Tagesmutter nur mit Bescheinigung vom Arbeitgeber?

Hallo,

Wer kennt sich denn hier unter euch mit dem Beantragen von Plätzen bei einer Tagesmutter aus?
Ich beabsichtige für meinen Sohn für Sommer 2021 ( dann 1 Jahr und 9Monate alt) einen Tagesmutterplatz zu beantragen, da ich wirklich wieder arbeiten gehen muss. Finanziell ist es doch sehr eng. Einen Kitaplatz werden wir sehr wahrscheinlich nämlich nicht zugesagt bekommen, weil mein Sohn dann noch keine 2 Jahre alt ist. Auf dem Antrag wird nun die Bescheinigung über die genauen Arbeitszeiten verlangt. Ich möchte unter keinen Umständen zurück in meinen alten Beruf, geschweige denn in die Firma, da ich den Anforderungen vom Chef nicht mehr gerecht werde (körperliche Behinderung hat sich verschlechtert).

Kann ich also garkeine Tagesmutter beantragen? Und bin gezwungen bis 2022 Zuhause zu bleiben und auf einen Kitaplatz zu hoffen?

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Hi,
solche Bescheinigungen kann man in der Regel auch nachreichen. Idealerweise ist er zur Vertragsunterzeichnung da, spätestens wenn’s losgeht braucht man die. Allein zum suchen braucht man die bei uns mindestens nicht.

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Hallo,

ab dem 1. Geburtstag hast du einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, völlig egal ob Kita oder Tagesmutter.

Bei uns werden ohne Nachweis der Arbeitsstunden max. 20h/Woche bezuschusst.
Wieviele Stunden das bei euch sind, kannst du beim Jugendamt oder Tagesmütterverein nachfragen.
An die genannten Stellen kannst du dich auch für eine Beratung wenden. Sie wissen auch, welche Tagesmutter freie Plätze hat.

Bei den arbeitenden Eltern werden die Arbeitsstunden zuzügl. Arbeitsweg gerechnet, das ergibt die geförderten Stunden.

Bei Kindern, deren Eltern auf Arbeitssuche sind, mache ich es oft, dass sie anfangs einen Vertrag über drei Vormittage machen und sobald sie einen Arbeitsvertrag haben, werden die tatsächlichen Stunden gebucht und beantragt.

Lg
Beerle

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Leider ist das ja immer von Land zu Land und Kommune zu Kommune etwas anders geregelt.

Wir haben uns die Tagesmutter quasi selbst suchen müssen und den Nachweis über die Arbeitsstunden erst vorlegen müssen als der Zuschuss bei der Stadt beantragt wurde. Dabei ging es darum dass wir 35h/Wochen Betreuung brauchen. Ohne den Nachweis gibt es nur 20h/Woche.

Generell hast du einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ab dem ersten Lebensjahr. Du hast nur keinen Anspruch auf Vollzeitbetreuung. Den hast du nur wenn alle Sorgeberechtigten Vollzeit arbeiten.