Unterhalt

Hallo zusammen ich habe mal eine Frage zum Thema Unterhalt.

Mein Mann hat ein Sohn aus erster Ehe, dieser ist 13 Jahre alt und lebt mit seiner Mutter in der Schweiz.
Mein Mann und ich leben in Deutschland und haben 2 gemeinsame Kinder 3 Jahre und 1 Jahr.
Mein Mann fängt einen neuen Job an nun kommt uns die große Frage zum Thema Unterhalt.
Bisher hat er für seinen Sohn aus erster Ehe 379€ Unterhalt bezahlt.

Nun meine Frage mein Mann bekommt bei seinem neuen Job ca. 2800€ netto Steuerklasse 3 ,leider ist es mir mit seinen Arbeitszeiten nur noch möglich 450€ Arbeiten zu gehen, also ist er quasi allein Verdiener.

Wie wird jetzt der Unterhalt für seinen Sohn aus erster Ehe berechnet?

Muss er den vollen Unterhalt für 2800€ bezahlen oder kann man von diesem
Noch etwas abrechnen außer die Aufwendungen von 5%?

Oder kann ich seinen Lohn berechnen als wäre er Steuerklasse 1 und muss von diesem Lohn Unterhalt bezahlen des waren dann ca 2500€ - 5% Aufwendungen

Macht es nochmals etwas aus wegen unseren 2 Kindern und das ich selbst keine Einkünfte habe da es mir momentan nicht möglich ist mehr arbeiten zu gehen?

Weil laut Tabelle bei einem
Lohn von 2800€ und dem 3. Kind müsste er dann 448€ bezahlen das heißt es wären 69€ Mehr wie jetzt, was echt schon sehr viel Geld wäre und das uns in der Haushaltskasse fehlt.


Wäre echt toll wenn mir jemand helfen könnte und eventuell genauere Angaben zu meiner Frage geben könnte.

Lg

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Guten Morgen

Dein Mann ist 4 Perosnen(ink dir) zum Unterhalt verpflichtet. Von den 2800 Netto kannst du die Altersvorsorge und den Weg zur Arbeit hin und zurück pro Tag mit 0.30 cent pro Km abziehen.
Dann hast du das Netto, was du brauchst. Da er 4 Personen zum Unterhalt verpflichtet ist, eine Stufe tiefer. So läge er in der Stufe 2 und müsste abzüglich hälftigen Kidergeldes 432 Euro zahlen.
Natürlich kannst du den Lohn nicht nach Stk 1 berechnen, warum auch?

LG

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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Hatte nur gedacht , da es bei stk. 3 mehr Geld durch steuerliche Ersparnisse sind durch unsere Hochzeit. Daher würde ja auch 4/4 weniger Lohn für ihn sein und dadurch könnte er ja auch in eine andere Stufe fallen.

Noch eine kurze Frage hier unten hab ich die aktuelle Düsseldorfer Tabelle abgehängt nur leider hab ich den Betrag von 432€ nicht gefunden oder war total blind 🙈
Also muss ich quasi den Unterhalt für seinen Sohn so berechnen als wären es 4 Kinder bei seinem Lohn ? Versteh ich dies korrekt ?

Lg

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Hallo

Das ist der Betrag um das hälftige Kindergeld gemindert. Denn das darf er von dem Betrag abziehen.
Wenn du nach Stkl 4 rechnen würdest, würden Steuererstattungen mit in die Berechnung fließen. Auch bei 2500 minus der Abzüge würde er in Stufe 2 bleiben wahrscheinlich. Ändert dann nichts am Betrag.

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Guten Abend,
Zu deiner Frage hast du ja schon ausführlich Antwort bekommen. Jetzt frage ich mich allerdings ob dein Mann nicht Unterhalt nach Schweizer recht zahlen müsste, da sein Sohn ja in der Schweiz lebt.

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Hallo kiwu0314, das haben wir uns auch schon mal gefragt es ist allerdings so das die Scheidung und der damalige unterhaltstitel in Deutschland ausgestellt worden sind.
Sein Sohn und auch seien ex Frau sind deutsche und wegen ihrem neuen Ehemann in die Schweiz gezogen. Dies musste er damals auch einwilligen das er dort hin ziehen durfte.

Lg

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Vielen Dank für deine Antwort. Sehr interessant oder eher kompliziert wie komplex das unterhaltsrecht ist.
Einen schönen Abend noch :-)

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In der Schweiz ist dieser Unterhalt ein Witz übrigens.
Aber Ihr könnt es ganz sicher neu berechnen lassen

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Das mag sein, dass dieser Uh in der Schweiz ein Witz ist, aber warum soll der Ex drunter leiden wenn die KM mit Kind wegen neuem Partner in die Schweiz zieht?

Andersrum, wenn die Mutter nach Polen zieht, würde sie wohl kaum weniger berechnen, da dort der Uh niedriger wäre?

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War nicht als Vorwurf gemeint...war ein Gedanke

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Lasst euch anwaltlich beraten. Es gibt einige Urteile dazu dass der Steuervorteil in der neuen Ehe verbleiben darf, im Endeffekt sind es aber immer Einzelfallentscheidungen wenn man sich nicht einigen kann. Die Düsseldorfer Tabelle ist ja nur eine Richtlinie.