Verändert sich der Unterhalt, wenn Kind länger als geplant bei einem Elternteil ist?

Mein Mann zahlt für seine zwei Kinder Unterhalt an die Ex-Partnerin. Wenn jetzt aber zumindest ein Kind statt nur am Wochenende oder eine Woche der Ferien fast drei Wochen am Stück bei uns verbringt, wie sieht es da mit dem Unterhalt aus? An sich verschieben sich ja da die Verhältnisse und wir zahlen drauf, oder?

Die Große möchte zu uns ziehen und verbringt so viel Zeit, wie es geht bei uns. Das geht natürlich auch ins Geld, bzw . tut da der Batzen Unterhalt noch mehr weh.

MIt lieben Grüßen, Lowgravity

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Hallo, meines wissens nach ändert sich das nur wenn sie dann wirklich zu euch zieht. Die Mutter hat die Kosten für die Wohnung ja dennoch zu tragen und für einen Monat muss auch keine Kleidung und was auch immer gekauft werden. Die Kosten für ein paar Lebensmittel wird man wohl eine Weile überbrücken können, ansonsten ist es Kulanz der Mutter. Ich habe meinem Ex z.B. immer ein wenig Geld zurück gegeben wenn unser Sohn länger bei ihm war, das muss man aber nicht.
Die Mutter sollte ausreichend Zeit haben sich darauf einzustellen dass das Kind wechselt und sie keinen Unterhalt und Kindergeld mehr erhält, bzw. nur noch sehr wenig, im schlimmsten Fall muss man ja vielleicht sogar umziehen.

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Nein, wenn die Kinder mal drei Wochen am Stück bei ihrem Vater sind ändert sich der Unterhalt nicht. Gründe dafür wurden ja schon genannt.

Anders sieht es aus, wenn ein Wechselmodell gelebt wird, die Kinder wirklich 50% beim Vater sind.

Ich möchte dir aber einen guten Rat geben. So wie du schreibst, habe ich den Eindruck, dass du die Kinder zu deiner Sache machst. Im Grunde muss der Vater das regeln, es sind seine Kinder, sein Geld, sein Umgang.

Und wenn du schreibst, dass seine Tochter bei euch leben möchte und daher immer mehr bei euch ist, was sagt denn ihre Mutter dazu?

Als letzter Punkt fällt mir der Satz ins Auge "…tut da der Batzen Unterhalt noch mehr weh"

Ich finde es ganz schön heftig, wenn einem der Unterhalt für seine Kinder weh tut und einen "Batzen" kann man den üblicherweise gezahlten Unterhalt ja nicht gerade bezeichnen.
Sollte ein Kind bei euch leben, wird es sicher nicht günstiger. Wenn euch jetzt schon die Euro, die drei Wochen Aufenthalt des Kindes bedeuten weh tun, dann weiss ich nicht wie ihr das Kind komplett versorgen wollt.

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Ich finde deine Frage sehr berechtigt.

Es stimmt nicht ganz das der Unterhalt nur bei einem Wechselmodell neu berechnet wird. Es ist auch möglich die Tagessätze zu berechnen und nach Aufenthalt zu bezahlen. Das wurde uns bei einem Beratungsgespräch einmal erklärt. Dieser Aufwand lohnt sich aber nur, wenn das Kind wirklich regelmäßig länger bei euch ist, aber nicht sooo regelmäßig wie das Wechselmodell. Dies ist insofern berechtigt, weil ihr auch ein Zimmer usw. stellen müsst, nicht nur die Mutter.

Ihr müsst, besser dein Partner muss sich aber im klaren sein, das es dann Streß geben kann. Dieses Berechnungsmodell macht mehr Arbeit als es euch Geld spart.

Für mich hört es sich auch so an, als seist du die treibende Kraft dahinter und gönnst der Kindsmutter den Unterhalt nicht. Das kann ich sehr gut nachvollziehen. So eine kurze Phase hat bestimmt fast jede neue Lebensgefährtin eines Kindsvaters. #schein
Vorallem wenn das Kind dann auch noch gemeinsame Lebenszeit "wegnimmt". Doch tu dir den Gefallen, lass es sacken. Misch dich nicht ein. Das sollen die Eltern untereinander regeln. Du kannst das Wechselmodell anregen, als Testlauf ob das Kind dauerhaft bei euch glücklich wird (und du mit dem Kind). Dann ist eine Neuberechnung des Unterhaltes angesagt und mit weniger Sprengstoff beladen. Später kann das Kind dann ganz zu euch, wenn alle einverstanden sind. Doch rechne nicht mit Unterhalt von der Seite der Mutter. Alleinerziehende haben es schwer gutes Geld zu verdienen, im Gegensatz zu den Männern unserer Gesellschaft...

Zum Kommentar "batzen Geld". Klar kann das ein großer Batzen sein. Verstehe dich da schon. Mein Mann zahlt auch einen sehr hohen Satz. Doch lieber so, als den Mindestsatz, für das Kind, die Familie und auch für mich. (Denn wenn wir ehrlich sind, dann ist das Gehalt auch nicht schlecht :-p, besser als Mindestlohn )

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Dazu hätte ich jetzt aber gerne ein paar Infos.

Meines Wissens gilt das nur für die Väter, die finanziell Zuschüsse benötigen, AlG II erhalten etc. Die können vom Jobcenter Tagessätze für die tage, an denen die Kinder bei Ihnen sind bekommen.

Diese werden aber nicht den Müttern abgezogen.

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Das hat uns ein Familienanwalt einmal vorgerechnet, einfach weil es uns auch interessiert hatte. Unterlagen habe ich leider keine mehr, die ich dir zukommen lassen könnte. Es ist recht kompliziet, weil die Gehälter, Lebenshaltungskosten usw. von beiden Elternteilen gegengerechnet werden. Das heißt, wenn zb. die KM einen Tagessatz von 15 Euro bekommt, heißt es noch lange nicht das die 15 Euro der KV an den außerordentlichen Besuchstagen einfach einbehalten darf. Den meistens verdient die KM weniger. Bei uns wären es pro außerordentlichen Tag (die geregelten Tage müssen abgezogen werden) gerade einmal 6 Euro gewesen. (Mein Mann zahlt aber einen höheren Satz, bei Mindestsatz dürfte der Betrag noch weiter unten liegen)
Bei uns geht es nämlich auch nicht so genau mit den Besuchszeiten und es wurde anfänglich auch sehr viel Geld nebenbei gefordert, worum es auch primär in der Beratung ging.

Damals ging es der KM aber auch einfach nicht gut. Wir haben darauf verzichtet, weil Streit um ein paar Euro dem Kind schaden und in meinen Augen auch irgendwo seinen Wert in Frage stellt. Zusätzlichen Geldforderungen (die wirklich unsinnig waren) wurde mit Begründung ein Riegel vorgeschoben (vom KV, als Lebensgefährtin sollte man sich raushalten). Ist das Kind bei uns, wird trotzdem alles bezahlt, was selbstverständlich sein sollte (Kleidung, Friseur, neue Stifte usw.).

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Sag mal, redest du von den Sommerferien? Also ist da geplant, dass das Kind statt 1 Woche 3 Wochen bei euch bleibt? Oder wann genau?