Unterhalt mit Titel

Hallo,
Habe da mal eine doofe Frage.
Wenn vor Jahren bei der Trennung, mittels Gerichtbeschluss u.a der Unterhalt miz Titel beschlossen wurde ... Fest
Bleibt dieser dann .. bis der Titel außer Kraft gesetzt wird???
Müsste man den Titel gerichtlich aufheben???
Kann in der Zeit trotzdem der Unterhalt geändert werden ???

Gruß Steffi

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Ja also für einen Titel gibt es im Normalfall kein Enddatum und wenn sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen um mehr als 5 oder 10 Prozent ändern, kann er eine Abänderungsklage machen. Ansonsten muss er dich um Einverständnis bitten.
Ist es statischer Titel, wurde die Summe festgelegt die er jeden Monat zu zahlen hat. Ist es ein dynamischer Titel, wurde der Prozentsatz der Stufe in der DD Tabelle festgelegt und passt sich der Tabelle jährlich an...

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Wer nimmt in der Regel die Anpassung vor

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Geht die Anpassung automatisch oder müsste die mutter das fordern

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Wenn du meinst, dass sich die einkommensverhältnisse des Vaters geändert haben musst du dies beim Jugendamt vortragen. Automatisch machen die nichts, mit nach Aufforderung und auch nur alle zwei Jahre.