Elterngeld für Zwillinge wenn Geburt im Dezember 2014

Hallo,
Planmäßig sollen unsere Zwillinge im Dezember 2015 geboren werden. Mein Mann und ich sind beide berufstätig. Ich werde auf jeden Fall mindestens ein Jahr Elternzeit nehmen.

Von meiner zuständigen Elterngeldstelle habe ich die Info bekommen, dass ich für Kind A 65% meines Nettogehaltes + 300 € Mehrlingszuschlag erhalte. Für Kind B würde ich 300€ Sockelbetrag + 300€ Mehrlingszuschlag erhalten. Also zu den 65% insgesamt + 900 €.

Somit wäre das mir zustehende Elterngeld höher als mein derzeitiges monatliches Nettoeinkommen.

Gerne würde ich mir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Diese Mehrlingszuschläge sollen doch mit der neuen Gesetzesregelung ab 01.01.2015 wegfallen.

Gilt das für alle oder nur für Geburten ab dem 01.01.2015?

Bin dankbar für Infos, da mir meine Elterngeldstelle diesbezüglich keine Antwort geben konnte oder wollte. Für mich ist es aber wichtig zu wissen.

Viele Grüße

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Hallo.

Ich glaube, dass das neue Elterngeld (Elterngeld plus) erst für Geburten ab dem 1.07.2015 gilt.

Wollen erst ab September üben und machte mir Gedanken ums Elterngeld. So richtig verstehe ich das Elterngeld plus noch nicht, aber das mit dem 1.7 meine ich verstanden zu haben.. Und das der bezugszeitraum dann entsprechend auch auf 24 Monate ändert und nicht wie jetzt 12 Monate Bezug und 24 Monate Auszahlung. (Was ich persönlich besser wegen zB KV finde. )

Hoffe ich erzähl keinen Mist. ;)

Lg

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Ach vergiss es. Das Zwillingsgeld gilt doch ab 1.1.2015.. Nur die Kombimöglichkeiten gelten ab Juli.

Also wenn sie vor 2015 kommen gilt die alte Regelung.

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Hallo Schmops,
Danke für deine Info.

Ich habe auf Elterngeld.net gelesen, dass das Elterngeld Plus für Geburten ab 01.07. gilt und das das doppelte Elterngeld zum 01.01.2015 abgeschafft wird. Zählt dieser Mehrlingszuschlag denn überhaupt als doppeltes Elterngeld?

Vg

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Hallo,

deine Rechnung ist richtig - allerdings bekommt man maximal die Höchstgrenze von 1800€. Also eher unwahrscheinlich, dass du an Elterngeld mehr als jetzt raus hast.... Allerdings gibt es ja auch noch das Kindergeld zwei mal.

LG

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Hallo aushamburg 81,
Von der Elterngeldstelle habe ich die Auskunft erhalten, dass die Höchstgrenze von 1.800 € pro Kind ist. Somit gilt dieser Betrag nicht für Mehrlingsgeburten. Deren Aussage war auch, dass wenn das Mutterschaftsgeld niedriger ist als das Elterngeld, man den Differenzbetrag an Elterngeld auch während der Zahlung von Mutterschaftsgeld erhält (wird also parallel gezahlt).

Viele Grüße

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Richtig! Ich bekomme nämlich auch mehr (Eltern)Geld wie wenn ich arbeiten gehen würde. Wir bekommen weit über 2000 Euro plus zweimal Kindergeld.
Ich finde es sehr schade das es wieder geändert wird. Armes Deutschland!

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Hallo,

wenn deine Zwillinge erst im Dezember 2015 geboren werden dann hast du doch noch sooooviel Zeit dich um diese Fragen zu kümmern...#rofl
Wobei, wie kommst du darauf dass es DANN Zwillinge werden, könnte ja auch nur ein Einling werden, oder? Ironie off. Sorry, musste sein!

LG