Unterhalt nach neuen Hochzeiten?

Guten Abend!

Ich sitze hier gerade mit meiner Freundin und wir spinnen Geschichten zusammen.

Haben im Internet kein Ergebnis gefunden.

Falls jemand nachehelichen Unterhalt bekommt und dann neu heiratet, fällt der dann weg?

Falls jemand heiratet, der sowieso schon bis auf das Minimum von 800€ eingestuft ist um den Kindesunterhalt zu zahlen, könnte das nach einer Heirat NOCH weniger werden?

Fall 1: Die neue Frau hat zwar ein niedriges Gehalt, bekommt aber nachehelichen Unterhalt vom Ex-mann. Ist sie dann bei einer neuen Heirat durch dieses Geld (was ja für sie ist) in irgendeiner Weise für den neuen Mann unterhaltspflichtig, damit er noch mehr Kindesunterhalt bezahlen kann?

Fall 2: Die neue Frau hat selbst ein niedriges Gehalt und zusätzlich zwei Kinder.

Könnt Ihr dazu was sagen?

Danke und liebe Grüße
Cinna

1

Huhu,

Also Nacheheliche Unterhalt fällt nach Neuhochzeit weg, wenn nicht sogar vorher. Meine Anwältin meinte bei meiner Scheidung, dass ich keinen bekommen würde da ich mit meinem neuen Partner zusammen bin und wohne (wußte auch mal die Monatsfrist ab wann das Probleme machen würde).

Und wegen dem Unterhalt ist es eigentlich sodass die Frau mit dazu gezählt wird mit Gehalt bzw sich dadurch ja die Kosten für Miete etc sinken, der Selbstbehalt müsste dann sinken, aber keine Ahnung wie weit nach unten.

Lg

2

Hallo,

aber auch, wenn der nacheheliche Unterhalt zugesprochen wurde, weil die Frau wegen der gemeinsamen Kinder nicht voll arbeiten gehen kann?
Dann kann doch dafür eigentlich nicht der neue Mann aufkommen, oder?

LG Cinna

3

Also Unterhaltsvorschuss fällt ja auch weg, wenn man heiratet und wenn man da keinen Vater zu den Kindern hat, dann hat man Pech und dann muss der neue Mann auch für die Unterhaltskosten aufkommen.

Ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen, dass ein Ex-Mann weiterzahlen soll für eine Frau die neu verheiratet ist. Kenn auch so einen Fall nicht, wo das so ist.

Lg

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Wenn eine Frau heiraten bzw wieder heiraten, muss der Ehegatte für sein Ehefrau und die im Haushalt lebenden Kinder finanzelle versorgen. Egal ob es seine leiblichen Kinder oder Stiefkinder sind. Der leibliche Vater muss somit kein Unterhalt mehr bezahlen. Nicht für die Kinder und auch nicht für die Kindesmutter, wenns Sie mal verheiratet waren.

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Was das denn für ein Blödsinn!? #bla

Natürlich muss der leibliche Vater weiterhin Unterhalt für seine Kinder zahlen... Der "Stiefvater" hat keine Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber! Wohl aber seiner Ehefrau - somit ist der Exmann nicht mehr verpflichtet, nachehelichen Unterhalt zu zahlen.

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ok hab mal gegoogelt. da haste recht. der vater bleibt weiter hin unterhaltpflichtig gegen über seinen kindern. aber die kindesmutter bekommt mit einer heirat kein unterhaltsvorschuss mehr vom jugendamt. und wenn der vater kein unterhalt zahlen kann? muss der ehemann ja doch für die stiefkinder auf kommen.

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