Elterngeldantrag...kann mir wer helfen bzgl. Vätermonaten?

Hallo

Ich schreibe hier da ich denke dass ihr vermutlich den sch... Antrag schon ausgefüllt habt und ihr mir daher vermutlich meine Frage am ehesten beantworten könnt!

Unsere Maus kommt vorraussichtl. Ende Dez. auf die Welt! Ich werde 3 Jahre Elternzeit nehmen und möchte das Elterngeld die ersten 12 Lebensmonate des Kindes beziehen!

Mein Mann möchte diesmal auch Elternzeit nehmen und in diesen Zeiträumen auch Elterngeld beziehen...so nun meine Frage:

Mein Mann möchte den dritten Lebensmonat (also vermutl. März) und den achten Lebensmonat (also vermutl. August) Elternzeit nehmen. Bekommt er dann auch in DIESEN Beiden Monaten sein Elterngeld???

Und was ist in der Zeit mit meinem Elterngeld...bekomm ich dass trotzdem auch im dritten und im achten Lebensmonat oder wird dass dann ausgesetzt (weil da ja mein Mann bezieht) und dann erst im dreizehnten und vierzehnten Montas ausbezahlt???

Der zweite Fall wäre denkbar schlecht da wir dann ja im dritten und achten Montat nur die 67%Gehalt meines Mannes hätten und meine 67% fehlen würden...dass wäre dann echt verdammt wenig Geld in den beiden Monaten???

Ich hoffe ihr wisst da mehr...vielleicht hat das ja schon wer von euch durch??

LG Katja

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Also soweit ich weiß muß dein Mann die Partnermonate am Stück nehmen.Meiner hatte die ersten zwei Lebensmonate genommen.In den ersten beiden Lebensmonaten bekommst du dein Mutterschutzgeld, und ab dem 3. bis zum 12.Lebensmonat dann das Elterngeld.Ihr könnt beide gleichzeitig Elterngeld beziehen, das ist kein Problem.Ich hoffe ich konte dir helfen.:-)

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Wie muss er die am Stück nehmen...das hör ich ja jetzt zum ersten mal? Bei seinem AG ist es kein Problem...bzw. eher gewünscht wenn er nicht grad zwei Monate am Stück fehlt sondern lieber Anfangs vier Wochen und dann gegen Ende nochmal vier Wochen???

...wo kann man denn diesbezgl. nochmal was nachlesen...auf der www.bmfsfj.de Seite kann ich diesbezüglich nichts finden...

LG Katja

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Was hat es genützt, daß Dein Mann gleich die ersten beiden Lebensmonate Elterngeld genommen hat?
Klar, Du hast Mutterschutzgeld gekriegt - aber Deine 12 Monate Elterngeld und das Mutterschutzgeld kann man ja nicht nacheinander haben. Also, ich meine - Du bekommst ja nur insgesamt 12 Monate, wenn also Dein Mann seine beiden Monate in dieser Zeit nimmt, dann habt Ihr ja trotzdem nur 12 Monate Geld und nicht 14.

Oder sehe ich das falsch?

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Der Partner muss die zwei Monate nicht am Stück nehmen.

Bei uns wars so:
Mein Mann hat im 2. und 7. Lebensmonat unserer Tochter Elternzeit genommen und Elterngeld bekommen.
Ich habe in den ersten beiden Lebensmonaten (Mutterschutz) mein normales Gehalt bekommen (bin Beamtin) und beziehe seit dem 3. Lebensmonat Elterngeld.
Im 7. Lebensmonat haben wir dann beide Elterngeld bezogen.

Du musst Dir also keine Sorgen machen. Dein Mann kann die beiden Monate ganz beliebig nehmen. Ob beide gleich am Anfang, beide am Schluß (also 13. und 14. Lebensmonat) oder einen am Anfang und einen am Ende. In den Monaten bekommt ihr beide Elterngeld, außer natürlich, Dein Mann würde den 13. und 14. Lebensmonat auswählen, da Dein Elterngeld dann ja schon ausgelaufen ist.

LG
Claudia mit Magdalena #sonne

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Im Prinzip stimme ich Claudia zu, nur wurde uns damals gesagt, dass der Vater die zwei Monate, wenn sie getrennt genommen werden, auf jeden Fall bis zum ersten Geburtstag des Kindes genommen haben muss. Warum kann ich Dir leider nicht sagen, da mein Mann direkt nach der Geburt und dann im 3. LM daheim war.

Notfalls frag doch mal beim zuständigen Jugendamt nach, die sind doch meist sehr nett.

LG
Martina

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Dein Mann muss sie nicht am Stück nehmen, das ist Quatsch. Meiner hat der 6. Lebensmonat und den 13. Lebensmonat genommen. Geld bekommt er dann, wenn er den Ausfall hat. Also bei uns im 6. und 13. LM. du bekommst weiterhin dein Geld. Das hat damit nix zu tun. Es heißt nur, dass man mit Vätermonaten insgesamt 14 mal statt 12 mal Geld bekommt, aber die Monate dürfen sich ruhig überschneiden.

Mein Mann wollte erst nur einen Monat nehmen. Das ging nicht. Da hat die Frau von der Eltergeldstelle gesagt, dass dann der Antrag abgelehnt wird. Entweder werden 2 Monate gezahlt oder gar nix. Das ist auch blöd geregelt. Naja, so hat mein Mann nun 2 Monate genommen.

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Und noch was. Ja, wenn man Mutterschutz hatte und Mutterschaftsgeld, dann bekommt man nur 10 Monate (die Frau) und Mann noch 2, wenn er nimmt.

Ich bekomme 12 Monate Elterngeld, weil ich eben nicht gearbeitet habe (wegen Elternzeit vom Vorkind).

Das kommt immer darauf an, wie es sich jeweils verhält. Auch Selbständige bekommen 12 statt 10 Monate, da sie ja keinen Arbeitgeber haben, der die Mutterschaftszahlungen übernimmt;-)

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Hallo Katja!

Bei uns bietet die Elterngeldstelle Infoabende an. Vielleicht gibt es bei Euch sowas auch? Ich würde lieber da nachfragen...

Wir haben den Fehler gemacht, diese Infoveranstaltung nicht zu besuchen und uns damit gehörig in die Nesseln gesetzt weil mein Mann die Elternzeit falsch beantragt hat. Es geht nämlich nach Lebensmonat des Kindes, in unserem Fall fängt der jeweils am 25. an und er hatte Elternzeit vom 1.-30. eines Monats beantragt... dadurch ist uns richtig Geld flöten gegangen (und Urlaubstage auch noch weil Urlaub nur bei einem vollen Monat Abwesenheit abgezogen werden darf!!!), mein Mann hat sich tierisch geärgert!

Jetzt sind wir schlauer, den zweiten Monat Elternzeit (für kommendes Jahr geplant) haben wir nochmal neu beantragt und das alles beachtet.


LG,
Steffi