Vater behält einfach 14 jährige Tochter ohne mein Einverständnis und meldet diese überall ab

Hallo

ich bin fix und foxi

mein ex mann Manipuliert unsere 14 jährige Tochter und hat nach einem Streit sie so weit saß sie nicht mehr nach Hause will , er hat sie einfach von der schule abgemeldet , den Unterhalt nicht mehr gezahlt und sie umgemeldet alles ohne mein Einverständnis und ohne mein wissen , darf er das einfach so ?

Ich habe morgen einen Anwalt Termin , aber bin total fertig

er ist der Meinung sie ist alt genug zu entscheiden und ich habe gar nichts z sagen

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Ab einem gewissen Alter werden vor Gericht wohl shcon die Kinder mehr gehört. Aber wer hat hier das Aufenthaltbestimmungsrecht? Das dürfte wohl auch eine Rolle spielen. Aber genaueres weiß ich nicht. Aber ganz ehrlich hier würde ich ohne Anwalt auch nicht mehr reagieren.

Ela

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Anwalt und außerdem besteht Schulpflicht. Hol Dir auch beim Jugendamt hilfe.

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Hallo!

Vor 3 Jahren hat sich ein ähnlicher Fall im Freundeskreis zugetragen.

Tochter (13 oder 14) wollte nach einem Streit mit der Mutter (sagt der Vater), nach Manipulation durch den Vater (sagt die Mutter) nicht mehr nach Hause. Eltern leben in 60 km Entfernung zu einander.

Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte die Mutter, gemeinsames Sorgerecht!

Der Vater hat ohne Rücksprache die Tochter in neuer Schule an und an der alten Schule abgemeldet. Unterhaltszahlung eingestellt.

Das Jugendamt wurde von der Mutter informiert. Da die Tochter auch dort den Wunsch geäußert hat bei dem Vater und seiner neuen Familie zu bleiben, war das für das Jugendamt auch so in Ordnung.

Vg Rosaundblau

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Was soll die Polizei da tun?

LG

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Hallo,

wenn es der Wunsch des Kindes ist, wird der bei ihrem Alter wohl gehört.

Ummeldung darf er. Die Meldung beschreibt nur einen Istzustand, sie schafft keine Rechte bezüglich des Aufenthalts. Die meisten Meldegesetz sehen es so vor, dass der Wohnungsgeber die bei ihm wohnenden Personen anmelden muss.

Hat er die Meldung, bekommt er das Kindergeld problemlos auf sich umgemeldet, das ist dann rechtlich korrekt.

Unterhalt: wenn du einen Titel hast, kannst du vollstrecken lassen, allerdings ist das in der Situation das unwichtigste Problem.

Dass er das Kind einbehält: habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Im Normalfall bleibt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden. Dass das Kind einvernehmlich bei EINEM lebt hat keinen automatischen Übergang des ABR zur Folge. Hat er das ABR, hat er sich auch in keiner Sicht (moralisch mal außen vor) schuldig gemacht. Du kannst natürlich die Rückführung verlangen, möglicherweise kann das aber den Verlust des ABR zur Folge haben. Insbesondere wenn das iind mauert.

Dass du zum Anwalt gehst halte ich für sinnvoll. Erstens damit er dir erklären kann, wie in deinem Gerichtsbezirk die Chancen stehen. Zweitens, damit du dich darüber informieren kannst, was auf dich zukommen könnte, z.B. hinsichtlich des Unterhalts und zur Organisation des Umgangs.

Je nachdem wie deine Tochter drauf ist, kann es für sie bei Papa genau richtig sein oder aber sie hat bald genug.

Vorsorglich solltest du in der Schule vorsprechen, die Situation schildern, darum bitten, dass sie dich informieren falls sich eure Tochter verändert und der Abmeldung widersprechen. Dafür muss er in der Regel Deine Zustimmung haben. Oder wohnt er so weit weg, dass er sie auch dort einfach abgemeldet hat?

LG

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Hallo,

als ich mit meiner kleinen Tochter aus der gemeinsamen Wohnung von meinem Ex-Mann umgezogen bin, brauchte ich die Einverständniserklärung von ihm, das unser Kind mit in meine Wohnung einziehen darf. So einfach ist das nämlich nicht. Auch kann ich nicht einfach umziehen mit ihr oder in den Urlaub fliegen, denn ich muss ihn immer um Erlaubnis fragen. Und das nervt mittlerweile ganz gewaltig. Mein neuer Partner lebt 400 km weit entfernt und ich wollte eigentlich zu ihm ziehen, aber nein, ich kann nicht weil ich sonst mein Kind verliere.

Also meines Erachtens kann und darf er nicht das Kind einfach abmelden und ummelden!

LG arimas

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Hallo, wie war es denn beim Anwalt?

Ich habe solche Fälle schon im Bekanntenkreis erlebt und ich kann dir sagen, dass du beim Anwalt und vor Gericht dein Kind nur verlierst. Der Richter wird sie nicht gegen ihren Willen zurückschicken, sofern beim Vater nicht Suchtprobleme oder sowas vorhanden sind.

Bring ihr ihre Sachen, sag, dass sie jederzeit auf Besuch oder auch so wieder heimkommen kann und bezahl Unterhalt. Vielleicht kannst du sogar vorschlagen, dass sie jedes 2. Wochenende kommen kann.

Je mehr du gegen sie arbeitest, umso bockiger wird sie werden. Sie wird bald merken, dass beim Vater auch der Alltag herrscht. An den Besuchswochenenden kannst du dich dann exklusiv um sie kümmern, so wie der Vater vorher.

Übrigens sind im Bekanntenkreis die Kinder beim Vater geblieben, die Mütter haben es aber geschafft, wieder ein gutes Verhältnis aufzubauen.

Ich lebe von meinem Ex getrennt und wir ziehen bald in seine Nähe. Ich hoffe, das Problem umgehen zu können, in dem das Kind dann mal da und mal dort sein kann, wie es will.

Alles Gute!