Wichtige Frage wegen Taufe in einem anderen Landkreis!

Hallo,

mein Sohn ist zwar noch nicht da, aber wir möchten ihn relativ schnell nach der Geburt taufen lassen. (röm.- katholisch)

Unsere Situation:

Ich bin seit kurzem erst in Hessen als Hauptwohnsitz gemeldet, mein Freund stammt von hier. Wir leben zusammen, nicht verheiratet und der Kleine wird natürlich auch hier angemeldet.

Meine Familie stammt aus Thüringen und dort möchten wir unseren Sohn auch gerne taufen lassen.

Meine Tante meinte, man bräuchte dafür irgendeinen Schein, wenn man das Kind woanders (als angemeldet) taufen lassen möchte. Davon hab ich noch nie etwas gehört.

Kennt sich jemand damit aus, wie läuft so was?

lg Lisa, 39. ssw

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Das kannst Du NUR beim zuständigem Pfarramt abklären.


Es ist überall anders.


lG mauz

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Hallo

du musst zu dem pfarrer gehen der eurer gemeinde angehört... sag ihm die sache... und er sollte dir eine taufbestätigung schicken... das dein kind da getauft werden kann..

hätten wir sogar machen müssen wenn wir eine ganz andere kirche genommen hätten


LG

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Ich kenn mich nur im evangelischen Bereich aus, aber ich denke, bei euch ist es auch nicht anders...
Man benötigt eine Bescheinigung des Pfarramtes - Taufbescheinigung genannt - aus der hervorgeht, dass du und dein Mannn oder einer von euch zur katholischen Kirche gehört. Und die bekommt man eben in der Gemeinde, zu der man auch gehört.
Dann weiß der Pfarrer, der dann taufen soll, dass alles seine Ordnung hat. Ihr müsstet euch also an euer Pfarramt wenden und dort um so eine Bescheinigung bitten.
#winke

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Sorry, aber irgendwie kapier ich es noch nicht! #hicks

Ich bin selber im Wohnort meiner Eltern getauft wurden (in Thüringen). Gehöre ich dann nicht dieser Gemeinde immer noch an?

Ich meine hier in Hessen wohnen wir "nur"... wir gehen hier bislang noch in keine Kirche oder so.

lg Lisa

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Es ist so geregelt, dass das Einwohnermeldeamt es automatisch der Kirche meldet, wenn jemand Neues zuzieht. Hat mit den Kirchensteuern zu tun ...
Also wenn du bei der Ummeldung angegeben hast, dass du RK bist, dann gehörst du nun zu der Gemeinde, in der ihr nun wohnt. Das ist unabhängig davon, wo du selbst getauft wurdest ...
Stimmt ... kompliziert das alles .... ;-).

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