Kids beim Vater als Zweitwohnsitz melden????

Hallo,
frage steht ja schon oben.

Wir sind nun schon seit fast 5 Jahren geschieden und und unsere Kinder wohnen seitdem mit mir und meinem neuen Mann zusammen.

Nun möchte mein Ex-Mann unsere Kinder bei sich mit einem Zweitwohnsitz anmelden.So als ob sie eine Woche bei uns wohnen würden und die andere bei ihm! ?

Ich habe keine Ahnung warum( würde und muss er mir ja auch nicht sagen).

Ich würde es ja im Normalfall auch machen ABER

wie sieht es dann denn mit dem Kindergeld aus oder

dem Wohngeld für den kleinen und Aufstockung ALG II bei der großen??? Oder aber auch die Steuererklärung???

Ich hoffe das mir jemand eine Antwort geben kann.

LG

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Huhu,

wieso sollte er dir das nicht sagen, weswegen er es machen möchte. Er will es ja machen, also soll er dir auch sagen wieso.

Klar gibt es für euch finanzielle Nachteile, weil dann eben überall angenommen wird, dass die Kinder zur Hälfte nur noch bei euch wohnen, dann werdet ihr auch nicht mehr für den ganzen Monat Geld bekommen, sondern nur noch für die Tage in denen sie wirklich da sind. Kindergeld keine Ahnung, max könnte ihm dann die Hälfte zustehen.

Ich würde es auf jeden Fall nicht machen, vorallem nicht ohne Erklärung.

Lg

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Ich würde es nur machen, wenn es auch der Wahrheit entspricht. Und mir den Grund nennen lassen.

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bei 50-50 Betreuung entfällt der Unterhaltsanspruch!

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Vorraus ----------allen erstmal DANKE

"bei 50-50 Betreuung entfällt der Unterhaltsanspruch"

da Danke ich doch mal,da könnte ich mir vorstellen warum er das mit einem mal so haben möchte.
Habe vorhin dann doch noch mal gefragt warum:er möchte nicht auf Montage geschickt werden, daher ANGEBLICH der Wunsch!!

Aber ich denke das mit dem Unterhalt ist sehr treffend, da genau unser Thema.

Leider musste ich vorhin erkennen(Anruf im Bürgerbüro) dass er noch nicht mal" meiner "Bedarf um seine Kinder auf einen Zweitwohnsitz anzumelden!!UND NUN

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dann dackelst du hin und meldest sie wieder ab.

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Hallo,

der Zweitwohnsitz hat nichts mit den Unterhaltszahlungen zu tun und bedeutet auch nicht dass ein Wechselmodell vorherrscht.

Welchen konkreten Vorteil dass für Ihn haben sollte , dass er das jetzt unbedingt machen will erschließt sich mir zwar auch nicht (außer er will sein Gewissen gegenüber dem Meldegesetz beruhigen), aber all die von Dir genannten Sachen ändern sich dadurch nicht.

LG, Christine

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HAllo

erstmal Danke

Ich weiß nicht ob du es bei meiner letzten Antwort gelesen hast:
er möchte beim Amt sagen können, dass er die Kids jede zweite Woche bei sich hat damit er nicht auf Montage muss.

Damit wäre es dann ja aber ein Wechselmodell-oder???????

Lg Lena

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Das kann er ja sagen, ändert aber nichts daran, dass er den Zweitwohnsitz anmelden kann, wie er will. Und es ändert auch nichts daran, dass das nicht stimmt und er daher kein Anrecht auf Einstellung des Unterhalts hat.

Er sollte lieber mal überlegen, welche Auswirkungen solche falschen Angaben haben könnten. Aber da würde ich ihn einfach machen lassen, das Amt wird sich schon bei Dir melden und dann kannst Du immer noch in Ruhe alles richtig stellen.

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Wir haben es so geregelt. Die Kinder haben ihren Hauptwohnsitz bei mir, den Zweitwohnsitz bei meinem Ex.

Unterhalt bekomme ich trotzdem voll für beide, weil vom Wohnsitz ja nicht die Umgangszeiten abhängen.

Kindergeld wird eh halbiert, das passiert allerdings bereits bei der Unterhaltsberechnung, sodass das manchmal untergeht. Aber das bekommt ihr sowieso 50/50.

Wir haben diese Regelungen, weil es was mit seinen Bezügen als Beamter zu tun hat und mit der Beihilfe. Da der Kleine noch über ihn privat versichert ist und damit 80% der Arztkosten von der Beihilfe getragen werden, war es wichtig, dass sie auch bei ihm "wohnen". Zumindest auf dem Papier ;-)

Liebe Grüße,

manu