Umzug in ein anderes Bundesland / gemeinsames Sorgerecht

Hallo, leider bin ich im Internet nicht wirklich schlau geworden, es geht um einen Umzug in ein neues Bundesland (von Berlin nach Mecklenburg Vorpommern) wären ca 2 1/2 Stunden Fahrt. Ich habe mit meinem Ex Partner das gemeinsame Sorgerecht für unseren fast vierjährigen Sohn. Ich bin nun von meinem neuen Partner schwanger in der 9 SSW, jetzt würde natürlich ein Umzug anstehen. Ich habe auch schon mit dem Vater meines Sohnes über die Situation gesprochen, er gab mir zwar sein mündliches okay, ist jetzt aber doch verunsichert und braucht Bedenkzeit. Meine Frage ist, wenn der Kindsvater nun doch nein sagt, ist mein einziger weg über das Familiengericht oder gibt es da ,, Sonderregelungen" bei einer neuen Schwangerschaft ?
Liebe Grüße

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Du wirst mir mit dem Einverständnis deines ex umziehen dürfen.
Nur weil du schwanger bist ändert sich ja das Verhältnis von deinem Sohn zu seinem Vater nichts.

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Sonderregelung nein.

Aber der Richter möchte wissen warum dein Partner nicht zu dir ziehen möchte/ kann. Sollte dies am Job liegen, muss darüber ein Nachweis erfolgen. Am besten in Form eines Arbeitsvertrages.

Wie läuft der Umgang bei euch aktuell? Läuft es gut? Hat der Vater den kleinen oft?

Denn auch daran wird fest gemacht ob es so gut ist weg zu ziehen.

Mein ex hatte kaum Kontakt und meine grosse sollte eingeschult werden.

Der Richter hatte mir erlaubt umzuziehen (hab das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen).
Ebenso sie alleine an einer Schule anzumelden da er davon ausging das ich diese Unterschrift ebenfalls nicht bekomme.

Zusätzlich legte er den Umgang auf alle 3 Wochen.

Bei mir lief es am Schluss per eil Verfahren da durch das ewige hin und her schreiben der Anwälte schon bald die Sommerferien anfingen.

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Also ich hab das damals nach Trennung mal mit meinem Anwalt besprochen und der sagte mir damals "Bis 100km muss ich gar nix absprechen." Bei uns ist nur eine Viertelstunde Fahrt.Bei euch werden es ja einige Kilometer sein bei der langen Fahrt. Ich würde mich da beraten lassen finde aber auch er hat ein gutes Recht das nicht zu wollen weil wie wollt ihr da ein regelmäßiges Umgangsrecht aufrecht erhalten?Man sollte sich auch immer in die Situation des Kindes und des Vaters versetzen.
Evtl kann ja dein neuer Partner auch zu euch ziehen.Wenn er keine Kinder hat bisher ist er evtl ungebundene?

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Werfen die umgangskosten dann allerdings höher, durch Zug und bahn, sind diese von der Mutter zu zahlen, wenn vorher der vater nicht gefragt wird.

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Dass sich dieses Gerücht mit der Entfernung bis 50 oder 100 km immer noch hält, selbst unter Juristen anscheinend ist sehr erschreckend!

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Was habt ihr damals vereinbart? Wir haben auch gemeinsames Sorgerecht aber ich hab das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht.

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Wieso steht ein Umzug an?

Du darfst selbstverständlich umziehen, aber eure Tochter nur mit Einverständnis!

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Wieso steht der Umzug „natürlich“ für dich an und nicht für deinen Partner ?

Solange dein Ex seinen Umgang wahrnimmt, wird es dem Gericht vermutlich egal sein ob du schwanger bist oder nicht, wenn der Vater den Umzug nicht erlaubt.

Hier geht es um das Wohl des älteren Kindes.