Darf der Kindersitz (9-18kg) auf den Beifahrersitz? (ohne Airbag)

Hallo,
ist es rechtlich erlaubt, den Kindersitz auf den Beifahrersitz zu stellen?
Meine Schwägerin hat ihren Sitz (9-18kg) da stehen, mit der Begründung, da sieht der Kleine mehr. #schock
Ist man nicht verpflichtet, Kinder unetr 12 Jahren hinten mitzuführen?
Gruß, I.

1

Unser Römer darf laut Beschreibung auf den Beifahrersitz, sofern dieser ganz nach hinten geschoben ist...
Dennoch sitzt unser Sohn immer hinten...


LG

2

Hallo,

ich habe mich gerade erkundigt und es ist in der Tat so, dass Kindersitze auch in Fahrtrichtung, trotz Airbags (dann sollte der Sitz ganz hinten sein), auf den Beifahrersitz vom Gesetz her montiert werden dürfen.
Es gibt allerdings einige Autohersteller, die das für ihre Fahrzeuge NICHT erlauben. Ich meine beim ADAC die Namen der Hersteller gelesen zu haben.

Gruß,
Julia

3

Ja, die Sitze dürfen auf den Beifahrersitz (Gebrauchsanweisung beachten), aber der Airbag muss deaktiviert werden.

Es gibt kein Gesetz (wäre dann die StVZO), das die Inbetriebnahme eines Kfz nur zulässt, wenn eventuell vorhandene Kindersitze hinten montiert sind.

LG inka

4

Hi,
ja, die Sitze dürfen - leider - auf den Beifahrersitz, und nein, bei vorwärts gerichteten Sitzen muss der Airbag
nicht deaktiviert werden.

Leider deshalb:

- vorne sitzende Kinder lenken mehr ab
- der Airbag ist für Erwachsene ausgelegt, er trifft bei einem Kleinkind bei ganz anderen Körperstellen auf als er es bei einem Erwachsenen tun würde, kann dort zu schweren Verletzungen führen - auch die Kraft ist einfach nicht auf Kleinkinder ausgelegt
- die Kinder gewöhnen sich daran, vorne mitfahren zu dürfen - das umerziehen wird dann irgendwann entsprechend schwer, und vorne gibt es keine Kindersicherung an den Türen
- mit abgeschaltetem Airbag bzw. in alten Autos ohne Airbag ist der Beifahrerplatz der unsicherste Platz im ganzen Auto. Ich würde nicht ausgerechnet dort mein Kind hinsetzen wollen.

Maxi Cosi verbietet es zumindest für den Tobi, wie weit das bindend ist weiß ich nicht - aber ich würde es aus o.g. Gründen nie machen.

Verpflichten sollte einen eigentlich der Menschenverstand, der Gesetzgeber macht es leider nicht. Aber dass der Gesetzgeber in Punkten "Kindersicherung im Auto" gewaltig zu wünschen übrig lässt zeigt ja auch die an sich ziemlich unsinnige alleinige Gewichtsbeschränkung bei den Kindersitzklassen.

Viele Grüße
Miau2