Sonderbedarf

Hallo,
kurz unsere Situation.

Mein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe, die jetzt 16 Jahre alt ist.
Er zahlt den Mindestunterhalt und bezahlt zusätzlich ihr Handy, viel Kleidung und von ihm kommen Geschenke, wie Kamera oder Computer. Ausserdem fährt sie ein bis dreimal im Jahr mit in den Urlaub. Sie hat ein eigenes Zimmer bei uns und wir haben besprochen, dass sie von uns bei Bedarf ein Auto bekommt, wenn es so weit ist.
Da ich beruflich ziemlich vorwärts gekommen bin, arbeitet mein Mann nur noch Teilzeit, verdient dadurch weniger, zahlt aber natürlich weiter den bisherigen Unterhalt.

Ihre Mutter hat vor Jahren einen sehr reichen Mann geheiratet und noch ein Kind bekommen und daraufhin Teilzeit gearbeitet. (bis dahin hatte sie eine gute Position, ab da eher einfachere Aufgaben)
Mittlerweile ist sie von diesem Mann getrennt, lebt mit den beiden Kindern alleine, fordert keinen Trennungsunterhalt von ihm und bekommt von ihm nur unregelmäßig Unterhalt für das gemeinsame Kind.

Nun ist bei ihr natürlich das Geld knapp und sie fängt an von meinem Mann Sonderbedarf einzufordern.

Sonderbedarf Zahnspange. Die Tochter hat vor 3 Jahren eine Zahnspange bekommen, vor knapp einem Jahr wurde die Behandlung abgeschlossen. Die Krankenkasse hat die Kosten übernommen, aber für zusätzliche Leistungen wie dezentere Bracketts zum Beispiel wurden Extrakosten erhoben, die von Anfang an klar waren und die die Mutter abgesegnet hat, ohne diese mit meinem Mann zu besprechen. Ganz im Gegenteil, sie hat eine monatliche Rate mit dem Arzt vereinbart, die sie über 2,5 Jahre bezahlt hat.
Diese Tatsache, hat sie bei jeglicher Kostendiskussion angeführt ("nein, ich kann die Handykosten nicht übernehmen, weil ich ja die Kosten für die Zahnspange habe").

Nun fordert sie die Hälfte der Behandlungskosten.

Sie fordert die Hälfte der Abifahrtkosten.

Die Hälfte der Abifeierkosten

Kosten für den Führerschein

und und und

Meine Fragen nun:

Kann sie überhaupt bei Kosten, die medizinisch nicht notwendig waren und nicht mit meinem Mann besprochen wurden, dann nach der Behandlung die Kosten zurückfordern? Sie möchte das Geld sofort, hatte aber selber die Möglichkeit diese über Jahre in Raten zu zahlen. Ausserdem hat mein Mann viele Kosten übernommen, weil sie ja die Zahnspange bezahlt hat.

Gelten Abifahrt und Abifeier wirklich als Sonderbedarf? So überraschend ist das ja nicht.

Führerschein?
Die Mutter meines Mann hat dem Kind vor Jahren 1000 Euro geschenkt (als Zuschuss zum Führerschein) und auf deren Girokonto überwiesen. Die Mutter hat dieses Geld nicht angelegt, sondern dort belassen.
Jetzt könnt Ihr euch vorstellen, was passiert, wenn ein Teenager 1000 Euro auf einem eigenen Konto hat und dazu eine EC Karte.

Wie sieht das eigentlich aus, mit Sonderbedarf? Wird der halbiert oder nach Einkommen berechnet (widersrpüchliches dazu habe ich im Netz gefunden).
Wenn ja, werden dann neben Eigenbedarf auch weitere Unterhaltszahlungen für Kinder abgezogen?
Wird dann das Einkommen zum Zeitpunkt der Trennung oder das aktuelle (wegen Teilzeit ja geringere) herangezogen?

Lieben Dank für eure Antworten

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Die Abifahrt stellt für einige Gerichte einen Sonderbedarf dar, wenn der Vater die Stufe 1-5 der Düsseldorfer Tabelle bedient. Andere Richter urteilen anders, weil Klassenfahrten vorhersehbar sind und Sonderbedarf unvorhersehbar sein muss. Der Führerschein ist kein Sonderbedarf, noch hat das Kind Anspruch darauf, dass er von den Elterngezahlt wird.

Welchen Posten der Abifeier meinst du? Die Kleidung? Die ist kein Sonderbedarf.

Der Sonderbedarf muss spätestens ein Jahr, nachdem er angefallen ist, geltend gemacht werden. Bei den Brackets ist er deshalb schon verjährt und muss nicht von euch bezahlt werden, mal ganz unabhängig von der Frage, ob nicht abgesprochene Extra-Kosten übernommen werden müssen. Abgesehen davon waren diese besonderen Brackets nicht medizinisch notwendig, weshalb sie auch nicht als Sonderbedarf gelten.

Die Eltern müssen anteilsmäßig für den Sonderbedarf aufkommen (nicht hälftig), je nachdem, wer wieviel verdient.

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Vielen Dank für deine Antwort.

So, habe ich es auch verstanden.

Bei der Abifeier geht es um die anteiligen Gesamtkosten für die Party (Raummiete, Dekoration, DJ usw.), die Kleidung hat sie auch angeführt.

Eine Frage habe ich noch.

Bei der Berechnung des Unterhaltes wird ja nicht das aktuelle Gehalt herangezogen, sondern das Gehalt in Vollzeit. Weißt du zufällig ob bei der anteiligen Berechnung des Sonderbedarfs dies auch gilt?

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Hier steht, wie es genau berechnet wird:
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/sonderbedarf.html

"Bei der Berechnung des Unterhaltes wird ja nicht das aktuelle Gehalt herangezogen, sondern das Gehalt in Vollzeit. "
Das ist mir jetzt neu; der Unterhaltsschuldner muss zwar ggf einen Nebenjob aufnehmen, aber es wird meines Wissens nach nur sein tatsächliches Einkommen zugrunde gelegt für die Berechnung. Das ist aber nicht mein Fachgebiet......

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Hallo,
ich sage es mal ganz einfach. Da dein Mann nur den Mindestunterhalt zahlt und Unterhalt immer vor Sonderbedarf geht, wird er wohl schlichtweg nicht in der Lage sein, irgendeinen Sonderbedarf zu zahlen. Nicht umsonst zahlt er nur den Mindestunterhalt.

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Na, wenn es so einfach wäre.

Dass er Mindestunterhalt zahlt heisst ja nicht, dass er kurz vorm Selbstbehalt steht.

Und gerade weil er Mindestunterhalt zahlt gehen wohl viele Gerichte davon aus, dass die Mutter sich nichts zusammensparen konnte von dem wenigen Unterhalt und er deswegen was beisteuern muss.

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Naja, sein Selbstbehalt muss ihm verbleiben.

Warum zahlt er dann die Extra-Sachen? Soll er das lassen und dafür den Unterhalt erhöhen oder den zukünftigen Sonderbedarf.

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