Kinderzuschlag/Elterngeld Freibetrag wegen Erwerbsfähigkeit vor der Geburt?

Hallo guten Abend,

ich habe mal eine Frage zum Kinderzuschlag. Normalerweise wird das Elterngeld ja voll angerechnet beim Kinderzuschlag - nun gibt es ja aber dieses Gesetz das wenn man vor der Geburt des Kindes erwerbstätig war - man einen Freibetrag in Höhe von 300€ hat.

Ich gehe voll arbeiten und werde nächstes Jahr wenn die kleine da ist etwa 700€ Elterngeld beziehen. Nehmen wir an ich beantrage Kinderzuschlag dann rechnen die mir also nur 400€ als Einkommen an (weil 300€ Freibetrag)?? Sehe ich das richtig?

Wenn ich das jetzt aber in einen Online Rechner eingebe, spuckt der mir aus das es zu wenig Einkommen wäre und verweist mich auf ALG 2#schmoll. Das möchte ich aufkeinenfall!!!

Rechne ich allerdings mit den 700€ Elterngeld habe ich Anspruch auf 225€ Kinderzuschlag. Also irgendwas stimmt doch dann nicht, dann hätte man ja einen Nachteil wenn man vorher erwerbstätig war?

Könnt ihr mir weiter helfen, habe ich einfach nur einen Denkfehler ?

LG Mina mit Bauchmaus - 23 SSW #winke

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Der Denkfehler liegt darin, dass du denkst, du hast einen Nachteil, wen dir mehr Geld zusteht, wenn du erwerbstätig warst. Wo liegt denn der Unterschied für dich ob du ALGII oder Kinderzuschlag erhältst, außer im Namen?!?

Bist du alleine? Gibt es keinen Kindsvater und damit Anspruch auf Unterhalt? Das scheint ja in deiner Rechnung alles keine Rolle zu spielen!

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Nein ich bin nicht alleine. Ich habe einen Partner der ebenfalls voll arbeiten geht. Wir haben bereits eine 6 jährige Tochter zusammen. Wir leben aber im Osten und hier verdient man halt nicht soooo viel so das wir den kinderzuschlag als Ausgleich für die Elternzeit brauchen um unseren Bedarf zu decken.

Auch wenn es doof klingt aber der Unterschied liegt darin das man Kinderzuschlag bequem per Post beantragen kann und für ALG2 muss ich mich dort aufs Amt setzen und das alles persönlich abgeben. Ich möchte daa einfach nicht bitte nicht falsch verstehen ;-) ...

Meine Frage ist daher wozu der Freibetrag wenn man dadurch aus dem Kinderzuschlag Anspruch am ende rausfällt? Das macht doch keinen Sinn...

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"Meine Frage ist daher wozu der Freibetrag wenn man dadurch aus dem Kinderzuschlag Anspruch am ende rausfällt? Das macht doch keinen Sinn... "
Klar macht es Sinn, denn damit hast du einfach Anspruch auf noch mehr Geld. Du hast damit dann insgesamt mehr Geld zur Verfügung, also warum sollte da kein Sinn bei sein?

Und soviel ich weiß ist es wie beim ALGI, du musst nur einmal hin um dich auszuweisen, alles andere geht auch per Post. Musst du ja beim ALGI auch, dürfte also kein Problem sein.

Wenn du das allerdings nicht möchtest, dann musst du entweder gleich arbeiten gehen oder eben ohne weiteres Geld auskommen. Der Gesetzgeber sagt eben, nur mit dem Kinderzuschlag habt ihr zu wenig Geld dann zur Verfügung und deshalb gibt es die Möglichkeit nicht.