Stillzeit beim Arbeitgeber beantragen

Bald ist es soweit, die Elternzeit ist vorbei und ich werde wieder arbeiten. So wie es ausschaut werde ich meine Tochter dann noch abends, nachts und morgens stillen. Tagsüber isst sie Brei, Brot etc.

Eine Freundin gab mir jetzt den Tipp bei meinem Arbeitgeber Stillzeiten zu beantragen. Sie hätte das bis zum zweiten Geburtstag ihres Sohnes gemacht und musste dann jeden Tag eine Stunde weniger arbeiten.

Mich hat das etwas verwundert, an sich kenne ich die Regelung, dass man fürs Stillen freigestellt wird. Ich dachte aber eher diese wäre nur für kleinere Säuglinge gedacht, die voll gestillt werden und nicht für Kleinkinder. Denn um ehrlich zu sein, kollidieren unsere Stillzeiten ja garnicht zwingend mit den Arbeitszeiten, müsste nur etwas früher aufstehen.

Wer hat mit dem Thema Erfahrungen gemacht und weiß Bescheid? #danke

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Ich habe mich nicht wirklich rechtlich damit auseinandergesetzt, weiß also nicht, bis zu welchem Lebensmonat des Kindes das irgendwelche arbeitszeitlichen Konsequenzen hat.

Ich finde es allerdings etwas unfair, dem Arbeitgeber eine Stunde von der Arbeitszeit abzuzwacken ohne Not. Dann dürfen sich die Frauen auch nicht wundern, wenn die Arbeitgeber verschnupft reagieren, wenn man eine Schwangerschaft ankündigt.

Ich habe übrigens nach vier Monaten wieder 20 Stunden die Woche gearbeitet (eine Woche 2 Tage, die andere 3), zu Beginn von zuhause. Da habe ich dann auch gestillt, wenn Bedarf bestand und die Stillzeiten, die innerhalb meiner Arbeitszeit stattfanden, auch nicht von der Arbeitszeit abgerechnet (und so ist es ja auch gedacht). Das war eh nicht viel (da raucht mein Chef wahrscheinlich mehr als dass ich gestillt habe).
Nun arbeite ich seit einiger Zeit wieder im Büro und stille natürlich währenddessen nicht. Und ich gehe NATÜRLICH NICHT eine Stunde früher nach Hause.

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Wer wird denn gleich so patzig werden?
Die TE hat gefragt wer sich damit auskennt und weder um Meinung gebeten noch um Miesmachbeiträge.
Nicht jeder kann von zu Hause aus arbeiten und ich wäre froh und dankbar für eine Verschnaufpause auf der Arbeit um in Ruhe abzupumpen oder für mein Kind zu entspannen damit mir meine Milch nicht flöten geht...

Ich kenne es nicht, dass man eher von der Arbeit nach Hause geht, sondern kurze Pausen aus Kulanz eingeräumt bekommt um zu stillen oder pumpen.

#winke

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Dem AG wird überhaupt nichts abgeknapst, denn wie im MuSch usw. auch bekommt er das Geld für die Zeit ersetzt, sprich er kann sogar jemanden mehr evtl. einstellen ;)

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Ich habe das genauso wie deine Freundin gemacht, habe aber in der Zeit dann meist abgepumpt und habe dann jeden Tag eine Schulstunde mehr als ich arbeiten musste, bezahlt bekommen.
Eigentlich hätte ich jeden Tag eine Stunde weniger arbeiten müssen fürs gleich Geld, aber da es keine Vertretung gab, habe ich dann eben mehr Geld erhalten.

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Im MuSchuG steht, dass der Arbeitgeber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde zum Stillen oder Abpumpen die Stillende freizustellen hat. Da geht niemand nach Hause. Der AG muss der AN auch einen Raum bieten, in dem sie entweder stillen oder abpumpen kann. Sollte die AN abpumpen, muss ein Kühlschrank zur Verfügung gestellt werden. Das ist unabhängig vom Alter des Kindes.

Da eure Stillzeiten außerhalb deiner Arbeitszeit liegen, brauchst du dir darüber doch gar keine Gedanken machen. Du kannst natürlich mit deinem AG reden, dass du vielleicht eine Stunde später anfängst, das ist dann eine Sache zwischen euch.

LG Py-chan