Wie lang darf ein 14jähriger auf Volksfest bleiben?

Hallo ihr Lieben

Ich habe einen 14jährigen Sohn und heute fängt bei uns ein Volksfest an. Wie lange ( Uhrzeit) darf er sich alleine dort aufhalten?

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schau mal beim Jugendschutzgesetz

da gibt es genaue Regelungen - was das gesetzliche betrifft
kommt auch darauf an, ob er alleine, mit gleichaltrigen Freunden, mit über 18 jährigen geht
mit Erwachsenen, denen ihr eine Erlaubnis erteilt oder ob ein Elternteil selbst dabei ist.

da gibt es glaube ich auch Unterteilungen bei Art der Veranstaltung usw.

unter/bis zu den Zeiten dürft ihr als Eltern selbst entscheiden bzw. verhandeln (oder klare Ansage machen).
ab den Zeiten gilt das gesetzliche mit entsprechenden Hinweisen wer dabei ist usw.

Die Daten habe ich nicht auswendig, daher am besten mal schauen, wo das Jugendschutzgesetz steht und was es dabei zu beachten gibt.

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Danke

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Das Jugendschutzgesetz regelt nur den Aufenthalt in Räumen. Wenn er sich draußen aufhält ist das Sache der Eltern.

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Blödsinn! Bis 22 Uhr muss derjenige daheim sein!

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Dann kannst du mir ja zeigen wo das steht.

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§ 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Ich tippe mal darauf, dass ein Volksfest unter Brauchtumsveranstaltung läuft, dann dürfte er bis 22.00 Uhr bleiben.
Bin aber kein Experte. Vorsichtshalber würde ich beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen.

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Die offizielle Zeit bei Volks- oder Schützenfesten liegt meiner Meinung nach bei einem 14/15 Jährigen bis 22.00 Uhr. 16 und 17 jährige dürfen bis 24.00 Uhr der Festivität beiwohnen, sofern die Festivität normal freigegeben ist.

Es gibt die Möglichkeit des "Mutti-Zettels", dies erstreckt sich auf bestimmte Veranstaltungen, die dies zulassen, dann kann man als Erziehungsberechtigter diese Berechtigung für den Zeitraum dieser Veranstaltung auf eine volljährige, dort anwesende Person übertragen, so dass der 16/17jährige dort länger verbleiben darf.
LG

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