Urlaub mit Kind

Guten Morgen zusammen :)

ich habe eine Frage zu dem Thema Urlaub mit Kind, welche sich in den nächsten Jahren vll. häufiger stellen wird.

Wenn mein Mann mit seinem Kind in den Urlaub fahren will, (außerhalb Deutschland z.B.) er hat kein Sorgerecht, dann braucht er ja eine Vollmacht usw.

das ist schon bekannt.

Aber inwieweit muss er denn Auskunft geben, was er im Urlaub macht, wo genau er ist, oder an welchem Flughafen er um wie viel Uhr dann auf seinen Flug wartet.

Reicht es aus, wenn er den Anreis- , sowie Abreisetag nennt, die Flughafen benennt an denen er dann abfliegt, bzw. ankommt? Dass das Land und die Stadt bekannt ist?

Oder muss er genaue Adressen usw. angeben? Das man auf den Meter genau erfährt, wo er sich aufhält.
Darf man das verlangen?

Dass man in der Hinsicht, soweit in die Privatsphäre eingreift?

MfG

1

Hallo

vielleicht sollte er sich erst einmal das Sorgerecht beantragen!

Das andere liegt wohl an der Mutter!

Den Ort sollte sie schon wissen, die Zeiten auch....was ihr dort macht, wenns nicht gefährlich ist, könnte ihr eigentlich egal sein!

Adresse vom Hotel oder ähnliches wäre vielleicht auch vorteilhaft!

LG

2

Na ja, was vorteilhaft wäre oder was gesagt werden "muss" , sind ja verschiedene Sachen...

Mein Mann meint eben, dass es nicht unbedingt viel ändert, wenn man nun weiß, dass man an einem Montag fährt oder fliegt oder ob man sagt um 7 Uhr morgens...

Und dass der Ort in dem er ist eben ausreichend ist. Er muss ja auch, wenn er Urlaub in Deutschland macht oder am Besuchswochenende nicht Auskunft darüber geben, wo er sich aufhält!

Daher ja die Frage, was muss tatsächlich mitgeteilt werden, denn es besteht ja Umgangsrecht und man muss da ja sonst auch nicht jede Straße angeben, auf der man gefahren ist...
Ob das nicht zu stark in die Privatsphäre greift?

4

Im Grunde ist es völliug egal, was angesagt werden muss! Wenn die Mutter sagt, sie will das und das wissen, dann hat sie den längeren Hebel, sie hat schliesslich das Sorgerecht!!! Und wenn sie will, dann kommt das Kind nicht mit -fertig!

weitere Kommentare laden
3

Hallo,

Das hier war im Väterforum mal gepostet worden. Beschrieben ist zwar die Situation für Großeltern, aber ich denke, es trifft auch auf den nicht sorgeberechtigten Vater zu.

http://www.kidsaway.de/reiseplanung/reisedokumente/kostenlos-zum-download-reisevollmacht-fuers-baby-kleinkind-oder-kind-ohne-gehts-nicht-wenn-oma-und-opa-allein-mit-eurem-kind-verreisen/

Ich wusste, wo in etwa sich Papa mit unserem Kind aufhalten würde und bis wann die Rückkehr geplant war.

Papa hat kein Sorgerecht, weil er es nicht wollte.

Ich denke, wenn man jemandem genug vertraut hat, um mit ihm ein Kind zu zeugen, sollte man demjenigen im Normalfall auch genug vertrauen, um ihn ohne minutiöse Planung und Aufschlüsselung mit eben diesem Kind in den Urlaub fahren zu lassen.

LG, leviana

7

Was ist denn das für ein Eingriff in die Privatsphäre, der Mutter des mitreisenden Kindes Flugdaten sowie Urlaubsadresse mitzuteilen? Was "vergibt" man sich damit?

Das ist für mich selbstverständlich.

Ebenso wie eine "wir sind gut angekommen" - Meldung.

Wozu die Geheimniskrämerei? Land und Stadt ja, Adresse nein. Flugtag ja, uhrzeit nein. Ich kapiers nicht.

Lichtchen

9

Warum?

Weil 1. was ändert es denn, wenn die Mutter die genaue Adresse hat?
2. diese Frau jede Möglichkeit nutzt zu stalken und irgendwas zu suchen um rumzumaulen! Dann liest diese Frau eine neg. Bewertung und direkt wird zum Jugendamt gerannt, dass man das Kind nachher "nur" in ein 4 Sterne Hotel unterbringt usw.

Ist alles schon passiert.
und Uhrzeit... diese Frau terrorisiert dann noch minuten vor Abflug per Handy usw.
das sind Gründe, die dagegen sprechen.
Und ich finde nicht, dass die Mutter "nicht" weiß, wo ihr Kind ist, nur weil sie nicht die genaue Straße und Zimmernummer hat!
Bei einem Wochenende muss man dieser Frau auch keine Nachricht hinterlassen, wenn man das traute Heim verlässt!
Soviel Freiheit sollte man schon haben und nicht dem Kontrollwahn einer Person unterliegen.

13

Wenn sie was am Hotel finden wird, dann selbst mit dem Hotelnamen und Ort und immerhin ist ein Urlaub was anderes als wenn man von Zuhause aus einen Tagesausflug irgendwohin macht.

Stell dir mal vor dein Ex-Partner würde mit einem gemeinsamen Kind irgendwohin verschwinden und sich 2 Wochen nicht melden. Würdest du als Mutter nicht wissen wollen wie es sein Kind geht? Mal davon abgesehen dass er in der Pflicht wäre, dem Kind jeder Zeit die Möglichkeit zu geben dich kontaktieren zu können (und wir wissen doch alle, dass die meistens Umgangseltern dies gerne verhindern und nicht sagen "Ruf doch mal die Mama an")

weitere Kommentare laden
8

Ein Auslandsaufenthalt ist doch mit einem Aufenthalt im Heimatland nicht vergleichbar.

Wo ist denn da der Eingriff in die Privatsphäre?

So lange es ein gemeinsames Kind gibt wird man IMMER Informationen preis geben müssen. Es sei denn man verreist ohne Kind.
So lange der Vater nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, muss er der Mutter den Aufenthaltsort des Kindes konkret benennen, zumindest muss ein Kontakt zu Kindsvater gewährleistet sein.

10

Ja, was heißt konkret?

Und wieso ist das nicht mit einem Deutschlandurlaub vergleichbar!
Kontakt zum Vater hat die Mutter dann über die Handynummer!

Mehr hat der Vater ja auch nicht!

Und die Frau hat alle Daten erhalten, bis auf genaue Uhrzeit und Adresse des Hotels!
Und das reicht nicht?

Gibt es einen Paragraphen, ein Gesetz wo das alles nachzulesen ist, was ihr sagt?
Ich möchte nämlich hier keine Wertungen, wie ihr das findet, sondern wissen ob jemand klare Fakten kennt.

17

Dann ist deine Frage bei einem Juristen besser aufgehoben. :-)

aber vielleicht hilft dir der Link weiter
http://www.allein-erziehend.net/Info/Aufenthaltsbestimmungsrecht.htm

Alles Gute und einen schönen Urlaub

Karna

12

1684 BGB - Umgang des Kindes mit den Eltern (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

gilt dann jawohl für den Urlaub auch

Übrigens finde ich schon das alleine auf der Vollmacht stehen sollte bzw. drin von wann bis wann sich das Kind wo aufhält.

14

steht es doch und komischerweise war das für den Notar so alles ausreichend und er hat seinen Stempel drunter gesetzt.
Und wenn der Notar meint, dass Datum , Land und Ort reicht, dann ist das also falsch?

Und inwieweit wird denn das Verhältnis zum Kind eingeschränkt, nur weil die Mutter die Straße und Hausnummer des Hotels nicht kennt?

Ich wüsste nicht, dass die Kindsmutter dem Vater das mitteilen würde.
Sie informierte ihn ja nicht einmal darüber, als die kleine mit einer kritischen Diagnose akut zum Arzt musste!
Anrufe wurden ignoriert und SMS ebenso.

Aber jetzt kommt sicher: Er hat ja kein Sorgerecht...ja..weil die Mutter es mit allen Mitteln verhindert, dass er es bekommt. Denn das würde ja heißen, dass Sie ihre Macht abgibt...

Also wer stört denn da nun wirklich das Verhältnis zwischen Kind und Elternteil?

15

Wenn er meint dass es reicht, dann wird es wohl schon reichen.

Aber komisch finde ich es schon, du musst ja auch so beim gemeinsamen Sorgerecht eine Telefonnummer und deine Adresse angeben (also als Umgangsvater) und dann im Urlaub nicht? Es geht ja darum dass die Mutter anrufen im Hotel und das Kind fragen könnte wie es ihm im Urlaub gefällt etc. Das ist aber ja etwas was ihr verhindert möchtet.

Wie schon gesagt im Inet kriegst du mit Hilfe von Hotelname, Ort und Urlaubsland das Hotel schnell raus.

Du sagst es schon er hat kein Sorgerecht, somit hat sie sämtliche Gewalt über die Entscheidungen und muss ihm im Prinzip um nichts fragen.

Wenn er aber normalen Umgang mit dem Kind hat und dann stört sie nicht das Verhältnis, er sieht das Kind ja und das ist weit mehr als manche haben, die kein Sorgerecht haben.

weitere Kommentare laden
19

Sorry, du stellst hier eine Frage, warst aber schon beim Anwalt ect....dann weisst du doch schon alles!!

Egal was hier geschrieben wird, ist deiner Meinung nicht "richtig"!...naja, ist hier halt ein Forum für jedermann!

Bist du eigentlich selbst schon Mutter?

Gruss

22

Ist es ja auch nicht.
Ich fragte nach FAKTEN und nicht nach irgendeiner MEINUNG!

Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied!

Und ob ich Mutter bin oder nicht, hat nichts mit dem zu tun, was mein Mann mit seiner Expartnerin macht.

Hättest du alles gelesen, hab ich geschrieben, dass ich es anders machen würde und mich das Thema einfach nur aufregt.
Ich habe mich entschuldigt, dass ich hier manch einen angifte und nur dagegen rede.. weil ich wahrscheinlich versuche irgendein Argument zu haben, dass die Entscheidung meines Mannes richtig ist.

26

Ich kann Dich gut verstehen.

Wir haben JEDES JAHR Theater rund um UNSEREN Urlaub mit der Ex meines Mannes. Seit 7 Jahren der gleiche Mist und ich bin es leid!

Mittlerweile klappt zumindest die Absprache, wann meine Stieftochter (13) uns in den Ferien besucht...

Die letzten Jahre hatten wir alles dabei... Wollten wir ins Ausland, hat sie sich gesperrt. Sind wir ohne Stieftochter ins Ausland geflogen, war es auch falsch.

Dann waren wir mit ihr im Ausland, sie ist das erste Mal geflogen, wurde ihr eingeredet, dass Fliegen ja so gefährlich ist und sie Angst haben muss.
Sind wir mal nur zu Hause geblieben, war es noch falscher, denn es ist ja UNSERE Pflicht dem Kind was zu bieten. (Sie fährt nicht mit dem Kind in den Urlaub und bevor ein Aufschrei durch die arme Alleinerziehenden-Welt geht -> ja, sie könnte es sich leisten)

Letztens kam erst die Frage, ob wir denn schon wissen, wo wir in den Sommerferien Urlaub machen... Öhm, schon allein die Annahme, wir müssten irgendwohin verreisen, finde ich sehr anmaßend. Mein Mann hat ihr mitgeteilt, dass wir es noch nicht wissen.
Natürlich wissen wir es. Wir werden zu Hause bleiben, da wir renovieren und neu möblieren. Dabei bekommt meine Stieftochter ebenfalls ein neues Zimmer für 2000 Euro inkl. begehbarem Kleiderschrank, den sie sich von Herzen gewünscht hat.

Wir sagen es ihr nicht, weil es sie einen Sch**** angeht und wir keinen Bock auf ihr Theater haben.

Ist nicht so, dass wir es nicht versucht hätten, wir haben immer versucht zu reden, sind viele Kompromisse und Zugeständnisse eingegangen.

Wir wollen das Beste für die Maus, kümmern uns, zahlen Unterhalt, Schulgeld (Privatschule), Taschengeld, Handy, Sparbeitrag... Sie möchte jetzt Reiten lernen, auch das werden wir finanzieren... Es ist also nicht so, dass wir dem Kind nichts gönnen!!!

Es wäre aber egal, was und wohin, es ist eh wie jedes Jahr falsch.

Leider gibt es "Mütter", die ihre eigenen perfiden Befindlichkeiten über das Wohl ihrer Kinder stellen.

Nun dürft ihr gern mit Steinen werfen!

27

Hallo,

es reicht ein 3 Zeiler das die Mutter dme Vater erlaubt mit dem Kind zu reisen und der Vater Unterschrift bevollmächtigt ist.

Mehr muss nicht drin stehen. Auch nicht Reiseziel, Datum und Co....

Die Mutter braucht keine Details, der Vater andersherum auch nicht wenn die Mutter fliegt.

lg