hmpf, kinderwagen und buggys vom umtausch ausgeschlossen?

hallo mädels...

och menno jetzt sitz ich hier und bin grad n bisschen verärgert...

wisst ihr ob es richtig ist, dass kinderwagen und buggys bei fehlkauf tatsächlich vom umtauch ausgeschlossen sind?!
selbst wenn man den buggy im selben laden einfach nur gegen einen andere (gleich teuren) tauschen möchte????#kratz#aerger

ELTERN -
Die besten Kinderwagen 2024

Top Preis-Leistung
schwarzer Kinderwagen Kinderkraft MOOVE 3 in 1
  • 3-in-1 Kombifunktion
  • geringes Gewicht
  • große Liegefläche
zum Vergleich
1

Ich vermute mal wenn ihr ne bestimmte Farbkombi bestellt habt lässt der sich ja nicht so einfach wieder verkaufen, da würde es Sinn machen dass die Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist. Aber schau mal in die AGBs von dem Babyladen bei dem du gekauft hast.

8

danke :-)

also eine bestimmte farbkombi haben wir nicht bestellt.
in den agb`s stand auch nichts... weder das sie NICHT umtauschen, noch DAS sie umtauschen.

naja da habe ich wohl pech gehabt #schmoll

2

Hallo

Du hast bei überhaupt keinem Gegenstand, den du im LAden kaufts, ein Umtauschrecht. Nur bei Fernabsatzgeschäften.
Und wenn der Händler umtauscht, dann nur auf Kulanz. Ein Recht hast du nicht

Bianca

3

Hallo,

also ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist.
Eine Freundin von mir hat auch Ihren Wagen wieder umgetauscht, gegen ein anderes Modell. War überhaupt kein Problem. Nach wieviel Tagen hast den denn versucht zurück zu geben? Gibts da nicht auch die 14-Tage Klausel???

Hab grad mal Deine Bilder in der VK angeschaut, die sind ja echt klasse. Und ganz süüüüß die kleine Maus.

LG diekleeene

6

daaaankeschön, das hört man gerne #danke

hatte es bereits nach 7 tagen versucht... war mir schon beim kauf relativ unsicher hab mich dann aber aufgrund der wohl falschen beratung der vrkäuferin doch für den peg perego entschieden anstatt für den hartan ix1. die verkäuferin sagte mir nämlich, dass der hartan keine bessere federung als der peg hat, nun lese ich hier aber immer wieder das der hartan sehr wohl eine sehr gute einstellbare federung hat #aerger

nun ja, jedenfalls sagte mit die verkäuferin am tel, dass sie alles umtauschen nur keine kinderwagen und buggys #schmoll

10

Hallo

Klar ist das rechtens. Man hat kein Rcht auf Umtausch bei einwandfreier Wrae ausser bei Fernabsatzgeschäften.
Wieo auch???

Bianca

4

Es gibt überhaupt kein "Recht auf Umtausch", wenn überhaupt dann bei Tele-Geschäften oder auf Kulanz des Verkäufers oder natürlich bei mangelhafter Ware.

5

hallo,
bei uns im Babyfachmarkt kann man umtauschen, allerdings nicht einen Wagen, der in der Farbkombi extra bestellt wurde. Ich würd mit dem Verkäufer nochmals reden. Ein Recht auf Umtausch hast du allerdings nicht.
Lg kraushippe

7

bzw. wie hier schon viele geschrieben haben, hat man kein recht auf umtausch einer unversehrten ware.

die händler geben kulanterweise oft eine umtauschmöglichkeit, aber das müssen sie nicht, das machen sie freiwillig.

umtauschen/zurücknehmen müssen nur versandhändler und das auch nur in den ersten 14 tagen.

9

ns wurde beim kauf gesagt das umtauschen kein problem sei aber wenn wir ih umtauschen wollen, weil er nicht ins auto passt das würde nicht gehen also man sollte ja auch vorher wissen ob man ihn nun will oder nicht und man sieht ihn ja dann im laden und muss ihn ja nicht kaufen wennman ihn nicht will. also denke ich auch mal das man ihn nur umauschen kann wenn er kaputt ist oder so.

11

Hallo

siehe hier
Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)
ZUM MENÜ
Kein gesetzliches Umtauschrecht beim Kauf

Wir erleben es Tag für Tag: Beschenkte rennen nach Geburtstagen oder Feiertagen in die Läden, um ihre Geschenke umzutauschen oder zurückzugeben. Doch häufig machen die Verkäufer Schwierigkeiten. Einige Läden lehnen den Umtausch generell ab, andere sind damit einverstanden.

Weit verbreitet ist die Vorstellung, man könne ohne jeden Grund innerhalb eines gewissen Zeitraums (z.B. drei Tage) die gekaufte Ware umtauschen. Es besteht aber kein gesetzliches Umtauschrecht. Ein einmal geschlossener Vertrag – sei es mündlich oder schriftlich – ist grundsätzlich einzuhalten. Wenn der Verkäufer die gekaufte Ware gleichwohl zurücknimmt, so tut er dies in der Regel freiwillig. Umtausch oder Rücknahme ist also bloße Kulanz. Verpflichtet ist der Verkäufer dazu nicht.

Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Sie auch fehlerfreie Ware zurückgeben oder umtauschen können, müssen Sie das beim Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren. In diesem Fall haben allerdings nur Sie als Käufer ein Umtauschrecht, nicht der Beschenkte.

Eine Ausnahme besteht allerdings beim Internet-Versandhandel. In diesem Fall ist Ihnen als Verbraucher gesetzlich das Recht eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, diese ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Aber auch dieses Recht steht nur Ihnen als Käufer zu; nur Sie haben eine Vertragsbeziehung mit dem Verkäufer. Der Beschenkte hat weder ein Widerrufs- noch ein Rückgaberecht.

Ist die von Ihnen gekaufte Ware mangelhaft, dann stehen Ihnen selbstverständlich die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu (z.B. Anspruch auf Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Ware). In diesen Fällen spricht man allerdings nicht vom Umtausch. Dieser setzt immer voraus, dass die vom Verkäufer gelieferte Ware mangelfrei ist.

bianca

12

oki danke.

jetzt bin ich schlauer :-)

13

Hallo,
es gibt generell keine Umtauschpflicht bei Fehlkauf oder nicht Gefallen. Viele Händler machen das rein aus Kulanz. Nur bei defekten Geräten greift die Gewährleistungspflicht, aber auch hier muss nicht direkt umgetauscht werden, der Händler darf erst nachbessern.
Wenn also dein Buggy Händler nicht umtauschen will, hast du leider keine Chance.
LG
Lunnia