Unterhalt für Kind im Internat

Hallo zusammen!

Ich hab da mal ne Frage: Mein Freund hat einen Sohn der seit September 12 im Internat für Behinderte lebt. (Wieso, weshalb, warum ist ne andere Geschichte! Nur kurz: Er ist nicht schwerbehindert, er braucht "nur" eine aufwendigere Betreuung. Er leidet an ADHS, Mundmotorischen Störungen und an Muckoviszidose). Das Kind ist von Montag bis Freitag im Internat, übers Wochenende und an den Ferien daheim.

Jetzt zu meiner Frage: Bis September erhielt die Mutter den Unterhalt, danach kam vom Sozialamt und Jugendamt ein Fragebogen zwecks Unterhalt an die Mutter und an das Internat.

Das Jugendamt sagte, dass der Anteil des Kindergeldes für die Mutter für die Betreuungstage die er da ist ausreicht. -> Also keinen Unterhalt an die Mutter; sie erhält das Kindergeld komplett!

Das Sozialamt hat nach Überprüfung des Einkommens, kein Geld für die Unterbringung ins Internat gefordert.

Er bezahlt seither keinen Unterhalt mehr an die Mutter, kauft aber Kleidung, Schuhe und bezahlt z.B. Friseurbesuche.

Das Kind ist fast alle 14 Tage am WE bei uns allerdings übernachtet er nicht gerne bei uns.
Er sagt uns immer das er Abends gerne in seinem Zimmer schlafen möchte, weil er ja unter der Woche nicht da ist. Das verstehe ich und finde es auch schön, dass er uns das sagt. Er geht dann Abends zur Mutter und kommt am nächsten Tag wieder bzw. wird abgeholt.

So jetzt kommt´s, da er nicht bei uns übernachtet will die Mutter jetzt wieder den vollen Unterhalt vom Vater. Da sie das Kind im Schnitt sage ich mal 10 Tage betreut, finde ich steht ihr der volle Unterhalt nicht zu. Wenn dann dem Internat, die betreuen das Kind ja an mehr Tagen.

Kennt ihr solche Fälle? Habt ihr so was schon selber erlebt ?
Wenn die Mutter den Anspruch hätte, wisst ihr wie lange sie den zurückfordern kann ?

Dann wollen wir demnächst zusammenziehen. Wird mein Einkommen auch für den Unterhalt eingerechnet? Wir sind nicht verheiratet.
Jetzt hab ich was gelesen wo drinsteht das Eheähnliche Lebensgemeinschaften Ehen gleichgestellt werden.

Also ehrlich gesagt, sehe ich nicht ein mein Einkommen bzw. Guthaben dem Jugendamt/Sozialamt für ein Kind welches nicht von mir ist und mit dessen Vater ich nicht verheiratet bin darzulegen.

Viele Grüße

Sandra581

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Huhu,

wend dich mal an Rehakids.de die haben Ahnung mit "behinderten" Kindern und Internat und so manche Rechtslage

Lg

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Meine Tochter ist die Woche über auch im Internat. Der KV zahlt den vom Jugendamt berechneten Unterhalt auf mein Konto. An den Internatskosten beteiligt er sich nicht, das hatte er abgelehnt. Man hätte es zwar einklagen können, aber der Aufwand ist zu groß. Heißt also, dass ich die kompletten Internatskosten selber tragen muss und dabei natürlich Kindergeld und Unterhalt mit "draufgehen".
Wirklich zahlen für das Kind musst Du eigentlich nicht, allerdings ändert sich je nach Lebenslage die Berechnungsgrundlage für Deinen Mann/Partner. beim Kindesunterhalt. Wer allein lebt hat wohl einen anderen Selbstbehaltsatz als ein zusammen lebender, weil ja praktisch alle laufenden Kosten nur hälftig da sind. Davon geht zumindest Vater Staat aus.
Ach so, rein rechnerisch hätte der KV sogar den vollen Internatsbetrag zahlen müssen, weil er leistungsfähiger ist als ich. Da zählte nun wieder mein zweites Kind entscheidend mit, deren Selbstbehalt wurde von meinem Einkommen abgezogen.
Wie viel Zeit man das Kind auch betreut, für alle Kosten, auch die der Fremdbetreuung, muss man ja trotzdem aufkommen. Weißt Du was ich meine?die Mutter hat doch durch die Internatsunterbringung nicht weniger finanziellen Aufwand. Eher im Gegenteil.
Aber was ich schön finde, dass ihr Euch an den laufenden Kosten für den Jungen beteiligt. Also Sachen usw. kauft. Ich muss alles allein tragen bzw. müßte ich jeden Cent einklagen (Klassenfahrten ect.)
Gruß Silly

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Danke mal für deine Antwort.

Was mich in diesem Fall so aufregt ist, dass auch sie keine Internatskosten zu zahlen hat.
Sie ist nur zu 50% angegestellt, verdient daher wenig und ist auch vom Sozialamt davon befreit.
Wenn Sie jetzt also den Barunterhalt für das Kind bekommt, dann wäre es für sie ja wieder ein Einkommen, welches für Sie ist (besser gesagt, sie verwendet es für sichund nicht für´s Kind).

Arbeiten tut sie auch gerne am Wochenende und nicht unter der Woche wo das Kind ja sowieso im Internat ist und eine Betreuung hätte.

Vielleicht versteht ihr a bissle warum ich mich so aufrege.

Da hat man ein Kind, steckt es von Mo - Fr ins Internat, dann geht man wenn das kind da ist zum arbeiten und jetzt will man auch noch Geld.
Bloß wenn er den Barunterhalt an Sie zahlen muss, dann gehen wir nicht mehr mit ihm die Klamotten einkaufen oder zum Friseur. Tut mir Leid, doppelt zahlen geht nicht!

Die normalen Sachen wie Besuch am WE mal ins Kino oder nen Ausflug machen ja, aber der Rest geht halt nicht. Dafür wäre ja der Barunterhalt.

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Du vergisst daß auch das auch das Zimmer, was die Mutter für das Kind bereithält Kosten verursacht, es ist gemietet, versichert, geheizt und mit Strom versorgt.

Je nach Wohnort sind das allein monatliche Kosten von 200 - 400 €. Hinzu kommen Fahrtkosten, Schulmaterialien, Möbel, Bettwäsche, Handtücher, Unterwäsche, Socken, Handykarten, Taschengeld, Eis, etc etc

Da ist das Kindergeld , selbst bei günstiger Miete schon lange weg, selbst wenn Dein Mann viel an Kleidung/ Friseur usw zuschießt

Es ist schlichtweg ein Gerücht das sich Kindesmütter vom Unterhalt ein schönes Leben machen. Jeder der Kinder hat kann bestätigen, das es ihm, finanziell gesehen, ohne deutlich beser ginge!

Pina

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Hallo Sandra,
Dein Einkommen zaehlt nicht mit, solange ihr wirklich nicht verheiratet seid.
Ansonsten ist ein Mensch mit ADHS und Mukoviszidose durchaus auch schwerbehindert. Er hat bestimmt auch einen entsprechenden Ausweis, oder?

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Hallo zusammen!

Da sich unser Sachverhalt nun geklärt hat, möchte ich das hier auch richtigstellen.

In unserem Fall war es jetzt wie folgt:
Das Kind kommt alle 14 Tage zu uns, allerdings erst ab Samstag. Er kommt freitags gegen 15.00 Uhr vom Internat und kann bzw. möchte nicht gleich eine Stunde später mit gepackter Tasche wieder gehen müssen.

Er möchte eine Nacht in seinem Zimmer bei seinen Spielsachen bleiben. Wir haben uns darauf geeinigt ihn dann erst samstags zu holen.
Es bringt ja nichts, wenn das Kind bei uns sitzt und weint. Samstag auf Sonntag ist es kein Problem.

So jetzt kam ja das Schreiben vom Jugendamt zwecks Unterhalt. Wir sind dorthin und haben die Sache erläutert bekommen, weshalb mein Freund vorgeladen wurde.
Die Mutter möchte für den Freitag vom Vater Betreuungsgeld, da er das Kind erst ab Samstag nimmt.
Das sind zwei Tage im Monat und wir haben uns zum Wohl des Kindes darauf geeinigt es erst am Samstag zu holen.
Wir haben dann belegt wie oft wir das Kind haben und was für das Kind gekauft wird.

Das Jugendamt war damit völlig zufrieden und auch der Soziale Dienst fand diese Lösung gut.

Für mich hat es sich leider wieder bestätigt, dass diese Frau nur das Geld sieht und nicht das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.
Sie versteht nicht, warum ihr Kind nicht vom Internat direkt zum Papa will.
Selbst die Frau vom Sozialen Dienst sagte bei dem Gespräch, dass das Kind vom Internat erst mal Zuhause ankommen muss um sich dann erst wieder zu lösen.
Der Junge wird im August 10 Jahre alt, da möchte man doch auch a bissle Mama genießen wenn sich diese Zeit sowieso nur auf das Wochenende beschränkt.

Ich wünsche Allen die auch in solchen Situationen sind, dass die Betroffenen die Augen öffnen und die Bedürfnisse der Kinder in den Vordergrund stellen.
Geld kann eine Umarmung durch die Mama oder den Papa nicht ersetzen. Die Kinder lösen sich noch früh gengug von Eltern und da sollte man doch die Zeit wo sie einen brauchen genießen.

Liebe Grüße
Sandra