Elternzeit als Lehrer-Welche Rechte?

Hallo zusammen!

Ich wusste nicht genau, in welchen Bereich meine Frage gehört. Ich hoffe es ist OK, wenn ich es hier poste.

Meine Frage richtet sich an verbeamtete Lehrer (BW).
Wir möchten in den nächsten 1-2 Jahren ein zweites Kind bekommen. Wie verhält es sich, wenn ich nach der Elternzeit wieder arbeiten möchte? Steht es mir rechtlich zu wieder an meine Schule zurückzukehren oder könnte ich abgeordnet werden? Habe mal gehört, solang die Elternzeit nicht 1 Jahr übersteigt, ist es mein Recht wieder an die Schule zurückzugehen.

DANKE!

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Hallo!

Ich kann dir nur vom Saarland berichten (Grundschule). Wenn du nicht gleich nach dem Mutterschutz wieder anfängst, ist deine Stelle an der Schule weg. Zurück an dir Schule kannst du nur, wenn jemand geht oder mehr Stunden zugeteilt werden, ...

Ansonsten werden die Lehrer nach der Elternzeit im laufenden Schuljahr i.d.R. mobil eingesetzt.

Aber das kann in BW ja auch schon wieder ganz anders sein. ;-)

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Oje, dass wäre natürlich sehr blöd. Hoffentlich ist das bei uns anders. Nach dem Mutterschutz wäre ja bereits 8 Wochen nach Geburt oder?

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Die Lehrerin meiner Tochter ist jetzt mit dem zweiten Kind in Elternzeit (1 Jahr) und kommt danach an die Schule zurück.
Ob sie dann ihre Klasse wieder bekommt ist noch ungewiss.

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Ich bin Lehrerin in NRW, und hier ist es so, dass man an Anspruch auf seine Stelle hat, wenn man bis zu ein Jahr in EZ geht, bzw automatisch zurück an seine alte Schule kommt. Geht man länger, stellt man einen Rückkehrantrag, dann kann die alte Schule einen entweder zurücknehmen, oder man wird einer anderen Schule mit Bedarf an den Fächern zugeteilt. Da hat man als Mutter dann ein Anrecht auf eine Schule im Umkreis von max 30km. So wurde es mir zumindest von der Bezirksregierung gesagt.

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https://www.vbe-bw.de/wp-content/uploads/2016/05/Endversion-vbe-bw_vbe-magazin-4_2016.pdf

Seite 13

Du hast nur ein Recht wieder an Deiner Stammschule eingesetzt zu werden, wenn Du direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist wieder beginnst.

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Ich war neulich bei einer Veranstaltung zur GEW zu diesem Thema (für sowas finde ich die Mitgliedschaft super ;-) ).

Da wurde ich echt super zu Elternzeit/ Elterngeld etc. beraten.

Dort wurde gesagt, dass du nur den Anspruch hast, wenn du direkt nach dem Mutterschutz kommst UND mit dem selben Deputat wie vorher auch. Das ist die Theorie.

Ich selbst bin nach dem 1. Kind 1 Jahr zu Hause geblieben und mit weniger Deputat wieder gekommen und bin trotzdem noch an meiner Schule. Ich bin allerdings an einer Sonderschule und eine der wenigen Kolleginnen, die auch die Fachrichtung studiert hat, die wir sind. Deshalb war schnell klar, dass ich dort bleibe. Bei Regelschule kenne ich es von den Kollegen oft so, dass sie dann abgeordnet werden. Vor allem, wenn sie mitten im Schuljahr zurück kommen.

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Ach ja, bin auch aus BW ;-)

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Genauso viele Stunden mit einem 8 wochenalten baby? Wie soll das gehen? Das hört sich furchtbar an. Ich könnte mir vorstellen nach dem Mutterschutz wieder anzufangen aber dann definitiv HÖCHSTENS mit halben Deputat.gibt es ein Höchstdeputat,dass man nehmen muss?

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