Unterhalt patchworkfamilie

Hallo, wir sind eine Patchwork Familie.

Wir sind seit letztes Jahr verheiratet. Haben eine gemeinsametochter die knapp 2 Jahre alt ist und jeder von uns hat noch ein Kind mit in die Beziehung gebracht.

Mein Mann zählt für seine 7 jährige Tochter als vorheriger Beziehung unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.

Ich bin momentan noch in Eltern Zeit. Für meine Tochter aus vorheriger Beziehung erhalte ich kein Geld da der unterhaltavorschuss seit der Hochzeit weg ist.

Alles wird also von seinem. Gehalt gezahlt.
Wir zahlen ein Haus ab also sind die monatlichen Kosten schon höher.

Nun zur Frage : muss man nach Düsseldorfer Tabelle zahlen oder kann man den Unterhalt individuell berechnen lassen. In Hinblick auf die individuellen Umstände:

4 Personen Haushalt. Mit einem weiteren leiblichen Kind von ihm und Ehefrau und stieftochter und der individuellen Ausgaben berücksichtigt.

Vielen Dank

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Das der Unterhaltsvorschuss bei Heirat entfällt dürfte euch doch vorher klar gewesen sein oder?

Das ihr/du jetzt ernsthaft überlegt am Unterhalt für sein erstes Kind sparen zu können, finde ich armselig. Ein Haus, ein weiteres Kind und den Verzicht auf Unterhaltsvorschuss muss man sich eben leisten können.

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Nicht zu vergessen die 2 Jahre Elternzeit, die muss man sich auch leisten können.

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Solche Antworten sind sehr mies!

Mein Partner und ich erwarten selbst ein Kind - und dennoch muss er seine (andere) Tochter zu 146% unterhalten (Berechnung vor 7 Jahren), obwohl die Ex-Frau ziemlich wohlhabend ist. Dass sich unsere Lebensumstände geändert haben, interessiert hier keinen. Regelmäßig müssen wir aus finanziellen Gründen auf Dinge verzichten und die Ex kauft fleißig ein..

Man sollte erstmal selbst in solch einer Situation sein, bevor man urteilt!

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Der Unterhalt für seine beiden Kinder wird nach seinem Einkommen berechnet. Sollte das nicht ausreichen, wäre er ein Mangelfall und beide bekommen etwas weniger.
Sofern es für sein erstes Kind aber einen bestehenden rechtskräftigen Titel (Urteil oder Urkunde) gibt, müsste die Kindsmutter diesen herausgeben, um es zu ändern. Das wird sie wohl kaum freiwillig tun...

Dein Kind von einem anderen Vater findet allerdings keine Berücksichtigung, da er dafür nicht unterhaltspflichtig ist. Du solltest hier den Kindsvater in Anspruch nehmen, gegebenenfalls gerichtlich vorgehen...?

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Hallo

DIe einzigen Ausgaben, die er abziehen kann, sind die berufsbedingten Aufwendungen( Km zur Arbeit und zurück mal 0.30 Cent, private Altersvorsorge und private KK)
Das Netto ist dann ausschlaggebend. Da er aber 3 Personen( seine beiden Kinder und du) zu Unterhalt verpflichtet ist, rutscht er in der Tabelle eine Stufe höher als sein bereingtes Netto ist. Von dem Netto muss er dann vorrangig den Kindesunterhalt an seine beiden LEIBLICHEN Kinder zahlen.

Deine Tochter spielt da keine Rolle!

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Das meine grosse nicht berücksichtigt wird das ist mir klar und das der UV nach der Hochzeit weg fällt war mir auch klar.

Die Sache ist eben die das seine ex das Geld nicht ins Kind investiert und sie sie auch dauernd zu anderen Leuten abschiebt. Sie geht selber voll arbeiten und am Wochenende Party machen.

Das Gels was sie an unterhalt bekommt kommt nicht dem Kind zugute sondern dient dem Vergnügen der Mutter : feiern gehen, någel machen lassen, Massage terminen, Friseur besuchen und teurer Kleidung.

Mein Mann sieht das selbst so das er zuviel zahlt. Das ist nicht nur meine Idee das ganze mal prüfen zu lassen..

Die Frage war jedoch ob der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden muss oder es auch andere Regelungen gibt?

Einen Titel gibt es meines Wissens nicht. Nach der Trennung würde einfach unter einander zahlung nach Düsseldorfer Tabelle vereinbart

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War ja klar das sowas kommt...die Ex macht Party, hat Gelnägel und lässt das Kind in Lumpen herumlaufen #augen

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Du hast ja bereits Auskunft darüber erhalten was die Berechnung des Unterhalts betrifft. Ich möchte jedoch noch mal auf das Thema „ der Unterhalt käme nicht beim Kind an“ eingehen. Es ist auch nicht böse gemeint aber vllt denkt ihr mal darüber nach ob das wirklich so ist. Ich kenne eure genaue Situation natürlich nicht.
Bei solchen Aussagen frage ich persönlich mich jedoch immer ob der Unterhaltszahlende denn denkt dass das Zimmer welches das Kind bei der Mutter hat Kein Geld kostet, oder die Lebensmittel, der Strom und all das was so beim Leben anfällt. Das Kind läuft doch bestimmt auch nickt in dreckigen kaputten Sachen herum.

Mein Mann zahlt auch Unterhalt für seinen Sohn und wir haben einem gemeinsamen Sohn. Niemals würden wir den Unterhalt für den Großen in frage stellen

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Sie läuft nicht in lumpen herum. Aber die Kleidung und Spielsachen sowie schulischen sind alles von ihrer Oma bezahlt. Das war früher auch schon so

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Das ist aber egal. Dem Kind geht es offensichtlich gut.
Der Unterhalt ist ja auch für Essen, trinken und Miete und Co gedacht.

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Die Ex könnte genau so argumentieren, dass ihr das mit der Heirat auch hättet bleiben lassen können, das gemeinsame Kind sowieso überflüssig ist, und du wenn schon auch arbeiten könntest, Elternzeit muss man sich nun mal leisten können.....

Übergriffig? Ja genau. Genauso wie deine Ansichten über die Ex deines Mannes.

Düsseldorfertabelle ist übrigens die bescheidenere Form von Unterhaltsberechnung als manches andere.....

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Die DD Tabelle ist allgemein für zwei Unterhaltsberechtigte ausgerechnet. Das heißt, dass es zwei Personen gibt, die Unterhalt von dem Unterhaltspflichtigen bekommen. Habt ihr auch ein gemeinsames Kind (weiß es jetzt nicht mehr aus deinem Post)?
Dann wären es drei: sein Kind aus 1. Ehe, du (da ihr verheiratet seid) und das gemeinsame Kind. Damit könnte er eine Stufe weniger bezahlen. Gibt es nur eine Person die unterhält verlangt, muss er sogar eine Stufe höher bezahlen.
Pauschal kann man sagen mit jeder Person mehr (ab 2) verringert es sich um eine Stufe.
LG

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Sehe gerade dass es bei euch ein gemeinsames Kind gibt.
Also eine Stufe weniger ist damit angebracht...
Da du deine Ehefrau bist, zählst du auch als Unterhaltsberechtigte. Bis zum dritten Geburtstag des gemeinsamen Kindes würdest du auch unverheiratet mitgerechnet. Erst dann müsstest unverheiratet wieder für dich selbst sorgen.
LG

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Da sie verheiratet sind, hat sie auch länger Anspruch auf Unterhalt! Nämlich immer!

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Er muss Unterhalt nach DD Tabelle zahlen, wenn nicht schon geschehen, kann er es sich neu berechnen lassen.

Wie klappt die Kommunikation zwischen deinem Mann und seiner Ex? Könnte sie damit einverstanden sein, dass der Unterhalt nachgezahlt wird?

Ich an eurer Stelle würde die Finger vom Geld der Kinder lassen und gucken, dass eure Einnahmen mehr werden zB. durch Überstunden oder 450€ Job. Kann dein Mann sein Konto überziehen?

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Nein, er muss nicht Unterhalt nach Tabelle zahlen. Die ist nur eine Richtlinie! Sie hat keine Gesetzeskraft.
Man kann sich auch so einigen.