Frage Betreuungsgeld bei Zwillingen

Hallo,

wie ist das mit dem Betreuungsgeld bei Zwillingen?

Bekommt man ab dem zweiten Lebensjahr zweimal 150€ (als für jedes Kind extra) oder nur einmal?

Meine Mädels sind zwar erst 6 Monate alt und ich werde definitiv 2 Jahre zuhause bleiben.

Die Frage ist nur ob es sich lohnt, im dritten Lebensjahr Teilzeit oder 1-2 Tage zu arbeiten.

LG Josie #winke

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Hallo, du bekommst für jedes Kind 150 euro. Liebe grüße

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Hallo, also wenn dein Mann in den ersten 12 Monaten seine Partnermonate beim Elterngeld für die KInder genommen hat, bekommt ihr sogar schon ab dem 13. Lebensmonat für jedes Kind 150 Euro/Monat, sonst ab dem 15. Lebensmonat. Ich bleibe auch 2 Jahr zu Hause. Eigentlich sollten die KInder mit 2 in die Kita, doch nun sollen die Kitagebühren erhöhrt werden, so dass mich eine Betreuung von 7-13 Uhr 328,- kosten würde und ich aber wohl nur einen 450 Euro/Job bekommen kann. Wenn diese Erhöhung kommt werde ich wohl auch das 3. Jahr zu Hause bleiben und das Betreuungsgeld verlängern.

LG

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Es bietet sich an, das Elterngeld für die Zwillinge aber so zu verteilen, dass es im 13.+14. LM für einen Zwilling für die Mutter noch Elterngeld gibt und nur einmal Betreuungsgeld, da man somit mehr Elterngeld erhält, als wenn die Mutter 12 Moante Elterngeld für beide Zwillinge hintereinanderweg nimmt (1.-12. LM).

Besser Zwilling 1: 1-12, Zwilling 2: 1-10+13.14. Da man somit 14x 65% des Lohnes +300 Euro als Elterngeld erhält und 10x600 Euro zusätzlich und nicht nur 12x65% +300 Euro und 12x600 Euro.

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Bekommt man das eigendlich nur wenn man zuhause bleibt und die kinder nicht in die kita gehen

Oder auch wenn man arbeitet und sie nicht in die kita gehen?!
Ich würde schon gerne nach einem jahr wieder arbeiten gehen (naja ich muss) nur werde ich die kita nich nutzen weil der platz knapp 200€ kostet im monat.

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Du meinst, wenn zum Beispiel die Oma vormittags aufpasst und du zum Beispiel Teilzeit arbeitest oder so ähnlich.

Puuuh das weiß ich selber auch nicht. Vielleicht gibt's hier jemanden der uns beiden helfen kann :-)
Ich nehme mal an, dass man nicht arbeiten darf, denn viele bezeichnen es ja auch als Herdprämie. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren bekehren.

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Solange sie keine staatlich geförderten Betreuungsplätze (kann auch Tagesmutter z.B. sein) in Anspruch nehmen gibt es Betreuungsgeld. Somit auch bei der Betreuung durch z.B. die Großeltern.

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