Heirat des Ex- Partners

Guten Morgen

Vllt kennt sich hier ja jemand aus, wie es aussieht mit dem Nachnamen des Kindes bei erneuter Heirat.
Die Situation sieht wie folgt aus. Das Kind trägt den Nachnamen des Vaters. Die Eltern sind geschieden und nun möchte die Mutter erneut heiraten. Sie möchte das dass Kind einen Doppelnamen annimmt sodass es den Namen des Vaters beibehält und den Namen des neuen Partners zusätzlich erhält. Der Vater des Kindes ist jedoch dagegen und möchte keinen Doppelnamem für das Kind.
Ist es dennoch möglich, dass das Kind einem Doppelnamen erhält gegen den Willen des Vaters ?

Ich danke euch für eure Antworten

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Nein. Selbst leibliche Elternpaare dürfen ihrem Kind in aller Regel keinen Doppelnamen aufhalsen, nur weil sie selbst sich nicht entscheiden können.

Und ich finde es ein absolut dämliches Ansinnen, das Kind ohne Not mit einem Doppelnamen zu belasten! Rücksichtsloser Blödsinn. Die einzige, die einen Doppelnamen annehmen kann, ist die Kindesmutter. Wenn sie es für ihr Kind als zumutbar erachtet, wir es für sie selbst ja wohl kein Problem sein, gell?

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/kind-darf-keinen-doppelnamen-tragen

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Ich danke dir für deine Antwort.
Es gibt auch keine schwerwiegende Gründe, weshalb das Kind einem doppelnamem annehmen sollte. Die Kindesmutter hat lediglich emotionale Gründe für ihr Ansinnen.

Der Vater des Kindes kümmert sich und hat auch regelmäßigen Umgang mit seinem Kind. Auch Unterhalt wird gezahlt. Nun wird es aber so ausgelegt das er dem Kind durch die Verweigerung des Doppelnamem, psychisch schaden würde. Das Kind würde sich nach der Hochzeit sonst nicht zugehörig fühlen, dort wo es lebt.
Die Eheschließung ist jetzt im Mai. Wenn die Kindesmutter die Einverständnis einklagen wollen würde müsste sie das ja dann vor der Hochzeit tun oder ?

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Das weiß ich nicht.

Ich habe mich jetzt nochmal zum Thema belesen und bin relativ entsetzt. Offenbar stellt die Wiederheirat eines Elternteils eine der Ausnahmen dar, bei denen es möglich ist. Ich hätte Stein und Bein geschworen, dass das nicht geht und finde diese Rechtslage unmöglich.

https://www.scheidung-online.de/kinder/namensrecht/namensaenderung-des-kindes-bei-wiederheirat/

Der Vater sollte sich schnellstmöglich anwaltlich beraten lassen. Wie alt sind denn die Kinder, können die schon mitreden?

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Zum Glück ist das nicht möglich.

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Leider doch.

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§1618 besagt aber doch, dass die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich ist, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt. Das ist hier der Fall. Und, wenn das Kind das 5. Lebensjahr vollendet hat, auch noch seine Einwilligung.

Der BGH setzt so hohe Anforderungen an die Erforderlichkeit einer durch ein Familiengericht entschiedenen Namensänderung, dass ich es für sehr unwahrscheinlich halte, dass im vorliegenden Fall dies geschieht. Der Vater scheint sich ja zu kümmern und das Kindeswohl ist hier eher gefährdet, wenn die Bindung zum Vater geschwächt würde. Dem Kind drohen auch keine schwerwiegenden Nachteile, wenn es den Namen des Vaters behält. Deshalb wird es sehr unwahrscheinlich sein, dass die Mutter die gewünschte Namensänderung durchsetzen kann.

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Ich finde der Name des neuen Partners hat nichts beim Kind zu suchen!

Wer weiß wie lange die verheiratet sind und bei einer eventuellen Scheidung trägt ein Kind einen Namen der dort garnichts verloren hat. Name der Mutter oder des Vaters!

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Hallo,

kann dir mal von mir berichten. Ich bin geschieden und wieder verheiratet, 2 meiner Kinder haben meinen Ehenamen (ist mein Mädchenname und die 2 hießen bei ihrer Geburt auch so). Kind Nr. 3 trägt den Namen vom Exmann, würde gerne so wie wir heißen, aber nicht weil er sich uns mehr zugehöriger fühlen würde, nein weil sein Vater im Mai heiratet und der Name von Vater und Kind an eine Frau geht die er nicht austehen kann.

Vater verbietet es natürlich dass er meinen Namen annimmt. Vor Gericht hätte ich 0 Chancen. Also wartet Kind jetzt bis er 18 ist und versucht es dann.

Lg

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Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

Entweder:
bei gemeinsamer elterlicher Sorge Zustimmung des Vaters und Zustimmung des Kindes, sofern dieses schon 5 Jahre alt ist (§ 1618 S. 3 BGB)

oder
Zustimmungsersetzung durch das Familiengericht (§ 1618 S. 4 BGB)

Voraussetzung ist die Erforderlichkeit für das Wohl des Kindes. Erforderlichkeit in dem Sinne meint nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ohne Änderung eine konkrete Gefahr für das Kindeswohl besteht. Da geht es also nicht um Unbequemlichkeiten wegen der verschiedenen Namen oder den Wunsch, dass in der Familie alle gleich heißen oder im Falle einer Voranstellung des Namens ein Namensteil bei allen erfasst wird. Gewalterfahrung des Kindes durch den Vater kann eine Rolle spielen oder ein kompletter Kontaktabbruch.

Die Rechtsprechung lässt damit erkennen, dass eine Änderung nur ausnahmsweise möglich sein soll und hat wohlweislich die Hürden an eine Zustimmungsersetzung sehr hoch angesetzt.

Das gilt nicht nur für die Einbenennung, sondern auch für die Bildung eines Doppelnamens. Es handelt sich dabei zwar um den milderen Eingriff, aber dieser muss eben wieder nötig sein, um einen Schaden vom Kind abzuwenden.

Die Gerichte treffen stets eine Einzelfallentscheidung unter Heranziehung aller Umstände. Du hast hier keine Beweggründe genannt, die für eine additive Umbenennung überhaupt sprechen.

Was hier aber konkret entgegensteht ist folgender Umstand:
Die neue Ehe gibt es noch gar nicht und schon denkt man an eine Einbenennung.

Es entspricht auf keinem Fall dem Kindeswohl, geschweige denn, dass es zur Abwehr von Schäden erforderlich ist, wenn ein Kind der Gefahr einer Mehrfachumbenennung ausgesetzt ist. Bei neuen Ehen wird daher zunächst abgewartet, ob die neue Ehe überhaupt dauerhaften Bestand hat unter Berücksichtigung einer erfahrungsgemäßen Instabilität von Stiefelternehen.

Ich weiß nun nicht, ob du für den Vater oder für die Mutter fragst. Der Mutter würde ich empfehlen, ein paar Jahre zu warten und sich vor allem zu überlegen, ob sie wirklich meint, ihrem Kind damit einen Gefallen zu tun (welchen?) und dem Vater würde ich empfehlen, sich zurückzulehnen und sich dann anwaltlich vertreten zu lassen, wenn der Antrag zugestellt wird (vielleicht am St. Nimmerleinstag).

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Ich danke dir, für deine detaillierte Antwort.
Ich frage für den Vater des Kindes.

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Keine Ahnung warum das so ein Problem ist.

Der Kindsvater nimmt doch den Namen seiner neuen Frau an.

Also kann doch der neue Mann der Exfrau deren angeheirateten Namen annehmen.

Der Exmann heisst dann ja eh anders.
So tragen dann alle Familienmitglieder (jede Familie für sich) den gleichen Nachnamen.

Dafür braucht man keine Zustimmung, kein Gericht und keinen Stress.

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Deine Beitrag verstehe ich nicht ganz.
Der Kindesvaters hat weiterhin den selben Namen wie das Kind und hat auch nicht vor dies zu ändern. Die Kindedmutter trägt noch den Namen ihres Ex- Mannes, also den des Kindsvaters, möchte aber den Namen des neuen Mannes annehmen

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Ich glaube, hier liegt eine Verwechslung vor. Ich musste bei deinem Beitrag nämlich auch erst an diesen hier denken, ist erst wenige Tage alt:

https://www.urbia.de/forum/12-familienleben/5053277-nur-das-kind-soll-den-nachnamen-behalten

LG
o_d

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Ich finde es immer wieder schrecklich wie Leute versuchen ihre eigene Vergangenheit "auszuradieren" um ein scheinbar klassisches Familienbild zu kreieren....ich bezweilfe, dass irgendein Gericht die Erlaubnis zu dem Doppelnamen gibt, da das Kind unter dem anderen Namen innerhalb der Familie gar nicht leiden muss, immerhin kann die Mutter doch einen Doppelnamen annehmen. Dazu kommt (und das würde ich der Mutter zu bedenken geben) das im Falle einer erneuten Scheidung, dass Kind dann einen Namen trägt von jemanden zu dem es möglicherweise keinerlei Kontakt mehr hat. Wir heiraten selbst bald und für uns war es gar keine Frage, dass ich den Doppelnamen annehme....erstens weil mein Kind nunmal das Kind ihres Vaters ist und ich nicht wüsste warum sie ihre "Wurzeln" namenstechnisch verleugnen soll und zweitens weil ich dazustehe mit ihrem Vater verheiratet gewesen zu sein! Warum denn auch nicht? Auch wenn diese Ehe gescheitert ist, dann wurde sie doch trotzdem aus Liebe geschlossen und ein wunderbares Kind ist daraus hervorgegangen.