Brief vom Gesundheitsamt

Hallo,
Ich habe einen Brief bekommen von Gesundheitsamt, das mein Kind eine Meldepflichtige Krankheit hat/hatte. Ich hatte am Montag eine Stuhlprobe vom Kind abgegeben. Das wird aufjedenfall irgendwas mit dem Durchfall zu tun haben. Was es genau ist/war, weiß ich noch nicht. Kann mir jemand sagen was die wissen wollen? Soll sie am Montag zurückrufen.

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Hallo, meistens wollen die einen Termin zur Nachuntersuchung ausmachen um auszuschließen ob die Erkrankung noch besteht.

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Da gehts meist nur um datenerfassung um eine evtl krankheitswelle frühzeitig zu diagnostizieren. Meist gibt dann noch eine nachuntersuchung ob das kind wieder gesund ist und das wars.

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Guten Morgen, das Labor, welches die Stuhlprobe untersucht hat, hat nach dem Infektionsschutzgesetz Paragraph 7 eine Meldepflicht, wenn einer der dort aufgelisteten Erreger nachgewiesen wurde. Bei StuhlUntersuchungen sind das häufig Rotaviren, Noroviren oder Salmonellen. Um eine Ausbreitung zu vermeiden, wendet sich das Gesundheitsamt an die betroffene Person bzw. Eltern, um weiteres Procedere zu besprechen. Dazu gehört die Aufklärung und auch die Kontrolle der Stuhlprobe. Erst bei dreimaligem negativen Befund gilt die betroffene Person als nicht mehr infektiös. Falls das Kind kurz vorher gegen Rotaviren geimpft wurde, kann es sich um einen Impfdurchbruch handeln und es können auch Impfviren im Stuhl nachgewiesen werden! Lg

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Noch ein kurzer Nachtrag: bei Geschwisterkindern kann es sich bei einer Rotavireninfektion auch um Ansteckung beim geimpften Säugling handeln. Dieser scheidet das Impfvirus über den Stuhl aus und wenn zum Beispiel ein Geschwisterkind beim wickeln hilft oder beide zusammen baden, kann das ältere Kind sich beim geimpften Baby mit Rotaviren anstecken.