Umgang, Unterhalt, Rechte & Pflichten

Hallo,
Ich wüsste gerne mal eure Meinung.
Ich habe eine 10-jährige Tochter aus erster Ehe. Von ihrem Vater bin ich seit 9 Jahren getrennt, mittlerweile auch wieder verheiratet und von meinem Mann erwarte ich unsere zweite gemeinsame, also meine dritte Tochter. Der Kontakt zu meinem Exmann beschränkt sich auf das allernötigste. Ich habe eine Beistandschaft eingerichtet, die sich um die Finanzen kümmert, weil es des Unterhalts wegen immer wieder Streit gab. Nun zahlt er den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. Außerdem beteiligt er sich an den Kosten der Privatschule, diese kostet 150 Euro im Monat. Er bezahlt die Hälfte des Schulgeldes, wir haben unsere Tochter damals zusammen an dieser Schule angemeldet und sie wird hier auch noch zwei weitere Jahre zur Schule gehen. Nun meint die Beistandschaft dass ich wir auf die Beteiligung am Schulgeld keinen Anspruch haben, es quasi der gute Wille meines Exmannes ist, sich daran zu beteiligen weil er noch unterhaltspflichtig für ein weiteres Kind ist und nur ein durchschnittliches Einkommen habe. Ich möchte meiner Tochter unbedingt ermöglichen die Schule abzuschließen und anschließend aufs Gymnasium zu wechseln, weil sie so bei ihren Freundinnen bleiben könnte. Hier beginnt das Gymnasium erst mit der 6. Klasse. Müsste sie jetzt auf eine staatliche Schule wechseln, würde sie auf eine Gesamtschule gehen, sie strebt aber das Gymnasium an. Nun kann ich mir das Schulgeld alleine nicht leisten, da ich bald nur noch Elterngeld bekomme. Ich bin also auf die Zahlung meines Exmannes angewiesen und damit setzt er mich nun unter Druck. Es werden keine Absprachen mehr getroffen, ich werde lediglich darüber in Kenntnis gesetzt, wann unsere Tochter bei ihm ist. Ohne Rücksicht darauf, ob wir Pläne haben. Lange Zeit war es so, dass ich um jeden Tag, vor allem jeden Ferientag kämpfen musste, den meine Tochter bei ihm verbringt. Nun bekomme ich einfach die Info „von dann bis dann bin ich im Homeoffice, solange bleibt sie bei mir“ oder „in den Sommerferien nehme ich sie die ersten drei Wochen“. Wir wohnen ein paar hundert Kilometer voneinander entfernt, da wir zur Einschulung damals zu meinem jetzigen Ehemann gezogen sind. Seitdem bringen wir meine Tochter für jeden Umgang die halbe Strecke ihm entgegen. Zu ich es nicht, werden Drohungen ausgesprochen, vor allem in Bezug auf Kürzungen des Unterhalts. Wenn meine Tochter bei uns ist, hört man oft wochenlang, teilweise sogar monatelang nichts von ihm, da vergisst er regelrecht, dass er ein Kind hat. Auf Feiertage wiederum besteht er. Jedes zweite Jahr muss sie an Heiligabend bei ihm sein und an Ostern ebenfalls. Meinen Ehemann ärgert es natürlich, dass immer nach der Nase meines Exmannes getanzt wird, ich finde es auch nicht in Ordnung, möchte aber Stress vermeiden vor allem meiner Tochter zu liebe und auch die Unterhaltszahlungen nicht gefährden. Er überspannt den Bogen aber zunehmend.
Wie würdet ihr euch an meiner Stelle verhalten?

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Wieso gibt es keinen geregelten Umgang? Fixe Termine, z.B. jedes 2. Wochenende bei ihm? Ich würde das gerichtlich regeln lassen und dann bleibt es dabei. Wir hatten zu Beginn das Problem auch, die KM der Tochter meines Mannes meinte auch immer, kurzfristig die Umgangstage anpassen zu können wie es ihr beliebt. Mein Mann ist dann vor Gericht gezogen, die Umgänge wurden fixiert und seither ist Ruhe. Wenn du natürlich unbedingt das Geld von ihm brauchst, bleibst du erpessbar das ist klar. Aber so würde ich nicht leben wollen. Man kann nicht immer alles haben.

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Ich bin schon lange hin und hergerissen ob das klug wäre. Zum einen entscheidet meine Tochter teilweise selber, wann sie wo sein möchte. Wenn sie für den Geburtstag ihrer Oma oder Cousine väterlicherseits zu ihm möchte oder hier bleiben möchte weil hier eine Veranstaltung von der Schule, dem Sportverein oder ein Kindergeburtstag ansteht, ist das für beide Seiten bisher okay gewesen.
Außerdem kann ich nicht einschätzen, wie häufig das Gericht Umgang festlegen würde. Denn jeder Umgang bedeutet für meine Tochter 5 Stunden Autofahrt hin und zurück. Alle zwei Wochen wäre das Wahnsinn. Das wären jeden Monat 1000 km zu fahren, würde also nicht nur Zeit sondern auch nicht unerheblich viel Geld kosten.

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Da du die Entfernung geschaffen hast, musst du sie eigentlich die ganze Strecke bringen und wider abholen.

Es kann den Vater niemand zum Umgang zwingen, wenn er nicht will.

Wenn er nur Mindesunterhalt zahlt und noch ein weiteres Kind hat, dann kann er die Schule nicht zahlen. Wenn die Beistandschaft das so bestätigt, wird es richtig sein.

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Ich lese immer nur "mein Exmann", "mein Mann" und "ich". Wie geht es denn eurer Tochter damit, sie wird ja sicher von euren Plänen, die dann Dein Exmann öfter einfach umwirft, wissen? Sie ist ja keine zwei mehr. Ich finde dass es nur um das Wohl eurer Tochter gehen sollte. Und vielleicht solltet ihr grundsätzlich was am Umgang miteinander ändern. Wie wäre es mit einem persönlichen, ehrliche
Gespräch zwischen euch beiden? Die Trennung ist ja schon sehr lange her, da sollte es doch möglich sein, dass man sich normal miteinander unterhält.

Bzgl. des Schulgeldes: Solange er Dich damit kriegt, kriegt er Dich, wenn er will. Da würd ich ansetzen. Wenn er sich beteiligt und das Schulgeld insgesamt 150 € mtl. beträgt, dann kann der Teil, den er zahlt, ja nicht immens hoch sein. Wenn Dir das so wichtig ist, kannst Du ja vielleicht in Elternteil ein bisschen arbeiten. Ich verstehe schon, dass Du das unfair findest, und es angenehmer wäre, er würde sich freiwillig weiterhin beteiligen, ohne deshalb Druck auszuüben. Aber wenn es nicht möglich ist, die Angelegenheit durch ein klärendes Gespräch zu lösen, würd ich ihm das Druckmittel nehmen und selbst für das Schulgeld aufkommen.

LG

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Ich hab grad noch gedacht, ob wenn das Geld in der Elternzeit nicht verdienbsr ist, vielleicht ein Deal mit dem jetzigen Ehepartner (den das Hin und her ja offensichtlich auch nervt) ne kurzfristige Lösung sein könnte ... es wird ja um 75 Euro mpnatl gehen ... vielleicht kann das Geld im neuen Fanilienverbund aufgebracht werden? (Und ggf später zurückgezahlt, wenn der Verdienst wieder da ist?)

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Also:

Erpressen lassen würde ich mich mit Sicherheit nicht, mit den Umgang vorschreiben lassen auch nicht!

Warum lässt du dich da so in die Opferrolle drängen? Verstehe ich nicht.

Die Aussagen des Jugendamts sind Unsinn, zudem hat das Jugendamt keinerlei Entscheidungsgewalt.

Natürlich bist du für die Ermöglichung des Umgangs verantwortlich und nicht er muss eure Tochter holen.

Warum fahrt ihr eigentlich immer die Strecke mit dem Auto? Warum setzt du eure Tochter nicht einfach ins Flugzeug??

Wenn dein Ex die Privatschule nicht mehr zahlen kann, dann müsst ihr euch etwas einfallen lassen.

Ich kann mir sehr schwer vorstellen, dass ihr keine 75€ als Familie aufbringen könnt.

Deinen Mann kann ich verstehen, mich würde es auch ankotzen, wenn alles nach der Nase des Ex springen muss und das ganz unnötigerweise!

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Ein Kind fliegt mit 10 Jahren nur als UM. Wer sich 75€ als Schulgeld nicht leisten kann, wird große Schwierigkeiten haben, das Geld für UM zu zahlen (ich habe für meinen Großen 60€ gezahlt, innerdeutscher Direktflug). Dazu käme jetzt noch ein Coronatest und den Ticketpreis darf man natürlich auch nicht vergessen.
Ähm... Auto ist billiger. Dazu kommt dass für ein Besuchstermin so schon mindestens 2 Monate Schulgeld gesichert sind.

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An deiner Stelle würde ich mal mit meinem Partner besprechen, dass er sich an den Schulkosten bitte beteiligen soll. Denn ihr seid ja immerhin zu ihm gezogen und hättet sonst wahrscheinlich diese Kosten für die Schule nicht. Ebensowenig hättet ihr dann die Fahrtkosten. Ihr seid ein Paar und da finde ich es falsch penibel auf Meins und Deins zu schauen, sondern man muss zusammenhalten, damit es der Familie gut geht. Hieße für mich, dass ihr, du und dein Mann die Schulkosten zahlt.

Dann müsst ihr euch auch nicht mehr von blöden Drohungen und Forderungen ärgern lassen, lebt entspannter und gewährleistet dass deine Tochter und seine Stieftochter die Schule nicht wechseln muss. Wenn dein Mann genervt ist, muss er sich auch an der Lösungsfindung beteiligen, auch wenn es ihn 75Euro im Monat kostet. Vllt kann man dafür Geld bei den Fahrtkosten sparen oder den Stromanbieter wechseln oder oder oder...

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Wenn du dir die Schule deiner Tochter nicht leisten kannst, weil du lieber in Elternzeit gehst (was unbestritten dein Recht ist), dann muss dein Kind eben die Schule wechseln.
Der Vater deines Kindes hat weniger als den Selbstbehalt, da er bisher freiwillig noch das Schulgeld zahlt und dann zahlt er noch die Hälfte der Kosten des Umgangs ... auch hier kommt er dir entgegen.
Eigentlich könnt ihr Beide euch das Schulgeld nicht leisten. Der Vater hat das irgendwie bisher ertragen. Jetzt hast auch du Probleme und er sieht seine Chance. Zieh die Reißleine! Ihr habt Beide das Geld nicht!
Alternativ: Spare jetzt Geld an, um notfalls die Hälfte des Vaters übernehmen zu können. Ggf. verkürze die Elternzeit.
Ich kenne das Problem mit dem Schulgeld. Sowas muss man sich aber leisten können. Hast du mit der Schule gesprochen? Normalerweise wird doch bei wirtschaftlichen Problemen das Schulgeld auch gekürzt.