Mutter-Kind-Kur

Hallo Zusammen,

war jemand schon einmal mit Baby (5 Monate) und Kindergartenkind (4 Jahre) bei einer Mutter-Kind-Kur?

Mir wurde von unserer Ärtzin empfohlen eine Kur zu machen, da wir mit unserer Kleinen schlimme Fütterungsprobleme haben bis hin zur kompletten Nahrungsverweigerung. Leider leidet sie auch oft unter Verstopfung. Waren schon bei vielen Ärtzen und 2x im Krankenhaus.

Von der Kur erwarte ich mir:
- Beratung und Hilfe bzgl. der Fütterungsschwierigkeiten
- Das große Geschwisterkind möchte ich mitnehmen und es wäre super wenn es dort eine Art "Kindergarten" geben würde damit es ihr nicht langweilig wird

Kann ich sowas von einer Kur erwarten? Bzw. hat jemand Erfahrungen? Oder kann eine bestimmte Klinik empfehlen?

Nächste Woche bekomme ich zwar von der Krankenkasse ein paar Vorschläge aber ich bin gespannt auf eure Erfahrungen!

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Hallo. Eine Mutter Kind Kur ist ausschließlich für die Mutter da, hst mir mein Kinderarzt gesagt. Wie die Kur fürs Kind heißt kein Plan.Werde nächstes Jahr such eine Mutter Kind Kur machen. Lass es aber alles über die Caritas laufen lassen. Die setzt sich dann mit der Krankenkasse auseinander. Wird meistens sonst abgeschmettert.
Mehr kann ich dir nicht sagen.
Viel Erfolg beim Kurantrag.

Lg mit 3 tollen Kids

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Hallo!

Es gibt extra Kinderrehas, die sich um Fütterungsprobleme kümmern. Rehaklinik Kandertal zum Beispiel.
Eine Mutter-Kind-Kur ist für Dich. Kinder können als Kurkinder mit, werden aber nur nachrangig behandelt.
In beiden Fällen gibt es für die "Große " einen Kindergarten.

Liebe Grüße!

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Diese Klinik eignet sich vermutlich nicht für Säuglinge mit Fütterstörungen. Die meinen große Kinder mit Bulimie usw.

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Bitte nicht mit einer Fütterstörung in eine Mu-Ki-Kur-Einrichtung!!!
Das macht die Sache eher schlimmer weil unqualifiziert rumprobiert wird!
Wie kommt die Ärztin auf solch eine Schnapsidee?
Es gibt spezielle Kliniken für Kinder mit Fütterstörrungen. Da solltest du hin gehen. Allerdings wird es da vermutlich keine Aufnahmemlglichkeit für Geschwister. In dem Fall muß der Vater ra3m zur Betreuung.
LG,
Hermiene