Gerichtstermin mit vier Wochen altem Säugling! Grrrr....

Hallo ihr Lieben,

meine beste Freundin rief mich grade an: sie hatte für den 21.07. einen Vorladung als Zeuge ( Polizeibeamtin ) vor Gericht ( einfacher Körperverletzung ). Ihr Baby war zu diesem Zeitpunkt nicht mal vier Wochen alt. Da auch sie sich nicht in der Lage fühlte ( Brustentzündung mit Fieber ) rief sie an und sagte ab - so weit, so gut. Der neue Termin wurde gleich auf den 28.07. gelegt. Hiefür wurde ein Zusteller zu der Wache geschickt, wo sie arbeitet. Am Empfang wurde dem Zusteller von einem Mitarbeiter ( der hatte wohl auch nicht so die Ahnung ) gesagt, dass sie sich im "Schwangerschaftsurlaub" befindet ( sie befindet sich im Mutterschutz ). Jedenfall muss der Zusteller das irgendwie vermerkt haben und ist gegangen. Somit hatte weder die Geschäftsstelle der Wache, noch meine Freundin selber Kenntnis vom Termin. Nun kam ein Vorführbefehl, weil sie unentschuldigt ferngeblieben sein soll #schock:-[. Der Wachenleiter hat sofort beim Gericht angerufen und versucht die Sache zu klären, also dass 1. die Ladung nicht angekommen war und meine Freundin daher auch nichts vom Termin wusste und 2. dass sie sich im Mutterschutz befindet, stillt und noch immer nicht ganz gesund ist. Der Richter: Das interessiert mich nicht. Sie wird vorgeführt - keine weitere Diskussion. :-[

Man stelle sich also vor. Morgen früh um 8 Uhr steht ein Funkwagen vor ihrem Haus und läd Mutter und Kind ein, um sie ins Gericht zu verfrachten, damit sie dort ihre Aussage macht.

Meine Fragen:

1. Wie kann man selber nachweisen, dass man die Ladung nicht bekommen hat.

2. Wer entscheidet, ob ein Vorführbefehl vom Richter rechtmäßig erlassen und durchgeführt wurden ist. Und wie/wo kann man die Prüfung veranlassen?

Sorry, dass es lang wurde. Aber meine Freundin ist echt fertig wegen der Sache und mir tuts vor allem auch fürs Baby leid. So ein kleiner Wurm muss ins Gericht, weil der Richter nicht ganz richtig läuft.

LG inka

1

huhu

das ist ja mal ne blöde Situation...

wie man das alles nachweisen kann weiß ich nicht, aber werden Ladungen nicht per Einschreiben verschickt?

Ich musste mal auf der Polizeiwache 40km weit weg ne Aussage machen als Zeugin...naja was war? Ich war damals noch in der Schule, hab den Brief EINEN Tag bevor ich da hin musste bekommen und hätte am dem Tag n Referat halten müssen...Naja den Polizisten war das egal...der Lehrer war stocksauer...und ich auch...man kann doch nicht 2 Tage vorher so nen Brief wegschicken...

Jedenfalls denk ich nicht, dass deine freundin da noch viel machen kann...weil die ja morgen früh schon kommen...

LG

2

hey,

so weit ich weiß sind gerichtsvorladungen (zumindest in ö) rsa briefe. das bedeutet, dass diese persönlich von der angeschriebenen person übernommen werden muss. wenn in ö so ein brief nicht zugestellt werden kann, dann bekommt man eine benachrichtigung, dass der brief zur abholung hinterlegt wird. diese benachrichtigung gilt bei uns jedoch als zusgestellt. das heißt, wenn man den brief dann nie holt und nichts vom termin weiß, man aber die benachrichtigung bekommen hat (die wird einfach in den briefkasten geworfen), gilt das als unentschuldigt nicht gekommen.

sicher ist das blöd, aber eine aussage bei gericht ist jetzt nicht soooo eine strapaziöse angelegenheit. zumal die freundin ja nach der aussage gleich wieder gehen kann. dass mit der vorführung ist doof, andererseits erspart sie sich so die hinfahrt organisieren zu müssen ;-). blöd isses, wenn sie wirklich noch nicht ganz fit ist. aber manche richter haben da einen schaden. glück im unglück hat sie gehabt, sie hätte nämlich wegen des unentschuldigten fernbleibens auch eine geldstrafe bekommen können... (also, zumindest bei uns habe ich das schon erlebt, und die ist nicht zu knapp... von 70€ aufwärts)

lg emeri

3

Ja. 250 Euro darf sie zudem schon auch noch zahlen!!

Eine Benachrichtigung gab es nicht, die Ladung wurde ja auch nicht hinterlegt. Der Kollege hat gesagt sie ist im "Schwangerschaftsurlaub" und das wurde auf dem Schreiben vermerkt und dann ist der ganze Kram zurück gegangen.

Man muss doch irgendwo prüfen lassen können, ob das Ordnungsgeld ( ersatzweise 5Tage Haft ) und der Vorführbefehl gerechtfertigt sind!!!

LG inka

5

Bitte WWWAAAAASSSSSSSS.... 250euro auch noch.....

Des gibts ja echt nicht,so ne Freschheit...
Da könnte ich platzen vor Wut.....ÜÜÜÜÜBBBBEEEELLLLLLLL#wolke

Unverständlich sowas....

Der Richter hatte bestimmt schlechte Laune,oder schon ewig keinen #sex mehr ;-)


Sowas kanns echt nicht geben,die 250euro könnte die Freundin besser gebrauchen für ihr Baby als für so ein Schwachsinn....
AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH#wolke


Sorry,aber bei sowas könnte ich echt in die Luft gehen.

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Hallo,

normalerweise muß das Gericht beweisen, dass die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Als entschuldigt gilt man, wenn man nicht verhandlungsfähig ist. Das heißt, dass man auch verhandlungsfähig gilt wenn man arbeitsunfähig ist. Deine Freundin müsste eine Bescheinigung des Arztes haben, dass sie wegen ihres Gesundheitszustandes nicht an der Verhandlung teilnehmen kann. Eine normale Krankschreibeung reicht nicht aus.

LG
Nika