich.

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Der Händler hat das Recht, den reklamierten Artikel zweimal nachzubessern, sprich Reparaturen vorzunehmen. Erst danach kann man sein Geld zurückverlangen oder einen neuen Artikel anfordern. Allerdings überträgt sich nach den ersten 6 Monaten die Beweispflicht auf den Käufer.
Die meisten Händler sind aber sehr kulant was Reklamationen angeht :)

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Das stimmt nicht ganz. Die Beweislastumkehr gilt für ein Jahr, d.h. ein Jahr nach dem Kauf wird vermutet, das der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Da würde der Fall hier noch reinfallen