Antrag Teilzeit in Elternzeit

Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand helfen und auch von seinen Erfahrungen erzählen.

Ich möchte in meinem 2 Jahr der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten gehen. Kriege nur für 1 Jahr Elterngeld!

Nächste Woche habe ich einen Termin mit meinem Chef und möchte mich drauf vorbereiten. Er hat auch nicht wirklich Erfahrung mit dem Thema.

Da ich erst nächstes Jahr wieder arbeiten will, habe ich für den Antrag noch Zeit, habe gelesen, dass ich da eine 7 Wochen Frist einhalten muss.

Vielleicht kann mir jemand sagen, wie ihr euren Antrag formuliert habt. Ich wollte erst mit meinem Chef sprechen und dann den Antrag fertig machen. Da ich meine Arbeitszeit an die Position anpassen will, in welcher er mich zukünftig einsetzt. Und wann ich genau wieder anfange will ich auch erstmal mit ihm besprechen. Habe da ein bisschen Angst, dass mein Kind in 6 Wochen nicht eingewöhnt ist und ich dann nicht rechzeitig arbeiten gehen kann.

Im Internet habe ich diesen Absatz jetzt gefunden.

"hier­mit be­an­tra­ge ich un­ter Be­zug­nah­me auf § 15 Abs.5 bis 7 BEEG ei­ne Teil­zeit­be­schäf­ti­gung im Um­fang von 25 Wo­chen­stun­den be­gin­nend ab dem XX.XX.20XX bis zum En­de mei­ner El­tern­zeit am XX.XX.20XX."

Reicht das aus? Meine genaue Arbeitszeit muss ich nicht angeben oder? Hoffe, dass ich da flexible sein kann.

Vielleicht hat ja noch jemand ein paar Tipps für mich. Habt ihr einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

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Ich mußte das schon bei der Mitteilung der Elternzeit mit angeben. Habe es nicht beantragt, sondern mitgeteilt, dass ich ab Tag x wieder in Teilzeit mit x Stunden zur Verfügung stehe. Nach der Elternzeit dann komplett wieder.
Mein AG hat mir das bestätigt und ich habe es mit dem Elterngeldantrag abgegeben.

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Nein, das müsstest du nicht. Das hast du freiwillig getan. Du hättest die TZ tatsächlich erst 7 Wochen vor Arbeitsbeginn anmelden müssen. Das hat mit der Beantragung der Elternzeit gar nichts zu tun.

VG Isa

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Ach ja, die 7 Wochen beziehen ich auf die Elternzeit. Die musstest du 7 Wochen vor Antritt bei deinem AG ja beantragen, bzw. ihn darüber informieren.

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Das ist Unsinn.

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Bei uns hieß es, dies müsste so sein. Hatte es erst rausgelassen, da man ja eigentlich nicht vorher weiß, wie und ob es wann klappt. Musste es dann noch nachmelden. Vorher habe ich die Bescheinigung für die Elternzeit nicht bekommen.

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ICh würde den Termin mit deinem Chef abwarten und dann evtl. direkt in der Personalabteilung vorbei gehen, wenn du schon mal da bist. Ich musste damals spätestens 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit ein Formular zur Beantragung der Teilzeitarbeit ausgefüllt abgeben. Vielleicht hat eure Firma das auch. Das wäre auf jeden Fall das einfachste und meistens können die personaler da ganz gut helfen.
Du musst dir nur im Klaren sein, dass wenn du nach der Elternzeit nicht wieder voll arbeiten willst, du wieder 7 Wochen vor Ende der Elternzeit ein teilzeitantrag stellen musst. Versäumst du die Frist, musst du direkt wieder Vollzeit anfangen.

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen 😊

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Vielen Dank für deine Antwort. Ich werde mal sehen, was mein Chef sagt. Das heißt, dass du keinen neuen Vertrag geschlossen hast bzw. einen zusätzlichen? Ich will auch gleich noch mein Gehalt verhandeln, weshalb es ja schriftlich festgehalten werden muss.

Oh das geht doch? Ich dachte schon, dass ich die Frist versäumt habe, weil ich damals beim Antrag Elternzeit nicht schon geschrieben habe, dass ich nach der Elternzeit nur noch Teilzeit arbeiten will. Aber da hätte ich mit meinem Chef schön reden können. Also immer 7 Wochen Frist. Vielen dank

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Das ist falsch, wenn du NACH deiner Elternzeit Teilzeit arbeiten möchtest hast du eine Frist von 3 Monaten! die 7 Wochen gelten nur während der Elternzeit für jegliche Veränderungen.

In deinen schriftlichen TZ-Antrag während der Elternzeit würde ich schon alle Stundenverteilungen / Anzahl Stunden / Arbeitstage aufführen, das ist immer besser.

Zudem, wenn dein Chef dich IN Elternzeit Teilzeit zu deinen Wünschen arbeiten lässt, dann hat er NACH der Elternzeit keine Gegenargumente, um deine Teilzeitantrag da abzulehnen :-)

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