Elterngeld und Mutterschaftsgeld

Hallo ihr lieben,

ich bin bei meinem Elterngeldantrag gerade ein bißchen ratlos. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
Der ET unserer Zwillinge war der 22.10.. Sie wurden aber bereits am 22.09. geboren. Meines Wissens nach geht mein Mutterschutz dennoch vom 8.9. bis 12.01. In dieser Zeit bekomme ich Mutterschaftsgeld, oder?

Wenn ich diese Daten beim Online Elterngeld Antrag eingebe, muss ich 4 Elterngeldmonate wählen und nicht 3. Ist das so korrekt? Ich habe dann nach meinem Verständnis einen Monat weniger zur Verfügung. Oder hab ich da nen Denkfehler?

Liebe Grüße

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Du hast durch die Frühgeburt 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt plus die 4 Wochen Mutterschutz, die du vor der Geburt nicht mehr nehmen konntest. Also insgesamt 16 Wochen. Das wäre also bis zum 12.01., genau wie du sagst. In der Zeit bekommst du Mutterschaftsgeld.
Die Mutterschaftsmonate werden dir komplett vom Elterngeld abgezogen, d. h. du kriegst dann noch 8 Monate Elterngeld. Also bsi zum 21.09. Durch die Frühgeburt verlierst du damit einen Monat Geld, was in deinem Fall aber vllt. durch das längere (höhere) Mutterschaftsgeld wieder ausgeglichen wird. Meine Zwillinge kamen 3 Monate zu früh, so dass mit quasi 3 Monate mit Geld verloren gegangen sind. Total ungerecht. #aerger

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Du kriegst doch länger dafür mehr Geld als andere. Musst es dir dann nur selber verteilen, dann passt das wieder.

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Nein, bei einer so frühen Frühgeburt gleicht sich das eben nicht aus. Mein Gehalt (Mutterschaftsgeld) lag 300€ höher als das Elterngeld. Ich hatte insgesamt einen Verlust von fast 6000€. Das finde ich schon eine Menge Geld.

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"Wenn ich diese Daten beim Online Elterngeld Antrag eingebe, muss ich 4 Elterngeldmonate wählen und nicht 3."
Klar, weil ja alle Monate mit Mutterschaftsgeldanspruch automatisch Basiselterngeldmonate sind.