Zweites Kind noch in Elternzeit

Hallöchen meine Lieben!

Ich habe jetzt schon gegoogelt, und glaube es auch verstanden zu haben, möchte aber noch mal fragen.

Ich habe für ein Jahr Elterngeld beantragt, werde ab Jan. 13 wieder arbeiten.

Wenn jetzt aber, ich weiß ist jetzt echt knapp, wir es noch schaffen bis Dez. 12 ein zweites nach zulegen, ich das selbe Geld wie jetzt bekommen und was passiert wenn es erst im Jan. käme? Falle ich dann automatisch auf den Sockelbonus oder wird dann doch ein Teil meines alten Gehaltes mit bedacht.

Dann gab es noch viele Erklärungen mit Lehrmonaten in denen es keine Zahlungen gib, da bin ich aber nicht ganz hinter gestiegen.

Wer kann mir das ganze noch mal zerlegen und genau erklären.

Wir möchten die Spanne so gering wie möglich halten, zwei Kinder sollen es halt sein. Ich weiß natürlich ist es für den Körper eine Herausforderung so kurz aufeinander zwei Schwangerschaften aber es würde auch vom Beruflichen Rahmen her so am besten passen.

Danke euch
Cloti

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Hi!
Hier sind meine Anfrage ans Jugendamt und die Antwort. Vielleicht hilft dir das.

Sehr geehrter Herr XXX,

ich bitte Sie um Ihre Hilfe bei einigen Fragen zum Elterngeld.

Ich habe im November 2012 unsere Tochter geboren und möchte nun planen, ob, in welchem Umfang und wann ich wieder arbeiten gehen werde. Mein Elterngeld habe ich auf die doppelte Zeit aufsplitten lassen, Elternzeit hab ich erstmal bis Januar 2014 angegeben.

Wenn ich die Elternzeit auf 2 oder 3 Jahre verlängere - wobei mir klar ist, dass ich im 3. Jahr kein Elterngeld mehr bekäme - und das zweite Kind noch innerhalb dieser Zeit - das heißt, ohne, dass ich arbeiten gegangen wäre - geboren werden würde, bekäme ich dann das gleiche Elterngeld wie jetzt?

Zählt für die Berechnung des Elterngeldes für ein zweites Kind das dritte Jahr der Elternzeit mit? Würden dann 12 Monate mit 0 Euro genommen und ich bekäme nur den Mindestsatz? Oder würde mein Gehalt vor der Elternzeit zählen?

Wenn ich jedoch nach der jetzigen Elternzeit arbeiten ginge und das zweite Kind z.B. nach 4 Monaten zur Welt käme, dann würden die Monate vor der Geburt, in denen ich in Elternzeit war, mit 0 Euro mit eingerechnet, oder? Dann würden acht Monate mit 0 Euro und 4 mit dem jeweiligen Verdienst genommen?

Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für die Berechnung des Elterngeldes werden grundsätzlich die 12 Monate vor der Geburt herangezogen.

Hierbei werden jedoch Monate übersprungen, in denen Mutterschaftsgeld- oder Elterngeldanspruch bestanden hat.

Bzgl. Ihres Falles endet jedoch der Anspruch auf Elterngeld im Januar 2014, da die Wahl der Dehnungsoption lediglich eine Auszahlungsvariante darstellt.

Demnach würden alle Monate nach Januar 2014 im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum berücksichtigt werden.

Sie bekämen demnach nur dann etwa das gleiche Elterngeld, wenn Ihr Kind im Februar oder spätestens März 2014 zur Welt käme.

Das Elterngeld wird allerdings bei der Existenz eines Geschwisterkindes unter 3 Jahren um 10% bzw. mindestens 75,-- € erhöht (sog. Geschwisterbonus).

VG
Moni
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Super! Ich danke dir. Ich werde zwar morgen noch einmal bei der Kindergeldkasse nachfragen. Aber ich verstehe es jetzt so, das auch bei und das zweite bis zum März 14.geboren sein muss damit ich in etwas das selbe bekommen wie jetzt. Das heißt bei mir wäre es ja wahrscheinlich sogar April. Lotti ist ja erst im Dez. geboren und dein Kind im Nov.

Danke
Cloti

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Ja, ich denke schon. LG

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Mist Jan. 14 natürlich, wir haben ja schon 13. Ist bestimmt die berühmte Stilldemenz.

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Hallo!

Nur kurz mal mein Beispiel, dass auch bei längeren Geburtsabständen noch Monate mit altem Einkommen berücksichtigt werden.
Meine beiden Großen sind exakt 2 Jahre auseinander:
1. Kind geb. Nov. 2007
2. Kind geb. Nov. 2009
Monate mit Elterngeldbezug und Monate mit Mutterschutz/Mutterschaftsgeld werden nicht "zurückgerechnet", was in meinem Fall bedeutet hat, dass 8 Monate mit "0" und 4 Monate mit dem Einkommen vor der Geburt meines ersten Kindes gerechnet wurden.
Und 75 Euro Geschwisterbonus kamen hinzu.

Ist also der Abstand geringer, zählen auch mehr Monate mit altem Einkommen und weniger Monate mit "0". Arbeitest du wieder, zählt also neues Einkommen, teilweise Monate mit "0" und ggf. Monate noch mit altem Einkommen. Kommt aber jeweils auf die genauen Daten an...

LG
Becca

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Meine Tochter wurde am 15.7.12 geboren. Ausgezählt bin ich dieses mal für den 15.8.13

Also genau 13 Monate später. D.h. für mich, dass ein Monat als "0" Einkommen gerechnet wird, alle 11 Monate davor werden mit vollem Gehalt gerechnet.
In meinem konkreten Fall sind es ca. 80€ weniger, dafür komme ich durch den Geschwisterbonus von 75€ fast auf die selbe Summe.

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Hallo!

Bei dir müsste komplett wie vorher zzgl. Geschwisterbonus gerechnet werden. Die Zeit, in der du im Mutterschutz bist, zählt nicht zu den 12 Monaten vor der Geburt, genau so wie die Monate mit Elterngeldbezug... Dann wird immer weiter zurückgerechnet. :-)

LG
Becca

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Ok, danke. Wir lassen uns überraschen.