Kindesunterhalt

Hallo,

mein Freund und ich leben seit Februar zusammen in einer Wohnung.

Ich habe meine beiden Kinder aus meiner vorherigen Beziehung mitgebracht. Seine beiden Kinder leben bei der Mutter und sind nur jedes 2. Wochenende bei uns.

Seine Ex hat jetzt Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt, weil ihr der bisherige Unterhalt (300€ für beide Kinder zusammen) plötzlich nicht mehr ausreicht.

Das Jugendamt fordert jetzt von mir Einkommensnachweise. Muss ich der Auskunft nachkommen?

Wird dann mein Einkommen für seine Unterhaltsberechnung mit herangezogen?

Ich war immer der Meinung, das geht nicht!

Sind Grad etwas ratlos. Vielleicht finde ich ja hier Antworten? LG

1

"Seine Ex hat jetzt Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt, weil ihr der bisherige Unterhalt (300€ für beide Kinder zusammen) plötzlich nicht mehr ausreicht."

Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?!?!?#schock Du bist selbst Mutter zweier Kinder. Wie weit kommt man denn im Monat mit 150 Euro pro Kind?

Soweit ich weiß, kann dein Einkommen nicht mit berechnet werden in seine Unterhaltsverpflichtungen. Aber ihr solltet eure Grundeinstellung mal gründlich überdenken!

2

Wieso das? Wenn nicht mehr drin ist, ist halt nicht mehr drin. Die Mutter der Kinder hat sich nun mal keinen reichen Typen geangelt. Das wusste sie sicher bevor sie Kinder mit ihm bekommen hat.

6

Vielen Dank für deine Belehrungen, liebe gute Fee. Ich habe mir vorher gründlich überlegt, ob ich diese Frage hier stellen soll. Genau aus dem Grund!!! Wegen Vorverurteilung.
Warum, weshalb, wieso sie sich vor 3 Jahren auf 300€ Unterhalt geeinigt haben tut hier nichts zur Sache. Geht mich auch nichts an. Es geht auch nicht darum, was letzten Endes für Unterhaltszahlungen dabei raus kommen. Die Frage war, warum sie plötzlich auch über mich Auskunft haben wollen.... Vielen Dank.

weitere Kommentare laden
3

Schreib dem Jugendamt, dass es ein netter Versuch ist und verweigere die Aussage. Es geht das Jugendamt schlicht nichts an, was du verdienst.

Passt der Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle denn?

7

Danke für die Aussage.

12

Das ist so nicht ganz richtig. Wenn der Vater ein Mangelfall ist, können sie Auskunft verlangen über das Einkommen der Frau. Aber nur dann. Ggf. kann sein Selbstbehalt herunter gesetzt werden.
Und 300€ für 2 Kinder wird niemals der Betrag nach DüsTab sein!

weitere Kommentare laden
4

Waaaaas ? Ne musst du nicht ...wozu auch ? Das ist die sache deines Partners und seiner Ex... Ich würde mal beim JA nachhaken mit welcher Begründung du das solltest. Das mit den 300 Euro für beide klingt wenig, aber wird bestimmt seine gründe haben...

9

Danke.

5

Ich denke, dass JA möchte prüfen, ob der Selbstbehalt des KV runter gesetzt werden kann, weil ihr zusammen lebt und du eigenes Einkommen hast.
Ob du dazu verpflichtet bist, weiß ich aber nicht. Im Zweifelsfall einen Anwalt konsultieren.

8

Vielen Dank für die Info.

10

Aber das hat doch mit der TE nichts zu tun ? Wieso wird ihr Einkommen geprüft um den selbstbehalt des KV runterzusetzen, nur weil sie zusammen leben ? War die TE beim Kinder machen beteiligt ? Ich denke mal weniger 😂 ... Das mit dem Anwalt würde ich auch machen 👍

weitere Kommentare laden
13

Also ich denke es wird um seinen selbstbehalt gehen, wie manche schon angemerkt haben.
Dieser kann eventuell herabgesetzt werden, da er durch dich "Ersparnisse" hat. Normal sind ja bei Erwerbstätigkeit 1080€ selbstbehalt und noch Fahrtkosten (so mein wissensstand)

Weil mit 300€ wird er ja ein mangelfall sein, da er bei 2 Kindern ja nichtmal den mindestunterhalt zahlt nach Düsseldorfer Tabelle. (Wären ja schon 502€ wenn die Kinder beide 0-5 sind und er in der untersten Einstufung ist)
Da wird er wahrscheinlich dann auch aufgefordert sich einen Nebenjob oder besser bezahlten Job zu suchen, da er eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat.

Ich bin allerdings auch keine fachfrau und würde euch zur Sicherheit auch nochmal zu einem Anwalt raten. Dieser kann ja dann auch den Unterhalt nochmal berechnen.
Und dieser wird auch wissen ob du Auskunft geben musst oder vielleicht auch solltest wegen des selbstbehalts.

LG

26

Bei der neuen Tabelle sind es in der Stufe 0-5 bei einem Einkommen bis 1900 Euro
251 Euro den er zahlen muss! Das Kindergeld wird nämlich zur Hälfte angerechnet.

30

Ja und genau das sag ich doch.
2 mal 251 sind 502, also wo ist da dann ein Fehler?

weitere Kommentare laden
20

Hallo

Bei 300 Euro für 2 Kinder zahlt er nichtmal den Mindestunterhalt.
Nein, du must dein Einkommen nicht offenlegen.