Kinder auf der ,,Steuerkarte" und auf meinem Ex Steuerkarte

Hallo leider wusste ich keine andere Erklärung/Namen dafür.

Ich habe 2 Kinder von meinem Ex und habe immer in Vollzeit gearbeitet, da der KV insgesammt für beide Kinder nur (10j. + 13.j) 99,- Unterhalt zahlt.

Nun sprach mich eine Kollegin an und fragte mich warum ich nicht meine beide Kinder auf der Steuerkarte habe, weil die ja bei mir leben.

Sagte ihr das es geteilt ist und ich es nicht anders weiss.

Sie meinte zu mir dadurch das der KV keinen vollen Unterhalt zahlt stehen ihn die angerechneten Kinder auf der ,,Steuerkarte,, nicht zu.

Jemand Erfahrungen damit?

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Ich denke, dass den vollen Kinderfreibetrag geltend machen solltest. Auf der Seite Familienmoral habe ich das hier gefunden:

Wenn der andere Elternteil Ihrem Kind Unterhalt schuldet und davon weniger als 75 % zahlt, können Sie beantragen, dass der halbe Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf Sie übertragen werden soll. Die Übertragung des Kinderfreibetrags führt stets auch zur Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.
Normalerweise bekommen beide Elternteile von minderjährigen Kindern die Hälfte des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf, also jeweils 1.320 Euro. Das ist unabhängig von der Unterhaltspflicht. Wenn Ihr Kind nur bei Ihnen gemeldet ist, können Sie eine Übertragung des Freibetrages des anderen Elternteils auf sich beantragen. Es kommt nur darauf an, wo das Kind gemeldet ist. Es kommt nicht darauf an, wie viel Unterhalt der andere Elternteil zahlt. Der andere Elternteil kann der Übertragung widersprechen, wenn er selbst für die Betreuungskosten aufkommt oder das Kind in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut.


Allerdings scheint es ach Probleme bei der Umsetzung zu geben:
https://www.stb-aktuell.de/efvAufruf.php?Urlnam=KinderfreiBet.htm

Betreut er denn die Kids?
Lg

Ps ich finde es toll, was du leistest.

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Danke dir für die Antwort.

Ich bin heute beim Finanzamt und werde Versuchen das ich es ändern kann.

Er hat die beiden alle 2 Wochenden. Heisst im Grunde 4 Tage im Monat.

Naja von meiner Seite kann er gerne auch in der Woche mit denen mal raus, aber naja das ist wohl zuviel des gutem.

Mal sehen was die nachher sagen.

Danke dir

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Ja, sprich auf jeden Fall mit denen. Mein Ex zahlt gar nicht.

Und ich habe jetzt auf meiner Karte 1,5 für 2 Kinder stehen. 0,5 mein Anteil + 0,5 der von meinem Ex, die ich übertragen bekommen habe fürs 1. Kind. Und meine Patchwork-Ziehtochter zählt auch noch mal 0,5 dazu seit der Heirat.

Wo die Grenze liegt, weiß ich nicht, da er ja ein bisschen Unterhalt leistet. Aber theoretisch müsstest du steuerlich Entlastungen bekommen.