Elternzeit bei Zwillingen, 3 Jahre bereits genommen

Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage zur Elternzeit. Ich habe meine Zwillinge im März 2018 entbunden. Ich habe bei meinem damaligen Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich habe dann allerdings im März 2020 bereits bei einem neuen Arbeitgeber wieder angefangen zu arbeiten.

Ich bin der Meinung, dass ich aufgrund der Zwillinge länger als 3 Jahre Elternzeitanspruch hätte. Aufgrund der Corona-Pandemie und der ständigen Kita-Schließungen überlege ich, nochmal ein paar Monate Elternzeit zu nehmen und überlege jetzt, ob und wieviel Anspruch ich noch habe.

Kann mir hier jemand weiterhelfen? Meinem jetzigen Arbeitgeber ist mit Sicherheit nicht bewusst, dass ich eventuell noch Ansprüche habe, deshalb will ich sicher sein, was mir zustehen würde.

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Hallo, ich weiß nicht ob es nen Unterschied macht, wenn man nen anderen Arbeitgeber hat wie zu Beginn der Elternzeit? Da könntest du sonst mal bei Finanzen/Beruf fragen, da scheinen immer echt viele „Experten“unterwegs zu sein...

Wichtig bei Zwillingen (so wurde es mir damals gesagt): das man in den ersten 3 Jahren von Beiden nen Teil Elternzeit nimmt, also Zwilling A 2 Jahre, dann Zwilling B ein Jahr usw., hast du das bei den 3 Jahren so gemacht?

Ich z.b. hab 2 Jahre für V. genommen, dann 2 Jahre für C., und bin nach 2 Jahren wieder Teilzeit in Elternzeit eingestiegen...die 2 übrigen Jahre (muss man ja bis zum 8ten Geburtstag nehmen, werd ich nehmen wenn die beiden eingeschult werden, so hab ich das mit meinem Ag besprochen)

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Ja, du kannst auch beim neuen Arbeitgeber Elternzeit anmelden, du musst nur die verlängerte Frist von 13 Wochen beachten. Sonst sind es ja 7 Wochen.

Und Voraussetzung ist, dass du für BEIDE Kinder bereits mindestens 1 Jahr angemeldet und genommen hast, sonst verfällt der Anspruch für dieses Kind.

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Also ich bin kein Experte, aber bin der Meinung, dass Du pro Kind 3 Jahre gesetzliche Elternzeit hast. Diese muss bis zum 12 Geburtstag genommen werden, ansonsten verfällt der Anspruch. Wann und wie Du es nimmst ist völlig egal.
In meiner Firma gibt es zusätzlich noch tarifliche und betriebliche Elternzeit. Somit kann ich pro Kind 6 Jahre Elternzeit nehmen. Und in den Jahren flexibel in Teilzeit arbeiten ohne meine Vollzeitstelle zu verlieren.
Ich konnte von daher auch nach den 6 Jahren Elternzeit mit meiner mittleren Tochter noch den Rest der Elternzeit von meiner ersten Tochter bis zu ihrem 12 Geburtstag nehmen. Der Rest ist verfallen.
Jetzt habe ich 6 Jahre für meine dritte Tochter eingereicht und werde anschließend noch 3 bis 6 Jahre für meinen Sohn beantragen, da ja die Regelung in meiner Firma bis dahin eine andere sein kann.
Wichtig wird nur sein, dass Du Deinem neuen Arbeitgeber mitteilst wieviel Elternzeit Du schon genommen hast.

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Ich hab nochmal gegoogelt. Das hat sich ja alles geändert 🙈. Gut das ich hier nochmal lese. Muss das mit der Firma nochmal klären und umändern. Geht wohl nur noch bis zum 8 Geburtstag und man muss mindestens 1 Jahr pro Kind bis zum 3 Geburtstag genommen haben.