Geburtsbericht wird nicht rausgegeben..... BEi Euch auch? Rechtens?

Huhu!
HAbe gerade im Kreissaal angerufen undfragte nach dem handschriftlichen Geburtsbericht. Die Schwester sagte, sie geben den nicht raus, sondern nur den Computergetippten. Ist das der selbe? Und wenn nicht, warrum bekommt man den handschr. nicht? Habe vergessen zu fragen. Hätte den doch sooo gerne....
Wie war das bei Euch?

Danke

blumi

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Hallo,

frag doch mal bei deinem Kinderarzt nach. Also bei uns (Kinderarztpraxis) kamen die Berichte aus dem Krankenhaus meistens dann zu uns. Und wir haben dann kein Problem eine Kopie davon zu machen

LG schnuppe.

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Dank Dir, werd ich mal versuchen.

Alles liebe

blumi

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Hallo...

nur mal so aus Interesse: Was willst Du denn mit dem Bericht?

LG

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Hi!

Wieso möchtest du den denn handgeschrieben? Auf der abgetippten Version steht sicher das selbe oder #kratz ? Ich habe meinen vor zwei Wochen angefordert,weil ich das auch hier gelesen hatte das den viele haben wollen als Erinnerung.Lia ist zwar schon 9 Monate alt aber es war gar kein Problem den GB zu bekommen.Ein Anruf und am nächsten Tag kam er mit der Post ;-)


LG Janina mit Liana

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Huhu,

ich habe meinen einfach so zugeschickt bekommen! Die handschriftlichen unterlagen sind toll und ich würde darauf nicht verzichten wollen, der schriftliche Bericht dagegen ist eher kurzgehalten. Versuch es wie schonmal erwähnt über deinen Kinderarzt anzufordern. Ich habe meiner Klinik gesagt, dass ich es gerne als Andenken hätte! Hat ohne Probleme funktioniert!

Lg
redegewandte & Niklas

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Naja, das Original kannst du dir sicherlich angucken, aber halt nicht mitnehmen, weil das Krankenhaus das aufbewahren MUSS. Ob du den kopieren darfst o.ä. ist natürlich eine andere Sache.

lg

Melli

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Hallole,

ich hatte bei mir im Okt/Nov 07 im Kreissaal angerufen und die am Telefon war so unfreundlich, hat gleich gesagt das das aber Bearbeitungsgebühren kostet.
Im März 08 hatte ich immer noch nichts und habe nochmal angerufen, diesmal war eine nette Frau am Apparat und fragte aber erst mal wofür ich diesen den gerne hätte.
Als ich ihr sagte das es für mich wäre sagte sie gleich OK.Das würde aber etwas dauern.Gut nahm ich hin-sagte aber nicht das ich schon mal angerufen hatte.
Und siehe da 2Tage später hatte ich die Geburtsberichte im Briefkasen,und ohne Bearbeitungsgebühr.

Meine beiden sind aber handgeschrieben.

Rufe nochmal an und wenn es nochmal sein muß dann nochmal.

Lg
Diana mit Chiara Michelle 24mon+ Alessia Sophie 8,5mon

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Dane für Eure zahlreichen Antworten.
Werde es einfach nochmal versuchen

Danke blumi

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Hallo !!

Hatte das selbel Problem. Auch mir wurde gesagt, daß die handschriftlichen Seiten nicht für den Patienten bestimmt seine. Habe aber dann im Internet folgendes gefunden:

Patientenunterlagen dürfen eingesehen oder angefordert werden...
Frau B. hat das Recht, ihre kompletten Patientenunterlagen, auch solche, die in elektronischer Form gespeichert werden, bei dem Hausarzt, der sie bisher behandelt hat, einzusehen oder in Kopie anzufordern. Diese bestehen in der Regel aus Arztbriefen, Arztberichten, Protokollen, Fieberkurven, EKG, EEG, Aufzeichnungen über Medikation, OP-Berichten, Karteikarten vom einweisenden Arzt, Krankenhausbehandlungsunterlagen, Ultraschallaufnahmen, Entlassungsberichten, Laborbefunden usw. Denn der Arzt ist verpflichtet, jeden ärztlichen Schritt der Behandlung in den Unterlagen zu dokumentieren. Erhält die Patientin ihre Unterlagen als Kopien, so kann der Arzt sie mit einer Kostenpauschale in Höhe von bis zu 0,50 Euro pro Kopie in Rechnung stellen. Da Kopien von Röntgenaufnahmen sehr teuer sind, besteht hier die Möglichkeit, sich diese gegen Quittung vom Arzt auszuleihen. Heute werden aber oftmals Röntgenaufnahmen auch schon von vornherein dem Patienten überlassen, da der Patient bei Nachweis eines erheblichen Interesses ohnehin einen Herausgabeanspruch hat. Gründe, warum sie die Unterlagen einsehen möchte, muss Frau B. nicht nennen.

... aber es gibt Ausnahmen
Kein Einsichtsrecht besteht hingegen für subjektive Wertungen des Arztes und Anmerkungen, die Dritte betreffen. Auch bei psychiatrischen und psychotherapeutischen Unterlagen bestehen Besonderheiten. Hier hat der Patient zunächst ein Einsichtsrecht in die objektiven Befunde. Die Einsicht in subjektive Einschätzungen darf der Arzt jedoch verweigern, wenn er therapeutische Bedenken hat, z.B. wenn er die Gefahr einer Selbstgefährdung sieht, oder eine Störung des Vertrauensverhältnisses befürchtet.

Aufbewahrungsfristen beachten!
Ob Frau B. ihr Einsichtsrecht erfolgreich geltend machen kann, hängt auch von dem Alter der Aufzeichnungen ab. Für ärztliche Unterlagen und Krankenhausunterlagen bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. So muss der Arzt die Arztakte einschließlich Arztbriefen (eigene und fremde), Krankenhausberichten, Laborbefunden und Ultraschallaufnahmen 10 Jahre aufbewahren. Dies gilt auch für Röntgenaufnahmen. Krankenunterlagen im Krankenhaus müssen in der Regel 30 Jahre aufbewahrt werden.

Die Geltendmachung des Einsichtsrechts sollte zweckmäßigerweise schriftlich per Einschreiben/Rückschein mit einer Fristsetzung von drei Wochen erfolgen. Sollte der Arzt nicht reagieren, ist das Einsichtsrecht einklagbar. Um eine Klage abzuwenden ist es in manchen Fällen auch ratsam, einen anderen Arzt zu bitten, die Unterlagen zur Weiterbehandlung anzufordern. Hierbei sollte aber sichergestellt sein, dass ein Vertrauensverhältnis zum anfordernden Arzt besteht und er die Unterlagen dem Patienten zugänglich macht.

Aufgrund des Einsichtsrechts erhält Frau B. genaue Kenntnisse über ihre Erkrankung und die Therapie und kann so als gleichberechtigte Partnerin im Arzt-Patienten-Verhältnis auftreten. Untersuchungen müssen somit nicht wiederholt werden.

TIPP: Lassen Sie sich mindestens alle zehn Jahre Kopien Ihrer Patientenunterlagen geben, so behalten Sie den Überblick.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der UPD bundesweit telefonisch oder regional auch persönlich zur Verfügung. Den "Beratungsfall des Monats", alle UPD-Beratungsstellen sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite UPD-Beratungstelefon. Dieses erreichen Sie montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 01803 / 11 77 22 (9 ct. / Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen).

Bertram Lingnau
Referent für Information und Kommunikation
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
Littenstraße 10 | 10179 Berlin
Tel. 030.200 89 23-43 | Fax 030.200 89 23-50
presse@upd-online.de | www.upd-online.de


Ich habe daraufhin eine Kopie der Seite meinem Schreiben bei gelegt und keine Woche später hatte ich den Geburtsbericht im Briefkasten. Also harnäckig bleiben.

Viel Erfolg.
rabenschanbel