Unterhaltszahlung und Rechte meines Verlobten an Sohn mit anderer Frau

Hallo,

Eventuell könnt ihr mir helfen finde nix klares im Netz.

Mein Verlobter und ich erwarten im August unser erstes Kind und er hat jetzt erfahren das er tatsächlich der Vater eines kleinen Jungen ist der im September 2017 geboren wurde mit einer Frau mit der er eine einmalige Affäre hatte in der Zeit in der wir getrennt waren aber da geht es eig. auch nicht drum.

Die Mutter des Kindes hat ihm nicht geantwortet als es auf ein mal hieß er wäre der Vater ihres Kindes und er ihr mitteilte das er natürlich einen Vaterschaftstest möchte und ob sie ihm schreibt weil sie Unterhalt will oder was sie nun genau von ihm erwarten würde.

Darauf kam keine Antwort mehr.
Er schreib ihr erneut das wenn er der Vater sein sollte er Unterhalt zahlt aber auch seine Rechte als Vater einfordern wird.

Darauf wieder nichts.

Wir vermutetet das es nur eine stichelei war oder sie sich selber noch nicht sicher sei wer nun wirklich der Vater ist und einen Rückzieher macht (sie hat schon seid Anfang der Schwangerschaft einen festen Partner der augenscheinlich auch als Vater auf der Bildfläche erscheint(Bilder mit Babybauch und später zusammen mit dem Kind))

Nun kam recht zügig nach Bekanntgabe unserer Schwangerschaft im Freundeskreis in dem es auch Verbindungen zu ihr gibt ein Schreiben der beistandschaft er solle die Vaterschaft anerkennen.

Daraufhin wurde ein Vaterschaftstest veranlasst und er ist nun tatsächlich der Vater.

Wir wissen nicht ob die Mutter bereits Unterhalt vom Amt ab Geburt erhalten hat.


Jetzt zu meinen Fragen:

Muss mein Verlobter rückwirkend Unterhalt für seinen Sohn ab Geburt bezahlen
1. wenn die nix vom Amt erhalten hat?
2. wenn sie Geld vom Amt erhalten hat?
3.Oder erst ab der Forderung zur Vaterschaftsanerkennung? (Ca. Ein halbes Jahr später)
4. kann die überhaupt Geld vom Amt bekommen haben ohne einen Vater zu nennen? Wer der Vater ist ist ihr ja nicht jetzt ein halbes Jahr später eingefallen und das Amt zahlt ja sicher nicht freiwillig ohne erst mal den Vater aufzufordern oder?

5. die Beistandschaft sagte uns jetzt das die Mutter ein Jahr lang Zeit hätte der Anerkennung von ihm zuzustimmen. Sollte die sich jetzt ein Jahr Zeit lassen ist er ja noch nicht der Vater vor dem gesetzt und hat damit ja auch kein Besuchsrecht und kann auch keine sonstigen Dinge wie Sorgerecht usw einfordern richtig?
6.muss er wenn 5. Eintritt dann trotzdem in der Zeit in der er keinerlei Rechte hat Unterhalt zahlen? Das würden wir als sehr unfair empfinde. Nach dem Motto: zahlen soll er aber Kontakt zu seinem Kind darf er nicht haben.

Leider rechnen wir mit so was da sie ja „den neuen“ auch als Vater (wenn auch nickt als Erzeuger) einspannt.


7. welche Rechte haben wir als Familie wenn mein wir verheiratet sind und unser eigenes Kind da ist den kleinen von der anderen auch in unsere Familie zu integrieren? Er ist dann schließlich auch mein Stiefsohn und der Bruder meines Kindes. Ab wann könnte er auch mal ein Wochenende mit uns verbringen braucht es dazu ein bestimmtes Alter falls die Mutter das nicht möchte?

Sorry für die vielen Fragen aber keiner hilft und so wirklich weiter das Jugendamt und die beistandschaft sagt immer nur das die Vaterschaft erst mal vollständig anerkannt werden muss bevor irgendwas passier :(

1

Hallo,

normalerweise wird ein Unterhaltstitel ab Geburt erstellt bei einem Neugeborenen. Ich würde also auf jeden Fall Geld zurücklegen, er muss nachzahlen. Entweder an die Mutter oder an die Stelle, die Unterhalt sozusagen für das Kind vorgestreckt hat.

Als Vater hat dein Verlobter ein Umgangsrecht, das ist natürlich bei einem Säugling anders als bei einem älteren Kind. Den kann man nicht einfach so mitnehmen, wenn er gestillt wird und kennen lernen muss er es ja auch zuerst.

Sorgerecht kann er dann auch beantragen, ich glaube aber, da muss er vor Gericht.

Du oder ihr als Familie habt gar keine Rechte, die Rechte hat der Vater und er muss sie auch einfordern, notfalls alles vor Gericht.

So wirklich toll ist sowas nicht, ich weiß nicht, ob du weißt, worauf du dich einlässt, wenn du dich da einmischt und das Verfahren forcierst.

LG

2

Hallo zunächst Danke für deine Nachricht!

Naja begeistert bin ich natürlich nicht von der Situation würd mir natürlich wünschen das der kleine nicht von meinem Verlobten wäre sondern von dem Mann der als Vater des kleinen nach außen Auftritt. Das wäre vermutlich für alle das beste aber so ist es jetzt und der kleine kann ja nichts dafür also versuche ich ihn auch als Bruder meines Kindes irgendwie in unsere Familie zu integrieren.

Außerdem unterstütze ich meinen zukünftigen Mann natürlich immerhin ist es auch sein Kind genau so wie das was wir jetzt bekommen und als seine Frau trage ich zwar keine direkte Verantwortung für sein Kind aber dafür das unsere Familienleben funktioniert und auch sein Kind sich wohl und integriert fühlt das Würmchen ist ja der letzte der was dafür kann.

Das rein emotional da gibts ja aber auch leider nich die finanzielle Seite von der ich entsprechend genau so betroffen bin und natürlich gerne wissen würde was auf uns zu kommt wir trennen unser Geld nicht sondern zahlen alles gemeinsam ...... besonders ab dem Zeitpunkt der Geburt unseres Kindes ist das natürlich ein wichtiger Aspekt da wir dann viel weniger haben werden.....

Eventuell kannst du jetzt mein Interesse nachvollziehen als Familie steht man meiner Meinung nach füreinander ein und das gehört dann auch dazu

3

Ich kann dein Interesse sehr gut nachvollziehen, ich bin selber Stiefmutter und kann dir nur raten, dich zurückzuhalten und so wenig wie möglich einzumischen.

Wenn das Kind einen akzeptablen sozialen Vater hat, würde ich jetzt gar nichts forcieren oder in die Familie integrieren. Ihr müsst zuerst einmal selber eine stabile Familie werden, das fliegt euch sonst alles um die Ohren.

Es klingt nämlich ziemlich nach Stress mit der Ex, das würde ich heute vermeiden, so gut es geht.

weiteren Kommentar laden
5

Seine Rechte und Pflichten werden mit der anerkannten Vaterschaft (also wenn sie zustimmt) wirksam.

Unterhaltsansprüche für Mutter und Kind können rückwirkend geltend gemacht werden, weil erst mit der wirksamen Feststellung Unterhalt gefordert werden kann.

Wenn sie staatliche Leistungen erhalten hat, wird man die auch von ihm zurück fordern. Sie bekommt auch Leistungen mit ungeklärter Vaterschaft.

Persönlich finde ich die stringente Vorgehensweisen ab Kenntnis besser: Vaterschaft klären, Unterhalt zahlen, Umgang- und Sorgerecht einfordern. Konsequent zeigen, dass er Vater sein will. Erst tot stellen und dann wieder doch kämpfen und rumzaudern, das fällt ihm nur auf die Füße und wird nachher so ausgelegt als wüsste er nicht was er will.

Der Neue kann sich ja als sozialer Vater einbringen. Der Kleine wird eben von Anfang an damit groß, dass er eben viele (soziale) Elternteile hat.

Vielleicht sollte er mal selbst bei www.vatersein.de rein schauen

LG

6

Seine Rechte und Pflichten werden mit der anerkannten Vaterschaft (also wenn sie zustimmt) wirksam.

Unterhaltsansprüche für Mutter und Kind können rückwirkend geltend gemacht werden, weil erst mit der wirksamen Feststellung Unterhalt gefordert werden kann.

Wenn sie staatliche Leistungen erhalten hat, wird man die auch von ihm zurück fordern. Sie bekommt auch Leistungen mit ungeklärter Vaterschaft.

Persönlich finde ich die stringente Vorgehensweisen ab Kenntnis besser: Vaterschaft klären, Unterhalt zahlen, Umgang- und Sorgerecht einfordern. Konsequent zeigen, dass er Vater sein will. Erst tot stellen und dann wieder doch kämpfen und rumzaudern, das fällt ihm nur auf die Füße und wird nachher so ausgelegt als wüsste er nicht was er will.

Der Neue kann sich ja als sozialer Vater einbringen. Der Kleine wird eben von Anfang an damit groß, dass er eben viele (soziale) Elternteile hat.

Vielleicht sollte er mal selbst bei www.vatersein.de rein schauen

LG

7

Im Prinzip gibt es auch die Möglichkeit, dass der "bestehende soziale Vater" das Kind adoptiert. Dafür muss aber glaube ich die Kindsmutter mit ihm verheiratet sein und dieser auch bereit sein, diese Rolle zu übernehmen in jeder Hinsicht. Und dein Partner natürlich auch, die Vaterschaft abzutreten. Ich nehme aber an, dass die Vaterschaftsanerkennung, die jetzt läuft, zuerst zu Ende geführt werden muss. Und ich kann auf jeden Fall verstehen, dass dein Partner nicht nur Zahlpapa sein will.
Alles Gute, Ks