Wer bezahlt die Kosten?

Hallo Ihr Lieben,
ich weiß nicht, ob ich im richtigen Forum bin aber hoffe auf eure Erfahrungen oder Empfehlungen.

Es ist so, dass die Ex meines Partners nach der Trennung von ihm weiter weg gezogen ist. Somit hat sie ja die Entfernung zwischen Kind und Vater gebracht. Wir haben einen neutralen Treffpunkt. Dort nehmen wir das Kind in Empfang und geben es auch wieder bei der Mutter und ihrem Partner ab. Wir haben zu diesem Treffpunkt die weitere Anfahrt. Außerdem ist es so, dass wir dann noch gut ca. 1 Stunde mit dem Kind fahren um etwas mit dem Kind Unternemen zu können. In der Nähe des Treffpunktes haben wir schon alles durch zudem gibt es dort nicht besonders viel.

Wir möchten noch nochmal, dass sie die Kosten übernimmt. Wir möchten, dass sie eine der Strecken übernimmt. Sie hat ein Auto und ist somit mobil. Es geht darum, dass wenn wir ihr sagen, was wir gerne mit dem Kind unternehmen wollen sie entweder das Kind dort hin fährt oder abholt. Normal möchten wir es außer gerichtlich klären. Daher möchte ich wissen ob ihr irgendwie eine Reglung kenne die vom Gesetz festgelegt ist.

Ich habe bis jetzt noch nichts gefunden im Internet bzw. Mich noch nicht richtig drum gekümmert. Und da man hier immer so tolle hilfreiche antworten bekommt dachte ich, dass ich euch mal frage.

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Sie hat nur die moralische Pflicht, die Fahrt zur und ab der Wohnung des Vaters zu zahlen oder selbst zu übernehmen. Ihr könnt nicht bestimmen, dass sie das Kind jede Woche woanders abliefert. Dazu kommt, wenn sie die Fahrten nicht übernehmen will, müsstet ihr klagen, aber das weisst Du schon.

Fragen könnt ihr sie aber allemal.

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Dieser neutrale Ort wurde bestimmt. Wir holen sie nicht bei der Mutter zuhause.

Ja genau lieber würden wir es außergerichtlich klären. Gefragt haben wir schon eine antwort bekommen leider nein :/.

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Der Vater kann sich noch beim Jugendamt oder beim Kinderschutzbund um ein Elterngespräch bemühen. Das kostet nichts. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Kindes, dort kann er auch einen persönlichen Termin vereinbaren.

Grundsätzlich hat er ein Umgangsrecht auf jedes zweite Wochenende Freitag bis Sonntag plus die hälftigen Ferien. Sofern nichts dagegen spricht, das Kindeswohl steht hier im Vordergrund. Und wie gesagt, da die Mutter die Entfernung geschaffen hat, kann er theoretisch durchsetzen, dass sie das Kind bringt und abholt. Auf ihre Kosten. Aber das müsste er wohl wirklich erstreiten, wenn sie sich weigert.

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Hey,
Es klingt so, als ob ihr das Kind nicht lange hättet, also nur für Ausflüge.
Da finde ich es mit der fahrerrei ganz schön stressig und das für alle.
Ein Kompromiss wäre sicher gut für alle, das Kind hat ja auch nichts davon, wenn es stundenlang fahren muss.
Wie alt ist es denn und wie lange habt ihr es?

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Genau wir haben sie nur alle 14 Tage einen Tag am Wochenende ca. 7 Stunden. Wir fahren zu dem neutralen Ort ca. 30 Minuten. Sie von ihrem Wohnort nur ca. 15 Minuten. Also haben wir da schon mal den längeren weg. Außerdem müssen wir dann noch von diesem Ort zu unseren Ausflugszielen. Diese liegen meisten ca. 1 Stunde entfernt. Natürlich gehen von der Zeit die wir sie haben dann schon mal zwei Stunden nur mit fahren drauf. Das Kind ist 8 Jahre alt.

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Wieso bleibt das Kind nicht von Freitag bis Sonntag? Dann könnte man echt mal entspannt Zeit zusammen verbringen.

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