Elternzeit? VERLÄNGERN?????!!!!!!!!!!!!

Hallo,


ich habe mal eine Frage!

Und zwar:

Meine Tochter ist jetzt 10 Wochen alt und ich wollte eigentlich nach einem Jahr wieder Arbeiten gehen. Wir wohnen im Moment noch in MÜnchen wollen aber die nächsten ein zwei jahre nach Frankfurt ziehen (aus beruflichen und familiären gründen)! Und da ich mich selbständig machen möchte (bin Friseurin) brauche ich das hier nicht mehr anzufangen...
ich meine ich würde mich auch vorrübergehend anstellen lassen, aber wer nimmt eine Mama die ein Kind hat ohne Kindergartenplatz? Und einen Kindergartenplatz bekommt man in München wirklcih sehr sehr schwer... :-(
deswegen meine Frage, Kann man die Elternzeit verlängern und bekommt man dafür geld????
Kennt sich da jemand aus?

Freue mich auf euere Antworten!!!

Liebe grüße


Sandy

1

Wenn Du nur 1 Jahr beantragt hast, dann hast Du damit automatisch auf die weiteren 2 Jahre Elternzeit verzichtet. Es wäre dann Kulanz und Gutmütigkeit Deines AG, einer Verlängerung zuzustimmen. Einen Rechtsanspruch auf Verlängerung hast Du nicht mehr.
Im schlechtesten Fall musst Du nach 1 Jahr wieder antreten oder aber kündigen, wenn Du das nicht kannst.

Zwecks Geld, Du könntest die Auszahlung des EG noch ändern bzw. den Auszahlungszeitraum, bei 1/2 Betrag, verdoppeln.
Ansonsten ist Dein Mann unterhaltspflichtig Dir und dem Kind gegenüber.
Reicht sein Einkommen nicht, heißt es dann für Dich entweder doch arbeiten oder solche Sachen wie Wohngeld, Kindergeld oder ergänzendes ALGII zu beantragen.



LG

2

Hi Sandy,
also ich hatte bei meinem 1. Sohn auch nur 2 Jahre Elternzeit angegeben und konnte es dann aber ohne Probleme auf 3 Jahre verlängern. Ich hab einen Brief an meinen AG geschrieben, mit der Bitte, die Elternzeit auf 3 Jahre zu verlängern und es war kein Problem.

Geld bekam ich aber nicht. Mein 1. Sohn wurde 2006 geboren, da gab es das Elterngeld eh noch nicht.

Jetzt wurde mein 2. Sohn im Mai 09 geboren und ich hab gleich von Anfang an 3 Jahre Elternzeit angegeben.

Unser Personalbüro sagte aber, dass zumindest in unserer Firma das Verlängern der Elternzeit kein Problem wäre.

LG
Birgit

3

Nach beantragten !!2!! Jahren ist die Verlängerung um das 3. Jahr auch kein Problem.

Anders sieht es aus, wenn Frau nur 1 Jahr beantragt hat....

4

Hallo!
Natürlich kannst du die Elternzeit verlängern! Dir stehen 3 Jahre zu! das ist gesetz! Du bekommst aber nur für das eine Jahr geld! es sei den du hast es auf zwei Jahre spliten lassen aber das geht nachträglich nicht mehr! du musst die verlängerung nur beim Arbeitgeber beantragen(mindestens drei Monate bevor das erste abläuft)! das dritte jahr kannst du die sogar bis nach dem 6 jahr wenn die kleine in die schule kommt aufsparen (du musst nur in der gleichen firma bleiben sonst fälls weg)!
gruss

5

Sie hat nur 1 Jahr beantragt.... ergo gilt folgendes:


Was ist bei der Anmeldung zu beachten?
Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss man sich
verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von
zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Wenn
die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist
bzw. an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden
Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist
ab Geburt bei dieser Zweijahresfrist berücksichtigt.
Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung
des zweiten Lebensjahres des Kindes festlegen. Bei einer
späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Zweijahresfrist
mit Beginn der Elternzeit. Die Elternzeit bedarf
nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre
Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um
das dritte Jahr flexibel gestalten zu können.
Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung
des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die
Inanspruchnahme von Elternzeit für die noch verbleibende
Zeit während des festgelegten Zwei-Jahres-Zeitraums verzichtet
wird. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb
dieses Zeitraums ist dann nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite
möglich. Die im Zwei-Jahres-Zeitraum nicht
beanspruchte Elternzeit kann mit Zustimmung der Arbeitgeberseite
auf einen späteren Zeitpunkt – bis zur Vollendung
des achten Lebensjahres – übertragen werden.


rauskopiert aus der Broschüre Elterngeld und Elternzeit des BMFSFJ

7

Hallo!

Ich kann mich nur meinen Vorrednerinnen anschließen, denn du hast den Anspruch nur dann, wenn du diese Zeit im Vorfeld beantragst.

Hast du nur 1 Jahr beantragt, verzichtest du automatisch auf das zweite. Das dritte Jahr kannst du dann wiederum so nehmen, wie du willst.

Die Auszahlung des Elterngeldes kann man, glaube ich, nicht ändern.

Gruß

6

na klar kannst du verlängern.habe ich jetzt auch gemacht.muß man 12 wochen vor ablauf der elternzeit einreichen.
geld gibt es nicht.

8

"na klar kannst du verlängern"
NUR MIT ZUSTIMMUNG DEINES ARBEITGEBERS!!!!

9

Hallo Sandy.

Ich habe auch nur für 11 Monate Elternzeit beantragt und es mir im Nachhinein anders überlegt.

Ich habe mich dann einfach mal per Email an das Serviceteam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendgewandt und bekam auf dieselbe Frage, die du hier gestellt hast, folgende Antwort:



Sehr geehrte Frau ***,

vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend. Ich bitte zu entschuldigen, dass wegen der Vielzahl der
eingehenden Schreiben die Beantwortung erst heute erfolgt.

Des Weiteren bitte ich um Verständnis, dass den Mitarbeitern des
Service-Teams die rechtliche Wertung von Einzelfällen ausdrücklich untersagt
ist. Dies obliegt nach den Regelungen des Rechtsberatungsgesetzes allein den
Rechtsanwälten, Notaren und Berufsvertretungen. Ich hoffe, ich kann Ihnen
mit den folgenden allgemeinen Hinweisen dennoch weiterhelfen:

Mit der ersten Anmeldung der Elternzeit muss verbindlich erklärt werden, für
welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren Elternzeit beansprucht wird (§ 16
Abs. 1 Satz 1 BEEG). Beantragt ein Elternteil Elternzeit für einen kürzeren
Zeitraum, folgt daraus, dass auf die Inanspruchnahme von Elternzeit für die
noch verbleibende Zeit während des festgelegten Zwei-Jahres-Zeitraums
verzichtet wird. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums
ist dann nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich.

Aus Ihrem Schreiben entnehme ich, dass Sie zunächst nur für 11 Monate (=
weniger als zwei Jahre) Elternzeit angemeldet haben. Somit ist die
Verlängerung der Elternzeit in Ihrem Fall nur mit Zustimmung Ihres
Arbeitgebers möglich.

Ich stelle Ihnen daher anheim, zunächst eine einvernehmliche Lösung mit
Ihrem Arbeitgeber zu suchen. Kann keine Einigung erzielt werden ist ggf. die
Vermittlung durch den Personal- bzw. Betriebsrat oder die Konsultation eines
Fachanwaltes für Arbeitsrecht hilfreich.

Informationen zur Elternzeit finden Sie auf unserer Homepage www.bmfsfj.de
unter dem Themen-Lotsen "Thema Elternzeit". Die vom Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebene Broschüre Elterngeld und
Elternzeit können Sie ebenfalls auf der Homepage einsehen und online
bestellen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


A*** D***
__________________________

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Service-Team

Telefon: 01801 90 70 50
Telefax: 01888 555 4400
Internet: http://www.bmfsfj.de
E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de


Vielleicht hilft dir diese Aussage ja weiter?!
Viele Grüße. Ich drück dir die Daumen, dass du deine Elternzeit verlängern darfst. Ich habe das Glück #freu #huepf

"ich101"

10

Hi Mädels

Ich habe mal ne frage und zwar ich habe auch nur 1 jahr beantragt,was ich im nachhinein für falsch erwiesen hat jetzt möchte ich auch gerne verlängern..

Ich habe das jetzt zwar schon verstanden nur mit zustimmung des AG aber wie ist das wenn man eh nur 1 mal die woche für 4,5 h arbeitet zählt Das dann auch oder anders??Ist nur ne Teilzeit..habe es schon vor der zeit gemacht