Kind auf Steuerkarte/Kinderfreibetrag 100 Fragezeichen!

Hallo zusammen. Ich brauche mal eure Hilfe. Ich hab von solchen Sachen echt keine Ahnung und mein Mann blickt auch nicht richtig durch. Aber hier unter euch gibts bestimmt ein paar Experten ;)
Also es ist so. Wir haben Steuerklasse 3 und 5. Unsere Tochter ist Ende Oktober geboren. Ich nehme 1 Jahr Elternzeit und bekomm rund 400 Euro Elterngeld. Mein Mann ist noch bis März beim Bund als Zeitsoldat, danach bekommt er 7 Monate lang ein Übergangsgeld (90% von seinem jetzigen Gehalt, rund 1900 Euro) und danach startet er wieder im "zivilen Leben" hat aber noch keinen Job.
Was muss ich jetzt beim Finanzamt angeben? Oder läuft das alles automatisch? Nein oder? Was ist besser, wenn ich unsere Tochter auf Steuerkate nehme oder mein Mann und was bedeutet das überhaupt? Und was hat es mit dem Kinderfreibetrag auf sich?
Ich hoffe ihr könnt uns helfen!
Liebe Grüße

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Hi,
der Kinderfreibetrag besagt, dass das Existenzminimums eines Kindes nicht besteuert wird bzw. auch nicht werden darf.

Das Kindergeld ist praktisch eine vereinfachte Auszahlung dieser Steuererleichterung.

Bei allen Einkommen unter einem bestimmten Durchschnittswert (google findet den sicher, aber mit 1900 dürftet ihr noch deutlich drunter liegen) deckt oder überdeckt das Kindergeld das, was man eigentlich an Steuern sparen würde.

Kinderfreibetrag mehr oder weniger auf der Steuerkarte würde am Netto dann (fast) nichts ändern.

(da, wo das Kindergeld "überdeckt" darf man übrigens den Rest behalten...).

Nach der Steuererklärung, die ihr bei den Steuerklassen ja eh abgeben müsst findet automatisch eine Günstigerprüfung statt, wo gerechnet wird, ob Kindergeld oder Freibetrag besser wäre. Und wenn der Freibetrag besser gewesen wäre gibt es das, was das Kindergeld zu wenig war erstattet. Wie gesagt, im umgekehrten Fall (Kindergeld "zu viel") muss man nichts zurückerstatten.

Bei der Lohnsteuer macht es also in der Summe überhaupt keinen Unterschied, und bei Eurem Einkommen dürfte es auch im Auszahlungszeitraum keinen Unterschied machen.

Soweit ich weiß hat es noch minimale Auswirkungen auf die Kirchensteuer, aber da habe ich wirklich keine Ahnung, wie wenig das genau ist - viel ist es nicht.

bei der Pflegeversicherung ist es egal, wo das Kind eingetragen ist, beide Elternteile zahlen die 0,25% Kinderlosenzuschlag nicht mehr.

Wenn dein Mann arbeitet und du nicht würde es doch gar kar keinen Sinn machen, wenn du irgendeinen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte nimmst. Aber viel bringen wird es bei ihm eben auch nicht - von daher ist es m.E. nach praktisch egal, wer es macht (und ob du mit der 5 überhaupt das Kind nehmen kannst auf deine - keine Ahnung...).

ob es Besonderheiten beim Überbrückungsgeld gibt kann ich dir nicht sagen.

viele grüße
Miau2

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Hallo,

Bei 3 und 5 wird es meiner Meinung nach automatisch bei dem mit 3 eingetragen.

LG
Iris

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Hab jetzt keine Antwort auf deine Frage.
Aber 90% Übergangsgebürnisse bekommt er nur, wenn er in dieser Zeit eine Ausbildung macht. Nicht dass ihr falsch plant.

LG