Unterhalt für Kinder und neue Beziehung

Guten Morgen, da Patchwork ja noch neu ist und ich mittlerweile auch mit meinem Partner zusammen gezogen bin kommen ja doch ein paar Fragen auf.
Wenn man nach Trennung in einer neuen Beziehung ist und beide Kinder aus der 1.Ehe haben wie verhält es eigentlich mit Unterhalt
Ich bekomme eh nur Unterhaltsvorschuss vom Ex und mein Freund zahlt gut 600e Unterhalt für seine 2. Ist damit am Existenzminimum.Es ist auch absolut ok und er will auch alles was seinen Kindern zusteht zahlen. Soll er auch!

Nun ist er im Handwerk und somit ist es wohl vorprogrammiert, dass es eine Schlecht Wetter Kündigung gibt.
Da ich genug Abgaben habe durch meine 1.Ehe und allein für alles mit meinem Gehalt aufkomme, stellt sich mir die Frage, ob Unterhalt wie zb bei Alg 2 mit einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gerechnet wird und im Falle einer Arbeitslosigkeit mein Einkommen bei seinen Unterhaltsverpflichtungen angerechnet wird. (Gemeinsame Kinder wird es nie geben und Heirat auch in wieder ferne ;) )
Bevor einer schimpft oder was missversteht, sind seine Kinder da verpflege ich die 2 mit als auch das ich ihnen Kleidung oä kaufe. Da mach ich keine Unterschiede! Sind unsere 4 und da wird kein Unterschied gemacht!
Trotzdem kam die Frage auf was in diesem Falle
ist.
Vielleicht weiss ja jemand da genaueres!
Danke ?

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Hallo, man muss Kindesunterhalt und Alg 2 trennen. Wenn er dauerhaft weniger Einkommen hat, kann er den Unterhalt verringern. Wenn das nur vorübergehend ist, muss er weiterzahlen. Gibt es einen Unterhaltstitel?

Ihr seid bei Alg2 eine Bedarfsgemeinschaft und du musst für ihn aufkommen, ja. Aber er ist doch kein Fall für Alg2 bei Kurzarbeit oder Sxhlechtwetter? Ich dachte, das wäre Alg1, bin da aber nicht sicher.

Dein Freund sollte sich dringend einen Nebenjob suchen, das ist dür einen Handwerker doch normal kein Problem.

Lg

2

Alg 2 weiss ich ist gleich Bedarfsgemeinschaft.

Geht nur um Alg 1 ob ich bei der Berechnung für den Unterhalt seiner Kinder mit angerechnet werde. Und ob generell bei Unterhaltsberechnungen für Kinder aus 1.Ehe bei normal berufstätigen der Lebenspartner mit angerechnet wird.

Da er in Vollzeit arbeitet und schlechtwetterKündigung nur eine zeitlich befristete Kündigung mit anschließender Wiedereinstellung in seinem Betrieb ist ist er im Prinzip nicht richtig arbeitslos.

Mir geht es gerade nur generell um die Frage ob man unverheiratet aber zusammen lebend in Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern des Partners mit einberechnet wird.

Hoffe ich habe es nun besser formuliert?

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Hallo,

zuerst mal, solange er den Mindestunterhalt zahlt - ein ganz klares nein!
Sollte er ein Mangelfall werden oder sein, kann sein Selbstbehalt verringert werden (im Regelfall um 10%), wenn ihr zusammen lebt, solange ihr nicht heiratet passiert nichts weiter. Wie weit der Selbstbehalt tatsächlich herabgesetzt wird/werden kann ist von deinem Einkommen abhängig.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen, alles Gute.#winke

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Danke für eure Antworten!
Über solche Sachen hab ich mir ja noch nie n Kopf gemacht und daher null Ahnung.