HILFE Steuer und Elterngeld...der Witz

Hallo,

hat schon jemand von Euch die Steuer zurückbekomen? Der Witz oder? die rechnen das Mutterschutzgeld und Elterngeld an. Wir bekommen fast nichts zurück. Hatten eher noch Glück, dass wir nicht nachzahlen müßen.

Bin echt sauer!

Grüße
schnuddl

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Hi!

So wie es bei uns aussieht, müssen wir über 300 € nachzahlen....so eine Sch******* PIEEEEEEEEEEEP!!!

:-[:-[:-[:-[:-[:-[

vlg

ela

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Hallo,

über sowas macht man sich im Vorfeld schlau!
Überall steht, dass man das Elterngeld zwar nicht direkt anrechnet, aber das man dadurch dennoch mehr Steuern zahlen muss.

Deswegen gibt es ja die Möglichkeit sich das EG splitten zu lassen, damit man das umgeht!

LG
Sandra

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Das ist ja echt das Allerneuste!
Gut, dass Du es gesagt hast!

*ironieoff*

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Gilt das eigentlich nur für verheiratete Paare?
Oder etwa auch schon für die eheähnliche Lebensgemeinschaft?

Sorry, wenn ich so doof frage....! Bin da grade echt verdammt unsicher...

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Da Ihr nicht verheiratet seid, macht ja jeder seine eigene Lohnsteuer und habt keine Zusammenveranlagung. Von daher betrifft das unverheiratete Paare nicht.

Susanne

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Hi,
das gilt für alle.

Google mal nach Elterngeld und Progressionsvorbehalt, das Thema ist so alt wie das Elterngeld (oder strenggenommen wie das Mutterschutzgeld, nur ist es da kaum jemanden aufgefallen).

Wie stark sich das auswirkt ist halt absolut individuell und hängt vom zu versteuernden Einkommen in dem Jahr ab und wie viel Elterngeld man überhaupt bekommen hat. Das Elterngeld (und schon immer das Mutterschutzgeld) wird auf das zu versteuernde Einkommen draufgerechnet, dann wird der Steuersatz berechnet (der ja nicht einheitlich hoch, sondern Einkommensabhängig ist) und dann wird das Elterngeld/Mutterschutzgeld wieder abgezogen und die Steuer mit dem oft halt höheren Steuersatz und dem zu versteuernden Einkommen berechnet.

Für mich wird es z.B. keine Auswirkungen haben (bin unverheiratet), denn ich hatte 2008 kein zu versteuerndes Einkommen - es kann mir also egal sein, ob das Elterngeld irgendeinen Steuersatz erhöht, denn dieser Steuersatz wird mit dem zu versteuernden Einkommen multipliziert - und 0 mal irgend etwas bleibt null. Das gleiche wird für 2009 gelten.

Wenn wir verheiratet wären, könnte es durchaus Folgen haben, denn mein LG hat nun mal zu versteuerndes Einkommen...

Viele Grüße
Miau2

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Hallo,

in allen Broschüren, Infomaterial, im Internet etc. wird darauf hingewiesen, dass das Elterngeld der Progression unterliegt.
Das wird also zum Jahreseinkommen dazu gerechnet, daraus ergibt sich der Steuersatz. Danach wird dann das Jahreseinkommen ohne Elterngeld versteuert.

Daher wird empfohlen zu Splitten. Ich habe aber für dieses Jahr mit dem Finanzamt eine Vorauszahlung vereinbart, so dass wir nicht alles auf einmal nachzahlen müssen (ich wollte keine Splittung).

Susanne

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Hallo,

Habe das auch festgestellt, als wir Steuer gemacht haben. Vorher haben wir nichts davon mitbekommen. Aber auch wenn ich es gewußt hätte, hätte ich es nicht ändern können. Nachdem ich nur 7 Monate zu Hause war, und danach wieder angefangen habe zu arbeiten, hatte ich auch das Problem das fast nichts zurück kam. Aber ich bin froh das ich wenigstens nichts nachzahlen mußte.
Finde diese Regelung total seltsam. Bekommt man Geld vom Staat, weil es ohne Geld so schwer ist sich um das Kind zu kümmern. Und als "Lohn" dafür kann man dann von dem wenigen Geld das man dann hat, auch noch zurückzahlen.

LG Kleinmausi25