Einreise nach Beginn der Ferien

Servus,

habt Ihr zufällig Erfahrungen mit der Einreise (1 Woche nach Schulbeginn)aus Asien nach Deutschland, MUC ?!

Mir geht es um folgendes:

Ich habe vor die Flüge regulär zu buchen (in der Ferienzeit) um dann meinen Sohn 2 Tage vor Rückflug in Asien flugunfähig bzw. krankschreiben zu lassen.

Mit der Schule sind wir soweit bingo, die sind im Bilde und dem gegenüber auch aufgeschlossen.

Mir geht es nur um unsere lieben Zollbeamten und die rechtliche Grundlage. Finde dazu leider nichts im Netz.

Für hilfreiche Tipps wäre ich euch sehr dankbar!!

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Wozu der Aufriß, wenn die Schule schriftlich(!) das Okay gegeben hat? Versteh ich nicht.

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Ich empfinde dein vorhaben als viel zu kompliziert, wenn ich richtig verstehe, dass die Schule mit dem späteren Schulbeginn einverstanden ist.

Wenn die Schule zustimmt, dass dein Kind die erst Woche nach den Ferien freigestellt wird, werden die dir das schriftlich geben können. Den schrieb kannst du dann am Flughafen vorzeigen, falls danach gefragt wird.

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Wenn die Schule einverstanden ist, wäre es dann nicht einfacher, wenn sie euch eine Schrift Erlaubnis erteilen?

Ansonsten, wenn du das Kind im Ausland offiziell krankschreiben lässt, dann hast du doch ein Dokument in der Hand, falls du danach gefragt wirst. Das dürfte auf jeden Fall reichen, denke ich.

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Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, dass die Schule solch einem Betrug zustimmt.
Also macht es am besten richtig oder gar nicht.

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Hä😄 tut mir leid, aber was ist denn mit der Schulleitung los? Wenn die doch eh im Bilde ist verstehe ich nicht ganz, wieso sie nicht einfach die Freistellung genehmigt und fertig.
Aber gut, um deine Frage zu beantworten: Die Zollbeamten interessiert das absolut nicht, solange du nichts zu verzollen hast. Die haben weder sämtliche Ferienzeiten im Kopf noch hätten die selbst wenn irgendeine Relevanz für sie, ob Tim Müller die schwänzt, wenn er ja sogar ne Krankschreibung bzw. ne Freistellung im Gepäck hat. Die kontrollieren die Grenzen, nicht die Schulpflicht.
Wenn wäre die Bundespolizei zuständig, aber die hat ganz andere Dinge zu tun und selbst wenn nicht und sie kontrollieren würden UND es keine Erklärung dafür gäbe UND sie als Detektive herausgefunden haben, dass sie Max-Müller-Schule heute keine beweglichen Ferientag hat und Tim nicht krank geschrieben ist und nicht freigestellt ist, hat das Jugendamt immer noch gaaaaaaaaanz andere Fällen von Schulschwänzern, bei denen Dank Überlastung unseres System absolut gar nichts passiert.
Oder welche rechtliche Grundlagen meinst du jetzt? Verstehe den Post irgendwie nicht.

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Die Schulleitung hat ein Problem mit einer offiziellen Freistellung, um keinen Präferenzfall zu schaffen.
Grundsätzlich hat die Schule aber kein Thema damit wenn er verspätet in den Unterricht startet, da es die Leistungen zulassen.

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Das heißt übrigens im Klartext, dass eure Schule doch ein Problem damit hat; zwar nicht mit den Leistungen, aber mit der Erfüllung der Schulpflicht.

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ich schließe mich den anderen an: lasst euch das doch bitte schriftlich von der Schule geben.

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HI,

das ist doch bescheuert und riecht nach Trickserei. Wenn die Schule einverstanden ist, bekommst du einen Schrieb von der Schule und kannst auch die Flüge normal buchen.

Bei der Einreise interessiert es niemanden ob dein Sohn eigentlich in der Schule sein müsste. Die wollen nur seine Dokumente sehen ob er einreisen darf. Und selbst wenn, da die Schule ja Bingo damit ist, hättest du ja dann einen Schrieb, der beweist, dass dein Sohn freigestellt ist und auch keine Probleme.

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Klar riecht es hier nach Trickserei!!!
Ich habe nie etwas anderes behauptet.... mir geht es ausschließlich um die Obrigkeit.

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Das ist kein Problem.
Da du dein Kind ja offiziell hast beurlauben lassen, hast du das auch schriftlich von der Schule bekommen. Dieses Schreiben zeigst du bei der Passkontrolle. Den Zoll interessiert das eigentlich gar nicht. So geht es zumindest bei uns am Frankfurter Flughafen immer. Ich fliege hier jährlich mit dem Schreiben der Schule, weil unsere Schule etwas andere Ferien hat.

Dein Plan hingegen wird einer Prüfung nicht standhalten. Schließlich müsstest du da Flüge buchen, die noch WÄHREND der Ferien zurück gehen und dann in den Ferien eine teure Umbuchung vornehmen. Aber ja, das kann man natürlich nachweisen und da das sehr teuer ist wird man da auch nicht verdächtigt, das Kind 2 Tage länger im Urlaub halten zu wollen.

Übrigens muss man schon echt halb tot sein, damit man flugunfähig ist. Mein Sohn war mit Schädelbasisbruch und angeknackster Wirbelsäule flugfähig. Einmal ist er auf dem Flughafen direkt vor der Passkontrolle zusammengebrochen und ohnmächtig geworden. Es wurde der Flughafenarzt gerufen - er war flugfähig.

Bearbeitet von kati543
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Ich war kürzlich in einer Schulung, wo ein anderer Kursteilnehmer Linienpilot war. Es ging um Repatriierungsflüge nach Unfällen. Er hat gemeint, sein Unternehmen nehme keinen mit, bei dem mit einem Notfall zu rechnen sei, frisch operierte Wunden gehörten da dazu.

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Da zählt auch ein voll eingegipster Arm dazu. Das ist alles kein Geheimnis.

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Um dir mal aus Lehrersicht zu antworten:

Die Familien, die sich eine teure Fernreise leisten können und bei denen die Leistungen des Kindes gut sind, werden die 5(!) verpassten Schultage im Regelfall gut nachbereitet/vorbereitet.

Die Sozialfälle, die ihr Kind nicht schaffen zur Schule zu schicken, machen das nicht einmal die Woche. Sondern über Monate und Jahre hinweg, Wochen und Monate am Stück. Ungeachtet dessen dass das Kind zum dritten Mal die siebte Klasse macht und in allen Fächern auf 6 steht außer in Kunst auf 5, sitzen da keine Eltern zuhause, die den verpassten Unterricht nacharbeiten, sondern welche die in 99% der Fälle gar nicht mitbekommen habe, dass Pascal die Schule schwänzt und mit Jeremy aus der 9 Drogen dealt und kleine Kinder abzieht. Und da sie die verhängten Geldstrafen eh nicht zahlen und das Jugendamt für 15-jährige kleinkriminelle Schulschwänzer mit Lernbehinderung auch keine Pflegefamilie finden wird, interessiert das auch niemanden außer den Klassenlehrer, der die Eltern noch nie persönlich gesehen hat, weil wenn überhaupt zum Elterngespräch die große Schwester kommt, die er eh kennt, weil sie als zweite von 17 Geschwistern die zehnte Klasse besucht, wenn sie nicht selbst gerade schwänzt.


Ich will nicht sagen, dass ich so eine merkwürdige Geschichte mit Krankschreibung gutheiße. Aber einmal im Leben 5 Tage die Osterferien verlängern, weil die große Schwester da heiratet, ist nicht mit dauerhaftem Schulschwänzen vergleichbar.