Frage zu Unterhalt und neuer Nachname

Hallo ihr Lieben,

Ich wollte einmal eine Frage von einer Freundin von mir stellen, da sie sehr verzweifelt ist und ich selber keine Antwort weiß.

Die Situation ist folgende.
Meine Freundin hat vor 7 Jahren ein Kind mit ihren damaligen Freund bekommen. Das Kind hat ihren Nachnamen und sie hat auch das alleinige Sorgerecht für ihn. Diese Beziehung ging sehr schnell nach der Geburt in die Brüche und sie hat lange um Unterhalt für das Kind gekämpft und er hat dann auch regelmäßig gezahlt. Mittlerweile bekommt sie Unterhaltsvorschuss,da ihr damaliger Partner arbeitslos wurde,aber da er jetzt seit geraumer Zeit wieder arbeitet,wird gerade der Unterhalt neu berechnet. Sie hat für ihren Sohn nämlich eine Beistandschaft beim Jugendamt. Die kümmern sich gut darum.
Seit 6 Jahren ist sie nun in einer neuen Beziehung und beide haben mittlerweile 2 gemeinsame Kinder bekommen und möchten jetzt sehr gerne heiraten und alle Familienmitglieder sollen seinen Namen bekommen. Wie sieht es mit dem nicht leiblichen Kind aus? Darf es ohne Zustimmung des leiblichen Vaters seinen Nachnamen annehmen? Er würde dem wohl nämlich niemals zustimmen.
Und dann wollte sie noch wissen, ob der leibliche Vater trotz Hochzeit mit dem neuen Partner und eventuell neuen Nachnamen des Kindes Unterhalt zahlen muss? Er möchte das Kind noch nicht adoptieren. ...vielleicht später und dann fällt der Unterhalt natürlich weg,aber solange er es nicht adoptiert hat,muss doch der leibliche Vater weiterhin Unterhalt zahlen oder? Und vorausgesetzt der leibliche Vater verliert wieder seine Arbeit, bekommt sie dann auch wieder Unterhaltsvorschuss oder zahlt das Jugendamt das dann nicht mehr,weil sie neu verheiratet ist?

Ich hoffe ich habe es nicht zu kompliziert beschrieben und ihr versteht was ich meine.

Und natürlich hoffe ich,das ihr antworten für mich habt,die.ich meiner Freundin berichten kann.

Vielen dank fürs lesen und eventuell antworten.

Lieben Gruß
Katja

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Hallo

solange das Kind nicht adoptiert ist ,ist der Vater weiterhin unterhaltspflichtig,allerdings bedarf es auch bei einer Adoption seiner Zustimmung.

Unterhaltsvorschuß fällt mit Heirat weg.

Zu der Namensfrage kann ich dir leider keine verbindliche Auskunft geben

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Hallo,

den Unterhaltsvorschuss gibt es nur für Ledige. Der fällt dann bei Heirat weg.
Der leibliche Vater muss dann weiterhin Unterhalt zahlen, er ist ja immer noch der leibliche Vater. Wenn nötig muss sie ihn per Gericht durchsetzen.

Ich glaube, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, muss der Vater den Namen nicht zustimmen. Ich weiß es aber nicht genau.

Am besten ist, deine Freundin geht zum Jugendamt und spricht dort mal vor. Oder anwaltlich beraten lassen.

LG

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Er muss natürlich für sein Kind bezahlen, aber müsste auch zustimmen wegen dem Nachnamen.....Unterhaltsvorschuss fällt weg wenn sie heiratet

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Das habe ich im Netz gefunden und beides trifft auf deine Freundin zu:

"zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit du die Zustimmung des KV´s nicht benötigst.
- das alleinige Sorgerecht muss bei dir sein.
- das Kind darf nicht den Familiennamen seines Vaters tragen."

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Das kann ich mir fast nicht vorstellen, am besten sie fragt entweder einen Anwalt oder JA mal, ich kann mir das nicht vorstellen das ein Vater so gar keine Rechte hat nur die Pflicht eben

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Ich danke euch für die Antworten

Sie hat sich jetzt ein Herz gefasst und doch beim Jugendamt angerufen. Sie braucht keine Zustimmung vom leiblichen Vater zwecks Nachnamen, da sie alleiniges Sorgerecht hat und auch Unterhalt steht ihr für das Kind nach der Hochzeit weiterhin zu.

Ich danke euch.

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Hallo,

welchen Namen trägt das Kind denn bisher?

Trägt es den Namen der Mutter und hat sie alleiniges Sorgerecht, braucht sie die Zustimmung des Kindsvaters zu einer Einbenennung nicht.

Eine Zustimmung wird erst notwendig, wenn an eine Adoption gedacht wird.

GLG

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>>> welchen Namen trägt das Kind denn bisher? Trägt es den Namen der Mutter und hat sie alleiniges Sorgerecht (...) <<<

Steht doch alles im ersten Beitrag der TE #kratz

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Ratsam wäre, dass Deine Bekannte ihre Heirats- und Einbenennungspläne nicht im Vorfeld an die große Glocke hängt. Wenn der Kindsvater davon Wind bekommt, kann er nämlich Ruck Zuck geteiltes Sorgerecht beantragen und ihr die Pläne so vereiteln. Also aufpassen und hoffen, dass sich das Kind beim Besuch nicht verplappert!

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Seit 6 Jahren ist sie nun in einer neuen Beziehung und beide haben mittlerweile 2 gemeinsame Kinder bekommen...

Das ist trotzdem keine Garantie dafür, dass sie nun für die nächsten 30 Jahre zusammenbleiben. Ich habe einige Bekannte, die den Namen des "Zwischenstiefvaters" tragen. Konstellation wie bei deiner Freundin, später dann Trennung und wieder neuer Stiefvater. Geheiratet wurde nicht mehr bzw. wollte das Kind dann nicht nochmal einen neuen Namen.

Im Ergebnis trägt das Kind dann den Namen eines Mannes, der mal für 6 - 10 Jahre in der Familie war. Klar, das sind auch entscheidende Jahre. Aber dieser Mann ist dann oft weg und man sieht sich nie wieder. Hier würde vielleicht noch Kontakt bestehen wegen der kleineren Geschwister, aber der eigene Vater ist es trotzdem nicht.

Also warum in Gottes Namen nimmt nicht der neue Mann den Namen der Frau an? Das wäre in den heutigen Patchworkzeiten doch die einzig logische Sache? Gerade wenn man schon erlebt hat, dass es auch schief gehen kann... Aber ich weiß, die Ehre des Mannes *gähn*.

VG

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Hallo Katja,

mit der Hochzeit fällt nur der Unterhaltsvorschuss weg, aber natürlich entbindet das den Kindsvater nicht von der Unterhaltspflicht, es sei denn, das Kind würde vom neuen Mann adoptiert werden.

Da das Kind ihren Namen trägt und sie alleiniges Sorgerecht hat, kann sie ihr Kind einbenennen lassen. War bei uns auch so.

Ansonsten können die netten Mitarbeiter auf dem Standesamt Euch genau sagen, wie das vonstatten geht.

Liebe Grüße

Melanie