Mutterschutz bei unter 2500g Geburtsgewicht

Hallo Mama's.

Ich habe heute erst gelesen das man 12Wochen nach der Geburt Mutterschutz genießen kann wenn das Baby unter 2500g geboren wurde!
Meine Maus kam mit 2480g zur Welt vor 5 Wochen.

Kann ich jetzt noch die KK und den AG darüber informieren oder ist das zu spät?
Ich wusste das ja nicht und niemand hat mir das nahegelegt von den Ärzten.
Was denkt ihr?

Lg Maggy mit Bella im Arm :o)

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Ja, man bekommt eine Bescheinigung schon vom Krankenhaus. Rufe dort nochmal auf Station an, man kann diesen Rückwirkend ausstellen lassen. #winke

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Reicht das auch vom Gyn der die Sectio gemacht hat oder? Das ist mein Praxisarzt in diesem Fall.
Lehnt das die KK nicht ab weil schon 5 Wochen rum sind?

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Naja, mehr als nein sagen können sie ja nicht, also versuch es mal auf jeden Fall.

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Danke!

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wieso bekommt man das abhängig vom geburtsgewicht? abhängig von der ssw würde doch mehr sinn machen, oder? also wenn es ein frühchen ist?

lg siem

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Also ich kenn das auch nur so, das sich der Mutterschutzverändert wenn es ein Frühchen ist/war...aber nicht Gewichtsabhängig#kratz
Aber die ändern ja auch ständig alles.....

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Hab da was gefunden: Das Gewicht spielt eine Rolle aber nur wenn es auch ein Frühchen war....

http://www.fruehgeboren.de/content/service/sozialrechtliche_moeglichkeiten/index_ger.html

Das Gesetz schützt die schwangere Frau und die Mutter grundsätzlich vor Kündigung. Darüber hinaus soll es Mutter und Kind vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Werdende Mütter dürfen während der letzten 6 Wochen vor der Entbindung und während der ersten acht Wochen nach der Geburt des Kindes nicht beschäftigt werden. Seit 1997 ist die Mutterschutzfrist für Mütter nach Frühgeburten (Geburtsgewicht unter 2 500 g oder bei nicht ausgebildeten medizinisch festgelegten Reifezeichen) verlängert. Sie beträgt – wie bei Mehrlingsgeburten – 12 Wochen nach der Entbindung. Dabei wird die Frist nach der Entbindung um die Tage verlängert, die vor der Geburt von den gesetzlich vorgesehenen sechs Wochen nicht in Anspruch genommen wurden. D. h., hat die Schwangere tatsächlich 30 Tage früher als vom Arzt geschätzt entbunden, dann verlängert sich die Schutzfrist von 12 Wochen bei einer Frühgeburt um weitere 30 Tage. Auch über die Mutterschutzfristen hinaus dürfen Mütter zu bestimmten Arbeiten nicht oder nur eingeschränkt herangezogen werden. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz ergibt sich ergänzend aus der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchV) vom 15.04.1997. Für die Zeit des Beschäftigungsverbots während der Mutterschutzfristen erhält eine Arbeitnehmerin als Lohnersatz Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, sowie ggf. bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Zuschuss des Arbeitgebers. Bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld sind dabei Verdiensterhöhungen, die während der Mutterschutzfristen wirksam werden, zu berücksichtigen.

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Hallo Maggy,
wenn die Kleine trotz allem termingerecht und "reif" geboren wurde, wird dir diese Bescheinigung wohl nicht ausgestellt, nachfragen kannst du aber trotzdem. Die Kleine meiner Zimmernachbarin kam zwar "nur" vier Wochen vor ET, aber zusätzlich zu einem Gewicht von 2155 g und gerade mal 45 cm nach vorzeitigem Blasensprung zur Welt und musste dann auch noch in die Neonatologie verlegt werden und notoperiert... da wurde diese Bescheinigung ausgestellt.
Wenn bei euch sonst alles in Ordnung war und du gerade mal 20 g unter dem Richtwert lagst, würde ich sagen, dann freu dich lieber über dein gesundes Kind!

LG Steffi

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Hallo,

soweit ich weiss bekommt man diese Bescheinigung nur wenn es eine Frühgeburt war. Mein Kleiner ist ein Frühchen und wog wesentlich weniger als 2500g, ich hätte diese Bescheinigung bekommen, allerdings bin ich Selbstständig und brauche sie dadurch nicht.

Lg,
Hsiuying + May-Ling 6 J. & Nick 5 J. mit Tim 18 M. (geb. 26+4 SSW)

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Hi,
2006 wurden Mangelgeburten (=Geburten unter 2.500g) arbeitsrechtlich wie Frühgeburten behandelt. Wenn sich an der Interpretation oder den Gesetzen nichts geändert hat ist das heute auch noch so.

Ich hatte überhaupt kein Problem mit der Bescheinigung und dem verlängerten Mutterschutz (Geburtsgewicht 2.270g 2 wochen vor Termin), da es da noch kein Elterngeld gab hatte das finanziell noch stärkere Auswirkungen als es heute der Fall ist.

Dass es dir niemand nahegelegt hat kann auch einfach daran liegen, dass ihr die Grenze ja wirklich denkbar knapp verpasst habt und dein Kind niemand als "Mangelgeburt" angesehen und behandelt hat. Ich habe die bescheinigung übrigens auch erst auf Nachfrage bekommen.

Probieren kannst du es auf jeden Fall. Wie schon gesagt wurde - mehr als ein "Nein" kann nicht passieren.

Viele grüße
Miau2

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So hier nochmal der aktuelle Stand, für die die es noch nicht gelesen haben:

http://www.fruehgeboren.de/content/service/sozialrechtliche_moeglichkeiten/index_ger.html

Die 12 Wochen bekommt man NUR wenn es eine Frühgeburt und unter dem Gewicht von 2500g liegt oder eben die Reife fehlt - ebenfalls in Verbindung einer Frühgeburt^^