Elterngeldantrag Vater

Hallo!

Mein Freund und ich sind gerade am ausfüllen vom Elterngeldantrag für ihn.
Aber wir wissen nicht so ganz, was wir alles noch so mitschicken müßen?
Die Geburtsbescheinigung hab ich ja z.b. nicht mehr. Reicht da auch eine Kopie von der Geburtsurkunde oder muss ich nochmal zum Standesamt? Und da muß man ja auch was zum Mutterschutzgeld ausfüllen. Die Bescheinigung von der Krankenkasse habe ich noch, aber die Bescheinigung vom Arbeitgeber habe ich nicht mehr. Und die Bescheinigung wegen dem Lohnsteuerjahresausgleich reicht da die 1. Seite oder alles?Kopie oder original? Man ist das kompliziert... Abschicken können wir ihn ja erst wenn er alle 12 Lohnzettel hat, was noch ein bischen dauern kann, da er die immer erst n halben Monat später bekommt..
Wäre nett wenn ihr mir da n bischen helfen könnt ;-)

Mfg Steffi#winke

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Soweit ich weiß, so war es jedenfalls bei uns, zählen auch beim Kindesvater die 12 Monate Verdienst vor der Geburt. Wir haben den Antrag auf Elterngeld für meinen Freund direkt mit meinem zusammen weggeschickt.
Wegen den Unterlagen Geburtsurkunde etc. würde ich mal nachfragen, müsste ja vorliegen. Bei unsere Elterngeldstelle wird der Vorgang eh über den Namen des Kindes geführt.

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Hallo Steffi!

Ich weiß ja nicht in welchem Bundesland ihr wohnt, aber hier in BaWü waren beim Elterngeldantrag 2 Formulare für beide Elternteile, wo der Arbeitgeber den Verdienst eingetragen hat. Da mussten wir dann nicht alles kopieren.
War so was bei Euch nicht dabei?
Wenn Du keine Geburtenbescheinigung mehr hast, ist das ungeschickt, die wird nämlich nur einmal ausgestellt. Am besten mal fragen, ob die auch eine Kopie der Geburtsurkunde akzeptieren.

Grüße.

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Ich wohne in Sachsen-Anhalt.
Mein Freund bekommt ja nicht jeden Monat das selbe Geld, darum geht das nicht.
Ich habe 3 Geburtsbescheinigungen bekommen. Einen für mein Elterngeld, eine für die Krankenkasse und eine fürs Kindergeld.

Ich rufe da morgen mal an und frage nach...
Trotzdem danke ;-)
LG#winke

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" Einen für mein Elterngeld, eine für die Krankenkasse und eine fürs Kindergeld."
Nee, eine für EUER Elterngeld. Die liegt dann also schon vor damit gibst du einfach nur das Aktenzeichen vom Elterngeld an, dann finden sie sie schon.

Und der Antrag verlangt wirklich von dir die Bescheinigungen zum Mutterschaftsgeld, aber die musst du eh für die Steuererklärung, die du ja verpflichtend machen musst, auch haben. Also noch einmal beim AG bzw. der KK anfordern.

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Juhu Steffi,

da ich schon 2x das Elterngeld für meinen Göttergatten beantragt habe, kann ich dir vielleicht helfen.

Du hast doch bestimmt für dich das Elterngeld schon beantragt. Solltest du schon den Bescheid erhalten haben, dann gibt es auf diesem Schreiben ein Aktenzeichen (zumindestens ist es bei uns so) und dieses Aktenzeichen vermerkst du dann auch auf dem Antrag.

Dein Freund hat keiin Mutterschutzgeld erhalten, also kannst du diese Bescheinigung wegfallen lassen.

Es zählt der Verdienst 12 Monate vor der Geburt. Ich habe jedesmal die 12 Gehaltsabrechnnungen vor der Geburt verschickt und natürlich nur Kopien.

Was noch unbedingt benötigt wird, ist die Bescheinigung vom Arbeitgeber deines Freundes, dass er von dann und dann in Elternzeit geht.

Was ganz wichtig ist: Mach dir von den Unterlagen Kopien. Dann musst du nachher, wenn was auf der Elterngeldstelle verbummelt wird, nicht wieder alles neu besorgen. Das ist uns z.B. passiert.

LG

Melanie

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Du brauchst die Geburtsbescheinigung für das Elterngeld, was passiert, wenn du die verbummelt hast, weiß ich nicht. Oder meinst du, weil du die schon eingereicht hattest. Evtl. ein Vermerk mit dem Aktenzeichen dazu ;)

Aber ob das bei euch geht, hängt vom Bundesland ab, alle Anträge sind verschieden und auch das, was du dazu brauchst.

Mutterschaftsgeld usw. muss du natürlich beim Vater nicht ausfüllen!
Du meinst ansonsten sicherlich den Einkommensteuerbescheid, der müsste wenn ganz mit hin. Es reicht eine Kopie ;)

Wenn dein Kind aber schon 11 Monate ist, dann müsstet ihr ja schon 11 Monate und nicht nur 6 auf den letzten Lohnzettel warten. Es zählen die letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt des Kindes!